Stadt Garbsen - Erweiterungsbau/Abriss und Aufstockung Johannes-Kepler-Gymnasium - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: JKG-02/2022

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 081-218678)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Garbsen - Erweiterungsbau/Abriss und Aufstockung Johannes-Kepler-Gymnasium - Objektplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: JKG-02/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrages sind Objektplanungsleistungen (HOAI § 33 HOAI).

Die Stadt Garbsen beabsichtigt, für das Johannes-Kepler-Gymnasium einen Erweiterungsbau bzw. Abriss und Aufstockung zu realisieren. Eine erste konzeptionelle Vorplanung geht von einem Bauvolumen von ca. 20 bis 25 Mio. Euro aus.

Im Zuge der G9 Erweiterung des zusätzlichen 13. Jahrgangs im Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) Garbsen besteht Bedarf an neuen Unterrichtsräumen für allgemeinen, sowie fachspezifischen Unterricht.

Dies umfasst Musik, Kunst, Werken und Naturwissenschaften. Ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen wird zusätzlich durch die Erweiterung der Zügigkeit von 4 auf 5,5 Züge gedeckt. Der bestehende eingeschossige Gebäudeteil Trakt III beinhaltet unter anderem die Hausmeisterwohnung. Diese soll, wie auch der gesamte Trakt III für den Neubau abgerissen und mit einer BGF von ca. 3.750 m² drei- oder viergeschossig geplant werden.

Hierfür haben die verantwortlichen des JKG im Zusammenspiel mit Lehrkräften und Hausmeister ein Raumprogramm aufgestellt. Das Einhalten der Grenzabstände zur benachbarten Caroline Herschel Realschule wird ein begrenzender Faktor der Gestalt des Neubaus sein, ebenso wie der Erhalt der natürlichen Belichtung der Bestandsräume von Trakt II im 1. und 2. Obergeschoss. Diese wurde bislang für den Musikraum im Erdgeschoss mittels Atrium/ Innenhof in Trakt III sichergestellt. Der Anschluss des Anbaus an den übrigen Bestand erfordert ebenfalls ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.

Die Stadt Garbsen zielt für die Zukunft darauf ab, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen, weshalb es wünschenswert wäre eine modulare Hybrid- oder Holzbauweise in Betracht zu ziehen. Wünschenswert für den Neubau/ das Konzept wäre, dass der Entwurf so gestaltet wird, dass die Flurflächen, unter Berücksichtigung des Brandschutzes, auch als Unterrichtsflächen benutzt werden können.

Um den temporären Mangel an Unterrichtsräumen während der Bauphase abzufangen, müssen möglicherweise, sofern der Bedarf nicht allein durch Bestandsräume z.B. in der Aula-Mensa gedeckt werden kann, übergangsweise Interimsbauten gestellt werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 081-218678

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Gegenstand des Auftrages sind Objektplanungsleistungen (HOAI § 33 HOAI).

Die Stadt Garbsen beabsichtigt, für das Johannes-Kepler-Gymnasium einen Erweiterungsbau bzw. Abriss und Aufstockung zu realisieren. Eine erste konzeptionelle Vorplanung geht von einem Bauvolumen von ca. 20 bis 25 Mio. Euro aus.

Im Zuge der G9 Erweiterung des zusätzlichen 13. Jahrgangs im Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) Garbsen besteht Bedarf an neuen Unterrichtsräumen für allgemeinen, sowie fachspezifischen Unterricht.

Dies umfasst Musik, Kunst, Werken und Naturwissenschaften. Ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen wird zusätzlich durch die Erweiterung der Zügigkeit von 4 auf 5,5 Züge gedeckt. Der bestehende eingeschossige Gebäudeteil Trakt III beinhaltet unter anderem die Hausmeisterwohnung. Diese soll, wie auch der gesamte Trakt III für den Neubau abgerissen und mit einer BGF von ca. 3.750 m² drei- oder viergeschossig geplant werden.

Hierfür haben die verantwortlichen des JKG im Zusammenspiel mit Lehrkräften und Hausmeister ein Raumprogramm aufgestellt. Das Einhalten der Grenzabstände zur benachbarten Caroline Herschel Realschule wird ein begrenzender Faktor der Gestalt des Neubaus sein, ebenso wie der Erhalt der natürlichen Belichtung der Bestandsräume von Trakt II im 1. und 2. Obergeschoss. Diese wurde bislang für den Musikraum im Erdgeschoss mittels Atrium/ Innenhof in Trakt III sichergestellt. Der Anschluss des Anbaus an den übrigen Bestand erfordert ebenfalls ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.

Die Stadt Garbsen zielt für die Zukunft darauf ab, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen, weshalb es wünschenswert wäre eine modulare Hybrid- oder Holzbauweise in Betracht zu ziehen. Wünschenswert für den Neubau/ das Konzept wäre, dass der Entwurf so gestaltet wird, dass die Flurflächen, unter Berücksichtigung des Brandschutzes, auch als Unterrichtsflächen benutzt werden können.

Um den temporären Mangel an Unterrichtsräumen während der Bauphase abzufangen, müssen möglicherweise, sofern der Bedarf nicht allein durch Bestandsräume z.B. in der Aula-Mensa gedeckt werden kann, übergangsweise Interimsbauten gestellt werden.

muss es heißen:

Gegenstand des Auftrages sind Objektplanungsleistungen (HOAI § 33 HOAI).

Die Stadt Garbsen beabsichtigt, für das Johannes-Kepler-Gymnasium einen Erweiterungsbau bzw. Abriss und Aufstockung zu realisieren. Eine erste konzeptionelle Vorplanung geht von einem Bauvolumen von ca. 15,5 Mio. Euro aus.

Im Zuge der G9 Erweiterung des zusätzlichen 13. Jahrgangs im Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) Garbsen besteht Bedarf an neuen Unterrichtsräumen für allgemeinen, sowie fachspezifischen Unterricht.

Dies umfasst Musik, Kunst, Werken und Naturwissenschaften. Ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen wird zusätzlich durch die Erweiterung der Zügigkeit von 4 auf 5,5 Züge gedeckt. Der bestehende eingeschossige Gebäudeteil Trakt III beinhaltet unter anderem die Hausmeisterwohnung. Diese soll, wie auch der gesamte Trakt III für den Neubau abgerissen und mit einer BGF von ca. 3.750 m² drei- oder viergeschossig geplant werden.

Hierfür haben die verantwortlichen des JKG im Zusammenspiel mit Lehrkräften und Hausmeister ein Raumprogramm aufgestellt. Das Einhalten der Grenzabstände zur benachbarten Caroline Herschel Realschule wird ein begrenzender Faktor der Gestalt des Neubaus sein, ebenso wie der Erhalt der natürlichen Belichtung der Bestandsräume von Trakt II im 1. und 2. Obergeschoss. Diese wurde bislang für den Musikraum im Erdgeschoss mittels Atrium/ Innenhof in Trakt III sichergestellt. Der Anschluss des Anbaus an den übrigen Bestand erfordert ebenfalls ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.

Die Stadt Garbsen zielt für die Zukunft darauf ab, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen, weshalb es wünschenswert wäre eine modulare Hybrid- oder Holzbauweise in Betracht zu ziehen. Wünschenswert für den Neubau/ das Konzept wäre, dass der Entwurf so gestaltet wird, dass die Flurflächen, unter Berücksichtigung des Brandschutzes, auch als Unterrichtsflächen benutzt werden können.

Um den temporären Mangel an Unterrichtsräumen während der Bauphase abzufangen, müssen möglicherweise, sofern der Bedarf nicht allein durch Bestandsräume z.B. in der Aula-Mensa gedeckt werden kann, übergangsweise Interimsbauten gestellt werden.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Gewichtung 15% / Punktevergabe:

- > 8 Mio. EUR = 12 Punkte,

- > 6 - 8 Mio. EUR = 8 Punkte,

- > 3 - 6 Mio. EUR = 4 Punkte)

2.

Netto-Gesamtumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAIim Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Gewichtung 15% / Punktevergabe:

- > 6 Mio. EUR = 12 Punkte,

- > 4 - 6 Mio. EUR = 8 Punkte,

- > 3 - 4 Mio. EUR = 4 Punkte)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

1.

Netto-Mindestjahresumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAI in Höhe von EUR 3 Mio. jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren

2.

Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:

- EUR 5 Mio. für Personenschäden

- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden

- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr

muss es heißen:

Die Bewertung der nachstehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Gewichtung 15% / Punktevergabe:

- > 1,2 Mio. EUR = 12 Punkte,

- > 800.000 - 1,2 Mio. EUR = 8 Punkte,

- > 400.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte)

2.

Netto-Gesamtumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAI im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Gewichtung 15% / Punktevergabe:

- > [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte,

- > 600.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte,

- > 400.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

1.

Netto-Mindestjahresumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAI in Höhe von EUR 400.000 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr

2.

Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:

- EUR 5 Mio. für Personenschäden

- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden

- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 17% / Punktevergabe:

1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand

- Schulneubau = 3 Punkte

- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt

1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers

- Kommune = 3 Punkte

- Land/Bund = 2 Punkte

- privater Auftraggeber = 1 Punkt

1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten

- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte

- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte

- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt

1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen

- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte

- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt)

2.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 17% / Punktevergabe:

1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand

- Schulneubau = 3 Punkte

- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt

1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers

- Kommune = 3 Punkte

- Land/Bund = 2 Punkte

- privater Auftraggeber = 1 Punkt

1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten

- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte

- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte

- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt

1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen

- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte

- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt)

3.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzprojekt über Erfahrungen des Bewerbers bei Umbau im Bestand der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 16% / Punktevergabe:

1.1 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb, weiterführende Schule ab Klasse 5, Volumen mindestens 5 Mio. EUR = 12 Punkte

1.2 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb, weiterführende Schule ab Klasse 5 = 8 Punkte

1.3 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb = 4 Punkte)

4.

Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten

(Gewichtung 20% / Punktevergabe:

- > 25 = 12 Punkte

- 16 - 25 = 8 Punkte

- 10 - 15 = 4 Punkte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

1.

Referenzprojekt:

Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:

- Öffentlicher Auftraggeber

- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber

- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer

- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung

2.

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

3.

Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens

muss es heißen:

Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 17% / Punktevergabe:

1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand

- Schulneubau = 3 Punkte

- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt

1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers

- Kommune = 3 Punkte

- Land/Bund = 2 Punkte

- privater Auftraggeber = 1 Punkt

1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten

- > 15 Mio. EUR = 3 Punkte

- = oder > 10 Mio EUR - 15 Mio. EUR = 2 Punkte

- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt

1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen

- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte

- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt)

2.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 17% / Punktevergabe:

1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand

- Schulneubau = 3 Punkte

- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt

1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers

- Kommune = 3 Punkte

- Land/Bund = 2 Punkte

- privater Auftraggeber = 1 Punkt

1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten

- > 15 Mio. EUR = 3 Punkte

- = oder > 10 Mio EUR - 15 Mio. EUR = 2 Punkte

- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt

1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen

- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte

- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt)

3.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzprojekt über Erfahrungen des Bewerbers bei Umbau im Bestand der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 16% / Punktevergabe:

1.1 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb, weiterführende Schule ab Klasse 5, Volumen mindestens 5 Mio. EUR = 12 Punkte

1.2 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb, weiterführende Schule ab Klasse 5 = 8 Punkte

1.3 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb = 4 Punkte)

4.

Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten

(Gewichtung 20% / Punktevergabe:

- > 15 = 12 Punkte

- 7 - 15 = 8 Punkte

- 4 - 6 = 4 Punkte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

1.

Referenzprojekt:

Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:

- Öffentlicher Auftraggeber

- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber

- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer

- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung

2.

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

3.

Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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