Umbau und Erweiterung Grundschule Barendorf - TA Elektro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barendorf
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 21397
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ostheide.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Grundschule Barendorf - TA Elektro
Umbau der Grundschule Barendorf um Räume für den Ganztagsbereich mit Mensa herzustellen, Neubau von Unterrichtsbereichen, Sanierung bestehender Unterrichtsbereiche.
Barendorf
Ausgeschrieben werden hiermit TA Elektro Anlagengruppe Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) und Anlagengruppe 5 (Fermelde u. Informationstechn. Anlagen); LP 1 - 9 HOAI stufenweise.
Der Bewerber beschreibt die Maßnahmen, die er in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen allgemein zu gewährleisten (z.B. Art der Qualitätssicherung, Zertifizierung, Sicherstellung der Qualifizierung der Mitarbeiter, Schulungen). Die Vergabestelle bewertet die Angaben qualitativ.
Weitere Bewertung 2 Referenzen; Bewertungen nach:
- öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB/Auftraggeber mit öffentlichen Mitteln und Fördermaßnahmen lagen
zugrunde - vergleichbare Planungsaufgabe, wie u.a. Schule, Ganztagesschule, Aula/Marktplatz
- vergleichbare Bauaufgabe wie u.a. Abriss Mittelschultrakt, Neubau, Arbeiten im laufenden Betrieb
- barrierefreies Bauen umgesetzt bei der Referenz
- vergleichbare Größenordnung (Baukosten KG 200 + 700), Referenzwert: Baukosten KG 200 + 700 = ca. 5,5
Mio. EUR brutto - Eigenerklärung zur Einhaltung der Kosten, der Termine und der Qualität liegen vor (Auftraggeber behält sich
vor, die hier getätigten Erklärungen bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenz zu überprüfen) - geleistete HOAI-Lph. (1 – 8 oder anders)
- positive Referenzbescheinigung liegt vor
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; Handelsregister als Anlage 4
- Angaben zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Bei Bewerbergemeinschaften muss eine solche Erklärung oder Nachweis für jedes Mitglied mit der Bewerbung vorgelegt werden
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers etc. und seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Vorbehalten wird die Nachforderung entsprechender Bankerklärungen, Jahresabschlüssen
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
- Erklärung Einhaltung Tariftreue § 4 NTVergG
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. €, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio €, 2-fach maximiert abschließen werde(n) oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Ver-sicherungsnachweis ist als Anlage 1 beigefügt.
- Liste der derzeit bearbeiteten Projekte der vorgesehenen Projektleitung wird beigefügt als Anlage 2
- Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. auf gesonderter Anlage 3 darstellen
- Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bewerber zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt (inkl. verwendete Hardware und Software)
- Angaben zu Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität (z.B. Art der Qualitätssicherung, Zertifizierung, Sicherstellung der Qualifizierung der Mitarbeiter, Schulungen) als Anlage 5
- Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens. Die Qualifikation des Projektleiters/Bauleitung ist Wertungskriterium in der Angebotsphase (nicht im Teilnahmewettbewerb)
- Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen sind auf einer gesonderten Anlage 6 einzureichen
- Berufserfahrung in der Projektleitung in Jahren (mind. 5 Jahre)
Siehe § 75 Vgv.
Es gilt Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Es gilt § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.