timsTOF Pro 2 MS System
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
timsTOF Pro 2 MS System
timsTOF Pro 2 MS System - leistungsstarkes und robustes Flugzeitmassenspektrometer mit einer dualen TIMS Ionenmobilitätszelle und der Fähigkeit zu Paralleler Akkumulation Serieller Fragmentierung (PASEF) - zugehörige Peripheriegeräte (z.B. N2-Generator, PC + Monitor) sowie Betriebssoftware
Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig
Massenspektrometer: QTof, Massenbereich: m/z 20 - 40.000, Quadrupol Isolierung: bis zu m/z 3.000, Auflösung: m/z 50.000; Ionenmobilitätszelle: trapped ion mobility, Parallel Accumulation Serial Fragmentation (PASEF®) Technologie, Reproduzierbarkeit der CCS Werte: <0.5% RSD.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das timsTOF Pro 2 erfüllt die spezifischen Leistungskriterien und ist aus den im Folgenden aufgeführten technisch-instrumentellen Beweggründen. Wichtige Alleinstellungsmerkmale des timsTOF Pro 2: die hochleistungsfähige Dual-TIMS Stapelring-Ionenführung (SRIG) in Verbindung mit der patentierten IMEX Technologie, mit welcher Ionen gefangen („ion trapped mobility“) und durch Änderungen der Auflösung effektive Ionenmobilitätstrennungen homologer und isomerer Verbindungen erreicht werden. Dies führt zu exakten und reproduzierbaren CCS-Werten. Darüber hinaus verfügt das timsTOF Pro 2 als Alleinstellungsmerkmal über die patentierte parallele Akkumulation und serielle Fragmentierung (PASEF®) von Ionen, welche die Steuerung und Kontrolle bei der Generierung von MS/MS Daten übernimmt. Die PASEF® Technologie zeichnet sich durch eine hohe Sequenzierungsgeschwindigkeit von >120 Hz und Auflösung bei m/z 60.000 (m/z 1222) bei der Erfassung der Ionen aus und ist damit proprietär und einzigartig. Aufgrund der guten Performance der timsTOF MS Plattform grenzt es sich durch eine hohe Geschwindigkeit, und damit einhergehend einer guten Trennleistung, von anderen Herstellern im Bereich der IM ab.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
timsTOF Pro 2 MS System
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf istgem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWBNummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland