Stadt Garbsen - Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: GSG-02/2022

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 081-218707)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Garbsen - Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Objektplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: GSG-02/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrages sind Objektplanungsleistungen (HOAI § §§ HOAI).

Im Zuge der G9 Erweiterung und dem zusätzlichen Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen beabsichtigt die Stadt Garbsen einen Neubau/ Erweiterungsbau des Geschwister- Schol-Gymnasiums Berenbostel. Mit dem Neubau wächst die Schule von einer 4 auf eine 5,5 -Zügigkeit und der Bedarf an allgemeinen Unterrichträumen, Differenzierungsräumen, sowie fachspezifischen Unterricht wird gedeckt.

Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse hatte zum Ergebnis, dass die benachbarte James- Krüss Grundschule und die Förderschule "Im Hespe" einen Großteil der Flächen dem Gymnasium zur Verfügung stellen, sodass in der Folge die Stadt Garbsen den Neubau/ Erweiterungsbau festlegte.

Das erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Koordinatoren und Lehrkräften) abgestimmte Raumprogramm wurde definiert. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes durch interne Optionen abgewogen und sich dafür entschieden den direkt anschließenden Sportplatz für den Neubau zu nutzen.

Der Neubau soll mit einer BGF von ca. 5.600 m² dreigeschossig gebaut werden. Zu beachten ist insbesondere, dass ein interner Flächenaustausch berücksichtigt werden muss (siehe Anlage Erdgeschossplan). Der Verwaltungstrakt soll in den Neubau umgesiedelt und die dadurch freiwerdende Fläche im Bestand für z.B. Naturwissenschaftliche Räume umgebaut werden.

Wünschenswert für den Neubau/ das Konzept wäre, dass der Entwurf so gestaltet wird, dass die Flurflächen, unter Berücksichtigung des Brandschutzes, auch als Unterrichtsflächen benutzt werden können. Die Ausführung als modulare Holzbau-/ oder Hybridbauweise sollen geprüft werden.

Für die Leistungsphasen 1 bis 7 werden ca. 18 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit beläuft sich auf etwa 24 Monate. Die Inbetriebnahme des Neubaus/ Erweiterungsbau des Gymnasiums soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen im Sommer 2026 erfolgen.

Auf Grundlage des vorläufigen geschätzten Kostenrahmens von ca. 22 Mio. Euro (brutto), soll die Schule inklusive der Außenanlagen neu gebaut werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 081-218707

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Gegenstand des Auftrages sind Objektplanungsleistungen (HOAI § §§ HOAI).

muss es heißen:

Gegenstand des Auftrages sind Objektplanungsleistungen (HOAI § 34 HOAI).

Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Gewichtung 15% / Punktevergabe:

- > 8 Mio. EUR = 12 Punkte,

- > 6 - 8 Mio. EUR = 8 Punkte,

- > 3 - 6 Mio. EUR = 4 Punkte)

2.

Netto-Gesamtumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAIim Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Gewichtung 15% / Punktevergabe:

- > 6 Mio. EUR = 12 Punkte,

- > 4 - 6 Mio. EUR = 8 Punkte,

- > 3 - 4 Mio. EUR = 4 Punkte)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

1.

Netto-Mindestjahresumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAI in Höhe von EUR 3 Mio. jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren

2.

Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:

- EUR 5 Mio. für Personenschäden

- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden

- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr

muss es heißen:

Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Gewichtung 15% / Punktevergabe:

- > 1,2 Mio. EUR = 12 Punkte,

- > 800.000 - 1,2 Mio. EUR = 8 Punkte,

- > 400.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte)

2.

Netto-Gesamtumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAI im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Gewichtung 15% / Punktevergabe:

- > [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte,

- > 600.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte,

- > 400.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

1.

Netto-Mindestjahresumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAI in Höhe von EUR 400.000 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr

2.

Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:

- EUR 5 Mio. für Personenschäden

- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden

- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 25% / Punktevergabe:

1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand

- Schulneubau = 3 Punkte

- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt

1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers

- Kommune = 3 Punkte

- Land/Bund = 2 Punkte

- privater Auftraggeber = 1 Punkt

1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten

- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte

- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte

- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt

1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen

- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte

- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt)

2.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 25% / Punktevergabe:

1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand

- Schulneubau = 3 Punkte

- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt

1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers

- Kommune = 3 Punkte

- Land/Bund = 2 Punkte

- privater Auftraggeber = 1 Punkt

1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten

- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte

- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte

- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt

1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen

- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte

- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt)

3.

Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten

(Gewichtung 20% / Punktevergabe:

- > 25 = 12 Punkte

- 16 - 25 = 8 Punkte

- 10 - 15 = 4 Punkte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

1.

Referenzprojekt:

Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:

- Öffentlicher Auftraggeber

- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber

- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer

- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung

2.

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

3.

Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens

muss es heißen:

Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)

1.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 25% / Punktevergabe:

1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand

- Schulneubau = 3 Punkte

- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt

1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers

- Kommune = 3 Punkte

- Land/Bund = 2 Punkte

- privater Auftraggeber = 1 Punkt

1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten

- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte

- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte

- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt

1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen

- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte

- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt)

2.

Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):

Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

(Gewichtung 25% / Punktevergabe:

1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand

- Schulneubau = 3 Punkte

- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt

1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers

- Kommune = 3 Punkte

- Land/Bund = 2 Punkte

- privater Auftraggeber = 1 Punkt

1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten

- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte

- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte

- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt

1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen

- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte

- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte

- Sonstige = 1 Punkt)

3.

Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten

(Gewichtung 20% / Punktevergabe:

- > 15 = 12 Punkte

- 7 - 15 = 8 Punkte

- 4 - 6 = 4 Punkte

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

1.

Referenzprojekt:

Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)

Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:

- Öffentlicher Auftraggeber

- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber

- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer

- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung

2.

Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen

3.

Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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