SAP S/4 HANA Phase 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP S/4 HANA Phase 1
Das Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung beabsichtigt mit diesem Verfahren die Konzeption und Analyse der Migration zu SAP S/4HANA zu vergeben.
Inhoffenstr. 7 38124 Braunschweig
Die Auftraggeberin zu den ausgeschriebenen Leistungen ist das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI).
Das HZI ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Das HZI umfasst sechs Standorte in Braunschweig, Hamburg, Hannover, Würzburg, Saarbrücken und Greifswald.
Am HZI untersuchen Wissenschaftler*innen die Mechanismen von Infektionskrankheiten und ihrer Abwehr. Die Ergebnisse der Grundlagenforschung werden systematisch in Richtung der medizinischen Anwendung entwickelt. Aufgabe des Zentrums ist es dabei, zur Bewältigung der Herausforderungen beizutragen, die Infektionskrankheiten im 21. Jahrhundert an Medizin und Gesellschaft stellen.
Die AG plant die Implementierung von SAP S/4HANA als zentrale ERP-Software. Etwaige vorhandene Software im ERP-Umfeld soll weitestgehend durch SAP S/4HANA abgelöst werden. Dadurch wird die IT-Infrastruktur der AG verschlankt und auf eine zukunftsorientierte, beständige Software-Lösung fokussiert. Mit der Implementierung von SAP S/4HANA sollen übersichtliche und effiziente Prozesse innerhalb der AG generiert werden.
Die AG wird den Übergang von ihrer bestehenden SAP R/3-Systemumgebung auf SAP S/4 HANA in zwei Phasen durchführen:
Phase 1: Konzeption und Analyse Phase 2: Realisierung In diesem Vergabeverfahren werden nur die in Phase 1 zu erbringenden Leistungen ausgeschrieben. Diese Leistungsbeschreibung legt daher fest, welche Leistungen von der neu gewonnenen AN in Phase 1 erbracht werden müssen.
Das Ergebnis dieser Beauftragung muss die AG in die Lage versetzen, den Auftrag zur Umsetzung der Umstellung auf SAP S/4 HANA anhand einer umfassenden Leistungsbeschreibung in einem weiteren zukünftigen Vergabeverfahren ausschreiben zu können.
Die AG verfolgt eine Migration nach dem Greenfield-Ansatz.
Die genauen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Auftraggeberin weißt darauf hin, das jegliche Änderungen an den Vergabeunterlagen (Ergänzungen, Veränderungen, Streichungen) zum Ausschluss führen.
*** Des Weiteren behält sich die Auftraggeberin vor, nur die drei bestplatzierten Bieter zum Fachgespräch einzuladen.
*** Unmittelbar nach Zuschlagserteilung ist der Auftraggeberin eine Ausfallbürgschaft vorzulegen. Voraussetzungen sind insbesondere im Vertrag und in den weiteren Vergabeunterlagen geregelt.
*** Eine Doppelnennung der Referenzen ist gemäß der Anforderungen des Dokuments "Aufforderung zur Angebotsabgabe" unzulässig. Ebenso führt die Nichtabgabe eines Konzepts zum Ausschluss des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenssprache ist deutsch. D.h. die Angebote/Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen. Sämtliche Korrespondenz zu diesem Verfahren hat ebenfalls in deutscher Sprache zu erfolgen.
*** 1. Registrierung Vergabeplattform: Die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen sind uneingeschränkt und vollständig sowie ohne Registrierung zugänglich. Spätestens für die Einreichung von Teilnehmer- und Bieterfragen ist eine kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform subreport ELViS erforderlich. Die gesamte Kommunikation bzgl. Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträge oder Angebote hat über diese Vergabeplattform zu erfolgen. Wir empfehlen, bei beabsichtigter Teilnahme an unseren Vergabeverfahren, grundsätzlich eine kostenfreie Registrierung bei der o. g. Vergabeplattform durchzuführen, da ansonsten eine lückenlose und transparente Informationsübermittlung unsererseits nicht gewährleistet werden kann.
*** 2. Unklarheiten / Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie uns unverzüglich darauf hinzuweisen. Teilnehmer- und Bieterfragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind grundsätzlich unverzüglich und nur schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen. Verbindliche Antworten werden auf der Vergabeplattform als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderung zu den Vergabeunterlagen (hier: „Bieterfragen-Katalog“) veröffentlicht. Diese Konkretisierungen werden Teil der Vergabeunterlagen und somit auch Vertragsbestandteil. Die Konkretisierungen sind dem Angebot daher zwingend, als Beleg der Kenntnisnahme und der Berücksichtigung bei der Angebotserstellung, unterschrieben beizulegen.
*** 3. Informationspflichten des Bieters: Bitte beachten Sie, dass sich auch während der Teilnahme- und Angebotsfrist die Vergabeunterlagen ändern können, z. B. infolge von Bieterfragen (s. Formular „Bieterfragen&Konkretisierungen“). Wir werden die jeweils aktuelle Version über die o. g. Vergabeplattform verfügbar machen. Dabei wird kenntlich gemacht, sofern Vergabeunterlagen aktualisiert / geändert wurden. Registrierte Bieter werden automatisch per E-Mail über die Änderung an den Vergabeunterlagen informiert. Nicht registrierte Teilnehmer sind verpflichtet, sich eigenständig über Änderungen an den Vergabeunterlagen und möglicherweise bereitgestellte Auskünfte (Antworten zu Bieterfragen, Termin- und Fristenänderungen) zu den jeweiligen Verfahren bei der Vergabestelle zu erkundigen (Holschuld). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahme- oder Angebotsfrist zu verschieben. In einem solchen Fall werden wir Sie unverzüglich -ebenfalls über die Vergabeplattform - informieren.
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor der Einreichung eines des Teilnahmeantrags oder Angebotes noch einmal zu prüfen, ob sich der Teilnahmeantrag und/oder das Angebot auf die aktuellen Vergabeunterlagen (inkl. beantworteter Fragen) bezieht. Sofern Sie einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot abgeben, das nicht dem aktuellen Stand der Vergabeunterlagen entspricht, müssen Sie davon ausgehen, vom weiteren Verfahren (Wertung) ausgeschlossen zu werden.
Sollten Sie Ihren Antrag oder Ihr Angebot bereits eingereicht haben, können Sie es in der Ausschreibungsplattform vor Erreichen der Teilnahme- oder Angebotsfrist:
• Ihren alten Teilnahmeantrag / Ihr altes Angebot für ungültig erklären und kein neuen Antrag / kein neues Angebot abgeben,
• Ihren alten Teilnahmeantrag / Ihr altes Angebot für ungültig erklären und ein neuen Antrag / ein neues Angebot abgeben. In diesem Fall muss uns Ihr neuer Antrag / Ihr neues Angebot vor Ende der Frist vorliegen.
• Ihren alten Teilnahmeantrag / Ihr altes Angebot -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben aufrechterhalten. In diesem Fall muss uns das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der jeweiligen Frist vorliegen (bitte wie den Teilnahmeantrag / das Angebot kennzeichnen!),
• Ihren alten Teilnahmeantrag oder Ihr altes Angebot unverändert aufrechterhalten. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag / ein eingereichtes Angebot, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Einen nicht entsprechend angepassten Teilnahmeantrag / ein nicht angepasstes Angebot müssen wir regelmäßig von der Wertung ausschließen. Sofern wir keine gesonderte Mitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihr bereits eingereichter Teilnahmeantrag oder Ihr eingereichtes Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
*** 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
*** 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
*** 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
*** Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.