Herstellung Infrastruktur LNG Anleger 1
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung Infrastruktur LNG Anleger 1
Planung und Bau einer Anlegeplattform und Dalben für den Liegeplatz an der Wilhelmshavener Anlandebrücke der UVG (Umschlaganlage Voslapper Groden):
Die sehr kurzfristige Realisierung einer LNG-Importinfrastruktur in Deutschland ist erforderlich, um Flüssigerdgas (LNG) in Deutschland anlanden, umwandeln und verwenden zu können. Für die Umsetzung über ein FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) ist an der Wilhelmshavener Anlandebrücke der UVG (Umschlaganlage Voslapper Groden) an die bestehende Anlage eine Plattform sowie Fender- und Festmacherdalben für den Liegeplatz zu planen und zu bauen.
Vor dem Hintergrund des Angriffs von Russland auf die Ukraine sind Maßnahmen zu treffen, um die massiv gefährdete Gasversorgungssicherheit in Deutschland sicherzustellen und die Energieversorgung zu diversifizieren. Zu den wichtigsten und dringlichsten Schritten gehört der unverzügliche Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von LNG einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur. Der Standort Wilhelmshaven (Voslapper Groden) ist dafür besonders geeignet und wurde daher als Standort für das erste FSRU in Deutschland ausgewählt. Zur Herstellung der wasserseitigen Infrastruktur sind unter anderem folgende Maßnahmen erforderlich: Herstellung eines Anlegerkopfes, bestehend aus mehreren Vertäu- und Fenderdalben, Umschlagsplattform,Laufstege mit Unterstützungen, sonstige Anlegeranbauten (Geländer, Steigleitern, Fender, Vertäuhaken, etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die daraus unmittelbar bzw. mittelbar resultierenden Folgen für die Gasversorgung und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, eine Umsetzung eines LNG-Importes über ein FSRU in Wilhelmshaven bis Ende des Jahres vornehmen zu müssen, waren für den Auftraggeber nicht vorhersehbar. Aufgrund des unvorhersehbaren Angriffskrieges und seiner auch energie- und sicherheitspolitischen Folgen im Zusammenspiel mit der bislang bestehenden Import-Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen ist der Ausbau einer unabhängigeren deutschen Gasversorgung äußerst dringlich und zwingend erforderlich. Eine der wenigen Möglichkeiten Deutschlands, auf dem Weltmarkt kurzfristig an zusätzliche Gasmengen zu gelangen, ist der Einkauf von Flüssigerdgas (LNG). Um das LNG in Deutschland anlanden, umwandeln und verwenden zu können, ist äußerst dringlich und zwingend daher der umgehende Ausbau der LNG-Importinfrastruktur (Floating Storage and Regasification Unit, FSRU & LNG Terminals) erforderlich.
-
Die Versorgung der Bevölkerung und der Infrastruktur mit Energie (Gas) ist eine zentrale Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge. Ohne die schnellstmögliche Errichtung der entsprechenden LNG-Infrastruktur ist eine Substituierung des russischen Gases zum Winter 2022/2023 nicht möglich. Die Errichtung der entsprechenden LNG-Terminals und -Pipelines bzw. der entsprechenden Anbindungen muss daher vor dem Winter abgeschlossen sein. Mit der Planung und dem Bau der erforderlichen LNG-Infrastruktur am Standort Wilhelmshaven muss daher umgehend begonnen werden. Die bestehende Gefahr der Beeinträchtigung der Versorgung der Bevölkerung und der Infrastruktur mit Gas begründet äußerst dringliche und zwingende Gründe, die eine Einhaltung der Mindestfristen, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind, nicht zulassen.
-
Dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip wurde durch die Aufforderung zur Angebotsabgabe gegenüber drei geeigneten Unternehmen Rechnung getragen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg/ Loxstedt
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.