Rahmenvertrag NetApp Storage 2022 - RVN2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-3859
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-isc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag NetApp Storage 2022 - RVN2022
Der Auftraggeber plant, in den kommenden Jahren bestehende NetApp-Storage-Umgebungen auf neue Systeme zu migrieren, vorhandene Systeme zu ersetzen, vorhandene Systeme zu erweitern und für vorhandene Systeme Wartungsverlängerungen durchzuführen. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden, der die benötigten Produkte und Leistungen umfasst.
Dabei ist es das Ziel des Projektes, leistungsfähige und skalierbare Lösungen zu etablieren, die den hohen Anforderungen bzgl. Betriebssicherheit, Bedienbarkeit und Funktionalität in einer heterogenen Umgebung unter Berücksichtigung der Dynamik bei den zu integrierenden Systemen und bei den ständig zunehmenden Datenmengen gerecht werden. Diesen Aspekten ist auch die angestrebte Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber über die Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme zu beschaffen.
Der Auftraggeber plant einen initialen Pauschalabruf einer Speichersystemlösung sowie weitere Abrufe innerhalb der Vertragslaufzeit. Innerhalb der Abrufe werden die folgenden Leistungen benötigt:
- Lieferung von Speichersystemkomponenten und SAN-Switchen auf Abruf
- Einbau der Systeme und Komponenten und Integration in die bestehende IT-Infrastruktur des Auftraggebers
- Wartungs- und Supportleistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes
- Dienstleistungen nach Bedarf zur Weiterentwicklung des Systems
Seitens des Auftraggebers wird Wert auf jeweils funktionsfähige, performante, hochverfügbare und betriebsbereite Gesamtlösungen gelegt, die fristgerecht durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden.
Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden.
Mobil ISC GmbH Raiffeisenstraße 12 31275 Lehrte
Die Mobil ISC GmbH betreibt für ihre Kunden Umgebungen, in der SAP-Systeme bereitgestellt werden. Durch die Virtualisierung von SAP Services sowie von Oracle Applikationen und Datenbank Services wird eine bessere und flexiblere Serverauslastung erreicht. Die Speicherung der Daten und Systeme erfolgt auf mehreren Speichersystemen des Herstellers NetApp.
Zur Sicherstellung einer stabilen Lieferantenbeziehung mit definierten Zeiträumen der Bereitstellung bei Bedarf und zur Sicherung kalkulierbarer Bezugskonditionen sowie zur Definition des vom Lieferanten zu erbringenden Leistungsumfangs ist geplant, eine Rahmenvertragsvereinbarung für NetApp Komponenten und systemnahen Dienstleistungen mit einem Auftragnehmer abzuschließen, in dem die entsprechenden Vertragsbedingungen festgeschrieben sind. Ziel dieses Rahmenvertrages ist es, die grundsätzlichen Leistungen und Bedingungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten für Einzelaufträge (Einzelbestellungen) zu regeln, die im Laufe des Vertragszeitraumes erteilt werden. Auch werden Regeln und Prozesse festgelegt, die eine Anpassung der Vereinbarungen an die zu erwartende Entwicklung unter Berücksichtigung der konkreten individuellen Bedürfnisse des Auftraggebers ermöglichen.
Darüber hinaus ist es die Absicht der Mobil ISC GmbH, mit dem Abschluss des Rahmenvertrages bereits den initialen Pauschalabruf (= Mindestabrufmenge) von Speichersystemen und Leistungen zu verbinden, da für diesen Bedarf bereits eine konkrete terminliche Bedarfsanforderung besteht. Innerhalb dieses Abrufes sollen innerhalb eines werkvertraglichen Projektes folgenden Leistungen vom Auftragnehmer abgerufen und durch diesen umgesetzt werden:
Initialabruf (Mindestabrufmenge)
- Bereitstellung eines 2-Node Cluster auf Basis von NetApp FAS2750 HA
- Wartungsleistungen für bereitgestellten 2-Node-Cluster
Des Weiteren wird der Auftraggeber mindestens einen weiteren Abruf durchführen, der die Wartungsverlängerung für einen bestehenden NetApp AFF A700 MetroCluster beinhaltet.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich zweimalig automatisch um jeweils 12 Monate, insofern der Auftraggeber der Verlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit durch eine schriftliche Erklärung widersprochen hat.
Verlängerung zweimalig um jeweils 12 Monate der Rahmenvertragslaufzeit, Lieferkomponenten und Zubehör zur Erweiterung sowie für weitere Abrufe, Dienstleistungen im Rahmen des abgeforderten Leistungsspektrums.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
I. Anforderungen:
A 1.1: Darstellung Firmenprofil,
A 1.2: Darstellung der Bieterkonstellation,
A 1.3: Formulare Eigenerklärungen.
Zu A 1.1:
Darstellung des Unternehmens und mindestens Angaben zu nachfolgenden Punkten:
- Firmenname mit Rechtsform, ggf. Hauptniederlassung,
- Sitz des Unternehmens,
- Gesellschafter,
- Mitglieder der Geschäftsführung,
- Verbindung mit anderen Unternehmen,
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand "Lieferung von NetApp Systemen und Komponenten".
Zu A 1.2:
Darstellung der Bieterkonstellation
Zu A 1.3:
(siehe Dokument "Bietererklärung Eignung")
(1) Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft,
(2) Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmen,
(3) Eigenerklärung zur Mittelbereitstellung,
(4) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialbeiträgen,
(5) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zu Ausschlussgründen,
(6) Eigenerklärung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/576,
(7) Eigenerklärung zur Eintragung im Berufsregister.
II. Dritte:
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese bereits mit dem Angebot namentlich zu benennen, wenn sich der Bewerber/Bieter auf deren Kapazitäten beruft (sog. Eignungsleihe: § 47 VgV). Der Eignungsnachweis ist in gleicher Weise zu führen wie beim Bewerber/Bieter selbst (s. vorstehende Ziffer I).
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen bei zuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärungen ggf. trotz Nachforderns nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A 2.1: Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand
Zu A 2.1:
Als "Mindestanforderung" für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz (netto), bezogen auf den Auftragsgegenstand "Lieferung von NetApp Systemen und Komponenten", des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR.
Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A 3.1: Referenznachweis Rahmenvertrag zur Lieferung von NetApp-Speichersystemen mit systemnahen Dienstleistungen
A 3.2: Bereitstellung von ausreichend Projektressourcen
A 4.1: Nachweis der Autorisierung als NetApp Partner
A 5.1: Nachweis Qualitätsmanagementsystem des Bieters
Zu A 3.1:
Benennung mindestens einer nachprüfbaren Referenz im deutschsprachigen Raum zur Leistungsart:
- Rahmenvertragsvereinbarung zur Lieferung von NetApp Speichersystemen und zur Erbringung von systemnahen Dienstleistungen
Als Mindestanforderungen je geforderter Referenz gelten die folgenden Parameter:
- Auftraggeber gemäß GWB § 98
- Auftragszeitpunkt der Rahmenvertragsleistungen: ab 01.04.2017
- Laufzeit der Rahmenvertragsvereinbarung: mindestens 3 Jahre
- Leistungen:
-- Erbringung eines Rahmenvertragsmanagements zur Steuerung und Abrechnung der Abrufe
-- Vereinbarung von definierten Lieferzeiten nach Abruf
-- Einbau in Racks des Auftraggebers
-- Basiskonfiguration der Speichersysteme
-- Servicevertrag mit vereinbarten Reaktionszeiten für die bereitgestellten Hardware-Komponenten
Zu A 3.2:
Alle notwendigen Personalressourcen sowie notwendige technische Ausstattungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Der Bewerber bzw. Bieter hat sicherzustellen, dass auch bei einem Ausfall eines Projektmitarbeiters des Auftragnehmers das Projekt kontinuierlich, das heißt, ohne zeitliche Unterbrechung und ohne Verzögerungen im Projektablauf fortgeführt wird.
Zu A 4.1:
Mindestanforderung ist eine Autorisierung seitens des Herstellers NetApp. Diese Autorisierung ist wie folgt definiert:
- Partner-Level: Platinum oder Star Partner
- Business Capabilities: Professional Services
Zu A 5.1:
Als Mindestanforderung muss der Bieter ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Referenznummer lautet: RVN2022.
Die Vergabenummer lautet: 2022-3859
1) Durch diese Bekanntmachung wird das Angebotsverfahren begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen sowie den weiteren Erklärungen gemäß Vergabeunterlagen mit einem Angebot um den Auftrag bewerben.
2) Bewerber und Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
3) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 07.06.2022, 12.00 Uhr an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUZR3KX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.