Begleitung der Etablierung eines Projektmanagementstandards Referenznummer der Bekanntmachung: HZI-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.helmholtz-hzi.de/
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ai-ilv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung der Etablierung eines Projektmanagementstandards
Begleitung der Etablierung eines Projektmanagementstandards
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI)
Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig
Die AG strebt an Prince 2 Agile als einheitlichen Projektmanagementstandard einzusetzen. Für die Begleitung der Etablierung dieses Projektmanagementstandards ist die AG auf der Suche nach einem externen Dienstleister.
Der Auftrag ist befristet über eine Dauer von zwei Jahren ab Erteilung des Zuschlags durch die AG mit der Option die Beauftragung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern
siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt der
Submission bis max. 12 Monate alt) oder einen geeigneten Nachweis der Gewerbeanmeldung. Das Auszugsdatum muss erkennbar sein.
- Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an.
- Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden
Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden:
- Mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Vermögensschäden:
- Mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bewerber hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
- Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden
Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden:
- Mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Vermögensschäden:
- Mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bewerber hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
- Bitte bestätigen Sie mit "JA", dass das von Ihnen angebotene Personal mindestens das Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für
Sprachen (GER und ENG) erfüllt.
- Der Bieter hat sicherzustellen, dass das Personal mit mindestens 5 Jahren
einschlägiger Berufserfahrung gemäß Leistungsbeschreibung für die Dauer des
Auftrags zur Verfügung steht. Der Nachweis ist anhand einer Kurzvita zu führen.
Können Sie einen Mitarbeiter benennen, die die genannten Anforderungen an die
Projektleitung erfüllt?
- Das Personal muss eine Zertifizierung nach PRINCE2 Practitioner oder PRINCE2 Agile Practitioner haben.
- Der Trainer muss entsprechend
https://prince2.wiki/extras/how-to-become-a-prince2-trainer/ zertifiziert sein.
- Es wird zugesichert, dass genanntes Personal verbindlich im Projekt eingesetzt
wird und über oben genannte Qualifikation verfügt. Bitte fügen Sie dem Angebot eine Eigenerklärung hinzu.
- Gefordert werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten
drei Geschäftsjahren. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn das Projekt in Deutscher UND Englischer Sprache gleichzeitig behandelt wurde, es sich um dieselbe Branche handelt (Hochschulen, Forschung, Entwicklung, Internationale Organisationen/Behörden) und das Projekt einen ähnlichen Umfang hatte.
- Sofern Sie im Wege einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben
möchten, erklären Sie bitte im Antwortfeld, ob für eines der Bietergemeinschaft
zugehörigen Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß §§ 123, 124 GWB
iVm § 42 VgV vorliegt.
- Soll das Angebot mittels Nachunternehmerschaft oder einer Eignungsleihe abgegeben werden, so sind Angaben in den Dokumenten "Verzeichnis Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen" und "Verpflichtungserklärung
anderer Unternehmen" zu tätigen.
- Bitte bestätigen Sie mit "JA", dass das von Ihnen angebotene Personal mindestens das Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für
Sprachen (GER und ENG) erfüllt.
- Der Bieter hat sicherzustellen, dass das Personal mit mindestens 5 Jahren
einschlägiger Berufserfahrung gemäß Leistungsbeschreibung für die Dauer des
Auftrags zur Verfügung steht. Der Nachweis ist anhand einer Kurzvita zu führen.
Können Sie einen Mitarbeiter benennen, die die genannten Anforderungen an die
Projektleitung erfüllt?
- Gefordert werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten
drei Geschäftsjahren. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn das Projekt in Deutscher UND Englischer Sprache gleichzeitig behandelt wurde, es sich um dieselbe Branche handelt (Hochschulen, Forschung, Entwicklung, Internationale Organisationen/Behörden) und das Projekt einen ähnlichen Umfang hatte.
Sonstige Bedingungen gem. § 128 GWB:
- Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Antikorruptionserklärung
- Ausschluß Interessenkonflikte
- Verschwiegenheitserklärung
Belege der sonstigen Eignung:
- Datenschutzerklärung
- Verpflichtungserklärung Insolvenz
- Bieterfragenkatalog
- Besondere Vertragsbedinungen
- Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket Angriffskrieg Russland
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende und/oder unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise bzw.
Erklärungen nachzufordern. Es besteht hierzu jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers.
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der AI-ILV GmbH (https://vergabeplattform.ai-ilv.de). Dort müssen die Vergabeunterlagen
mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Kontaktstelle bei Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe:
Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via [gelöscht]
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO:
Mit Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine unternehmensbezogenen Daten sowie sämtliche personenbezogenen Daten, die in seinem Angebot aufgeführt werden, von der ausführenden Vergabestelle sowie von dem Auftraggeber im Form der Erhebung und elektronischen Speicherung verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Daten im Rahmen
des Vergabeverfahrens genutzt werden.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, um dem Gleichbehandlungsgebot gerecht zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.