Lieferung Holzpellets und Reinigung Holzpellet-Lagerstätten in unterschiedlichen Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0449-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Holzpellets und Reinigung Holzpellet-Lagerstätten in unterschiedlichen Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover
Leistungsgegenstand sind die Lieferung von Holzpellets als Brennstoff für den gewerblichen Bereich.
Weiterhin sind die Reinigung der Holzpellet-Lagerstätten Leistungsgegenstand.
Lieferung von Holzpellets
Die Leistung beinhaltet im Wesentlichen die Lieferung und Einbringung von Holzpellets als Brennstoff für den gewerblichen Bereich; Jahres-durchschnitt ca. 495 t.
Reinigung von Holzpellet-Lagerstätten
Zu der Leistung gehören das Reinigen der Holzpellet-Lagerstätten (ca. 22 Stück) unmittelbar vor der Befüllung nach festem Plan oder nach Notwendigkeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Unterlagen einreichen:
- Die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregisters, oder
- Eine Bescheinigung nach § 44 (1) VgV des Staates, in dem der Betrieb niedergelassen ist.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedes Mitglied haftet gesamtschuldnerisch.
Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bieter.
Nur wenn Sie eine Bietergemeinschaft vertreten:
Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters durch Auszug aus dem Bietergemeinschaftsvertrag oder eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung.
Einzureichen sind gem. §123 GWB und § 45 VgV:
Eigenerklärung über den Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; Nachweis über die Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft; Nachweis
Über die Zahlung von Steuern
Der durchschnittliche Jahresumsatz soll das Zweifache des Auftragswertes jedes bebotenen Loses entsprechen.
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt LHH 19/ 124 LD)
- Eigenerklärung über Ausschlussgründe gem. §§ 123; 124 und 125 GWB
- Angaben über die Anzahl und Qualifikation der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter der letzten drei Jahre
- Angaben über eine gewollte Unterbeauftragung der Leistung einschl. Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers (Formblatt 235)
- Verpflichtung eines Unternehmens zur Leistungserbringung (Formblatt 236 Bietergemeinschaften)
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf der Internetseite https://www.evergabe.niedersaschen.de, für Sie bereit.
Wir empfehlen Ihnen sich unter [gelöscht] kostenfrei zu registrieren, damit Sie über Veränderungen in den laufen-den Vergabeverfahren informiert werden können.
Ohne eine Registrierung kann keine Benachrichtigung erfolgen und die Informationsbeschaffung obliegt Ihnen.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen. Einheitliche Europäische Eigenerklärungen, Teilnahmeanträge sowie die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genann-ten Zeitpunkt schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben, in einfacher Ausfertigung an die unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu übersen-den. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD9YL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, vergangen sind.