Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10115090
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC
Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC für das TZ-Modul der BGR „Förderung des nichtmetallischen Rohstoffsektors in Mauretanien“ inkl. Anlieferung zum Installationsort, Installation, Inbetriebnahme und Geräteeinweisung sowie einjährigem Wartungsvertrag
Nouakchott, Mauretanien
Gegenstand dieses Vertrages die Beschaffung eines Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen inkl. Steuerungs-PC für das TZ-Modul der BGR Förderung des nichtmetallischen Rohstoffsektors in Mauretanien. Das Projekt zielt darauf die technischen Kapazitäten der Partnerinstitution Agence Nationale de Recherches Géologiques et du Patrimoine Minier (ANARPAM) zu stärken. Auftraggeber (AG) ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Stilleweg 2, 30655 Hannover. Endverwender des zu liefernden Gerätesystems sowie Endnutzer der enthaltenen Softwarelizenz/en ist die mauretanische Partnerbehörde ANARPAM, Zone administrative, Ksar, Nouakchott/Mauritanie.
Das TZ-Modul der BGR Förderung des nichtmetallischen Rohstoffsektors in Mauretanien zielt darauf die technischen Kapazitäten der Partnerinstitution Agence Nationale de Recherches Géologiques et du Patrimoine Minier (ANARPAM) zu stärken. Das Vorhaben unterstützt die Systematisierung der Informations- und Wissensbasis über nichtmetallische Rohstoffe. Es berät den Partner in der geowissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bewertung ausgewählter Lagerstätten und unterstützt ihn darin, ein Informationsangebot für potenzielle Investoren im nichtmetallischen Bergbausektor sowie das geochemische-mineralogische Labor aufzubauen. Die Durchführung präziser Analysen zur Bestimmung von Mineralphasen vornehmlich von nichtmetallischen Rohstoffen ist eine Voraussetzung für die Verbesserung der Arbeitsqualität des geochemisch-mineralogischen Labors. Für diese Analysen wird ein Röntgendiffraktometer benötigt. Die verbesserte Arbeitsqualität des Labors ist ein wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Projektimplementierung, weswegen die Beschaffung eines Röntgendiffraktometrie-Systems von grundsätzlicher Bedeutung für die Zielerreichung des Projektes ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2. Eigenerklärung VO-2022-833
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung VO-2022-833“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Diese Erklärung ist vom Bieter/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften auszufüllen.
Angebote von Bietern, die eine entsprechende Erklärung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
1. Eigenerklärung Unternehmensangaben
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
1. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten 10 Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Der Bieter weist nach, dass er mind. drei Röntgendiffraktometer baugleich oder mind. vergleichbar der in Nr.3 der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen ausgeliefert, diese installiert und in Betrieb genommen hat. Er beschreibt außerdem wohin diese geliefert wurden
- Der Bieter weist nach, dass er davon mindestens 1 Röntgendiffraktometersystem ins außereuropäische Ausland ausgeliefert, diese installiert und in Betrieb genommen hat.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Serviceleistungen am Leistungsort in Mauretanien
Der Bieter muss entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung am Leistungsort in Mauretanien für den Zeitraum der zu erwartenden Lebensdauer des Gerätes Serviceleistungen sicherstellen. Hierzu hat der Bieter geeignete Unterlagen vorzulegen, mit denen er nachvollziehbar nachweist, wie er dieses sicherstellt.
3. Nachweis der Personalstärke und -qualifikation
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Die zum Einsatz vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte zur Durchführung der geforderten Serviceleistungen (Installation, Einweisung, Schulung etc.) muss/müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen:
- Die ausgewiesene Fachkraft muss über mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Installation von Röntgendiffraktometersystemen verfügen.
- Die ausgewiesene Fachkraft muss über Erfahrungen mit vergleichbaren Schulungen an dem angebotenen Gerätesystem verfügen.
- Wird auf eine externe Übersetzung ins Französische vor Ort verzichtet, muss die ausgewiesene Fachkraft über fließende Sprachkenntnisse und ausreichende Lesekenntnisse in französischer Sprache verfügen.
Der Bieter muss die jeweilige Qualifikation bei Angebotsabgabe durch aussagefähige Unterlagen für die vom Bieter zum Einsatz vorgesehenen Fachkraft bzw. Fachkräfte nachweisen. Aus diesen Nachweisen muss ersichtlich sein, inwieweit die benannten Personen den geforderten Qualifikationen und Anforderungen gerecht werden. Es sind insbesondere auch detaillierte Angaben zu den von der Fachkraft bisher durchgeführten einschlägigen Projekten inkl. Nennung des Auftraggebers, eine kurze Beschreibung des Projektgegenstands und den Zeitrahmen aufzuführen.
4. Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte/des angebotenen Gerätes belegen.
Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1. Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen
Die Leistungsbeschreibung enthält die Vorgaben zu den Installations- und Aufstellungsgegebenheiten vor Ort in Mauretanien (vgl. hierzu Ziff. 3.2.2 der Leistungsbeschreibung). Der Bieter hat mit seinem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche darüberhinausgehenden baulichen und versorgungstechnischen Voraussetzungen für die Aufstellung und Installation des angebotenen Gerätesystems erforderlich sind. Bauliche Änderungen sowie versorgungstechnische Erweiterungen können bei Bedarf nur in vertretbarem Umfang vorgenommen werden. Etwaige größere erforderliche Änderungen an den vor Ort befindlichen baulichen und technischen Eigenschaften des Aufstellungsortes können nicht durchgeführt werden und führen daher zum Ausschluss des Angebots. Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung sind hiervon unbenommen und dürfen hierdurch nicht abgeändert werden.
2. Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.
3. Liefer-/Leistungstermin
Der Bieter benennt in seinem Angebot einen Termin für die Lieferung des Gerätesystems gemäß Leistungserbringung. Dieser darf jedoch nicht später als Mai 2023 nach Auftragserteilung liegen.
4. Importvoraussetzungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot anzugeben, ob/welche Unterlagen vom Auftraggeber für die Einfuhr des von ihm angebotenen Gerätesystem zum Endverbleib in Nouakchott, Mauretanien erforderlich sind.
5. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so
besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.