Rahmenvertrag BIM Modellieren 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: ASEVgV2-22-02-TSI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag BIM Modellieren 2022-2024
Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst die Pflege sowie den Ausbau der vorhandenen BIM-Modelle der Schachtanlage ASSE II.
Schachtanlage Asse2 38319 Remlingen
Es soll folgendes umgesetzt werden:
Modellpflege: Einarbeiten von Laufenden Veränderungen an einzelnen Bauwerken der Anlage sowie am Gesamtmodell. Die Modelle wurden auf Grundlage von 2D Bestandsplänen sowie 3D Punktewollken erstellt. Auf der Anlage werden laufend umbaumaßnahmen durchgeführt. Diese Veränderungen sollen in die 3D Modelle eingearbeitet werden. Im Rahmen der Einarbeitung der Veränderungen an den 3D Modellen, werden parallel dazu auch die 2D Pläne sowie Listen inner-halb der Revit Datei gepflegt. Diese Aufgabe wird bei Bedarf auf der Anlage Asse erfolgen, eine BIM fähiger Laptop ist notwendig. Überführung der relevanten Daten aus den BIM-Modellen in die Computer Aided Facility Management (Digitales Gebäudemanagement) sowie Plant Maintenance (Digitale Instandhaltung) Software. Anpassung der Revit Modelle an Enscape Modellerweiterung: Es werden neue Bauwerke auf der Anlage Asse gebaut. Diese Objekte sollen in das Gesamtmodell der Anlage eingefügt werden. Dazu gehören, z.B.: Straßen, Gehwege, Ge-bäude, Industrieanlagen aus Stahlstreben, Schienen usw. ABGRENZUNG: Alle Neubauvorhaben auf der Anlage Asse II werden mit der BIM Methode geplant und gebaut. Hier ist nicht die Gesamt-planung einzelner Bauwerke gemeint, sondern nur deren Einarbeitung in das Gesamtmodell der Anlage. Diese Aufgabe wird bei Bedarf auf der Anlage Asse erfolgen, eine BIM fähiger Laptop ist notwendig. Überführung der relevanten Daten aus den BIM-Modellen in die Computer Aided Facili-ty Management (Digitales Gebäudemanagement) sowie Plant Maintenance (Digitale Instandhal-tung) Software. Anpassung der Revit Modelle an Enscape Erstellen und Anpassen von BIM Unterlagen: Die BGE besitzt Muster-AIA, Muster-BAP sowie BIM-Modellierungshandbuch. Abhängig vom Projekt muss die AIA sowie BAP an das Projekt an-gepasst werden. Im Weiteren werden unterschiedliche weitere BGE BIM Unterlagen durch den Auftragnehmer neue erstellt oder ergänzt. Alle Unterlagen sind auf Deutsch zu erstellen.
Wichtige Anmerkung: Der Auftragnehmer muss folgenden Daten umgehen können:
- IFC Modelle
- Revit Modelle (Version 2020, 2021, 2022, 2023, 2024)
- Punktewolken: Autodesk ReCap
- BCF Daten
- Enscape Modelle
- Eignung gem. Eigenerklärung (Blatt 124 LD) oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung
- Eignungsprüfung über Teilnahmewettbewerb bzw. eingereichte Referenzen gem. Anhang 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Die BGE führt parallel zu diesem Vergabeverfahren ein weiteres Vergabeverfahren mit dem Titel „ASEVgV2-22-01-TSI-Rahmenvertrag BIM Kontrolle 2022-2024“ durch und wird die vorgenannte Leistung an einen separaten Auftragnehmer vergeben. Da der Auftragnehmer der Kontrollarbeiten zur Vermeidung von Interessenskonflikten nicht damit beauftragt werden kann auch die Modellierungsarbeiten durchzuführen, wird darum gebeten von einer beidseitigen Bewerbung Abstand zu nehmen. Für die BGE ist eine Vergabe beider Aufträge an einen und denselben Auftragnehmer ausgeschlossen. Dieses Ausschlusskriterium wird im nachgelagerten Verfahren im Rahmen der Angebotswertung vor Zuschlagserteilung geprüft.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
- § 135 GWB Unwirksamkeit,
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftragoder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzurAngebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GBW bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen fürdieErhebungvonvergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die WahrungderZulässigkeiteinesNachprüfungsverfahrens zu beachten sind.