Rahmenvertrag BIM Modellieren 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: ASEVgV2-22-02-TSI

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E76939585
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E76939585
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gemäß § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz (AtG)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag BIM Modellieren 2022-2024

Referenznummer der Bekanntmachung: ASEVgV2-22-02-TSI
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72242000 Entwurfsmodellierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der hier ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst die Pflege sowie den Ausbau der vorhandenen BIM-Modelle der Schachtanlage ASSE II.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Hauptort der Ausführung:

Schachtanlage Asse2 38319 Remlingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll folgendes umgesetzt werden:

Modellpflege: Einarbeiten von Laufenden Veränderungen an einzelnen Bauwerken der Anlage sowie am Gesamtmodell. Die Modelle wurden auf Grundlage von 2D Bestandsplänen sowie 3D Punktewollken erstellt. Auf der Anlage werden laufend umbaumaßnahmen durchgeführt. Diese Veränderungen sollen in die 3D Modelle eingearbeitet werden. Im Rahmen der Einarbeitung der Veränderungen an den 3D Modellen, werden parallel dazu auch die 2D Pläne sowie Listen inner-halb der Revit Datei gepflegt. Diese Aufgabe wird bei Bedarf auf der Anlage Asse erfolgen, eine BIM fähiger Laptop ist notwendig. Überführung der relevanten Daten aus den BIM-Modellen in die Computer Aided Facility Management (Digitales Gebäudemanagement) sowie Plant Maintenance (Digitale Instandhaltung) Software. Anpassung der Revit Modelle an Enscape Modellerweiterung: Es werden neue Bauwerke auf der Anlage Asse gebaut. Diese Objekte sollen in das Gesamtmodell der Anlage eingefügt werden. Dazu gehören, z.B.: Straßen, Gehwege, Ge-bäude, Industrieanlagen aus Stahlstreben, Schienen usw. ABGRENZUNG: Alle Neubauvorhaben auf der Anlage Asse II werden mit der BIM Methode geplant und gebaut. Hier ist nicht die Gesamt-planung einzelner Bauwerke gemeint, sondern nur deren Einarbeitung in das Gesamtmodell der Anlage. Diese Aufgabe wird bei Bedarf auf der Anlage Asse erfolgen, eine BIM fähiger Laptop ist notwendig. Überführung der relevanten Daten aus den BIM-Modellen in die Computer Aided Facili-ty Management (Digitales Gebäudemanagement) sowie Plant Maintenance (Digitale Instandhal-tung) Software. Anpassung der Revit Modelle an Enscape Erstellen und Anpassen von BIM Unterlagen: Die BGE besitzt Muster-AIA, Muster-BAP sowie BIM-Modellierungshandbuch. Abhängig vom Projekt muss die AIA sowie BAP an das Projekt an-gepasst werden. Im Weiteren werden unterschiedliche weitere BGE BIM Unterlagen durch den Auftragnehmer neue erstellt oder ergänzt. Alle Unterlagen sind auf Deutsch zu erstellen.

Wichtige Anmerkung: Der Auftragnehmer muss folgenden Daten umgehen können:

- IFC Modelle

- Revit Modelle (Version 2020, 2021, 2022, 2023, 2024)

- Punktewolken: Autodesk ReCap

- BCF Daten

- Enscape Modelle

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

- Eignung gem. Eigenerklärung (Blatt 124 LD) oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung

- Eignungsprüfung über Teilnahmewettbewerb bzw. eingereichte Referenzen gem. Anhang 2

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/07/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/09/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hinweis: Die BGE führt parallel zu diesem Vergabeverfahren ein weiteres Vergabeverfahren mit dem Titel „ASEVgV2-22-01-TSI-Rahmenvertrag BIM Kontrolle 2022-2024“ durch und wird die vorgenannte Leistung an einen separaten Auftragnehmer vergeben. Da der Auftragnehmer der Kontrollarbeiten zur Vermeidung von Interessenskonflikten nicht damit beauftragt werden kann auch die Modellierungsarbeiten durchzuführen, wird darum gebeten von einer beidseitigen Bewerbung Abstand zu nehmen. Für die BGE ist eine Vergabe beider Aufträge an einen und denselben Auftragnehmer ausgeschlossen. Dieses Ausschlusskriterium wird im nachgelagerten Verfahren im Rahmen der Angebotswertung vor Zuschlagserteilung geprüft.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,

- § 135 GWB Unwirksamkeit,

- § 160 GWB Einleitung, Antrag

Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftragoder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibtunberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzurAngebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GBW bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen fürdieErhebungvonvergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die WahrungderZulässigkeiteinesNachprüfungsverfahrens zu beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/05/2022

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