Website-Relaunch für das Reiseland Niedersachsen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reiseland-niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Website-Relaunch für das Reiseland Niedersachsen
Die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) möchte einen Relaunch der Websites www.reiseland-niedersachsen.de und www.presse-niedersachsen.de durchführen.
Hauptziel der Website www.reiseland-niedersachsen.de ist es, die potenziellen Gäste zu einem Besuch in Niedersachsen zu inspirieren. Hierzu zählt, die Websitebesucher zu überraschen, Niedersachsen spürbar darzustellen sowie die Gäste emotional anzusprechen.
Gleichzeitig soll die Website, wenn das Interesse geweckt ist, den Gästen dabei helfen, die wesentlichen Informationen zu erhalten. Dabei geht es generell nicht um eine Darstellung des Gesamtangebots, sondern immer darum, einen Fokus zu setzen.
Die Vergabe wird aufgeteilt in Lose (Los 1: Website-Design, Los 2: Website-Frontend-Programmierung, Los 3: CMS / Hosting).
Website-Design
Hauptziel der Website ist es, die potenziellen Gäste zu einem Besuch in Niedersachsen zu inspirieren.
Hierzu zählt, die Websitebesucher zu überraschen, Niedersachsen spürbar darzustellen sowie die Gäste emotional anzusprechen.
Gleichzeitig soll die Website, wenn das Interesse geweckt ist, den Gästen dabei helfen, die wesentlichen Informationen zu erhalten. Dabei geht es generell nicht um eine Darstellung des Gesamtangebots, sondern immer darum, einen Fokus zu setzen.
Hierauf aufbauend werden die KPIs für die Website wie folgt definiert:
• Steigerung Webseitenbesucher auf relevanten Seiten
• Seiten pro Zugriff
• Verweildauer steigern
• Aktionen der Website-Besucher: Videoabspielungen, Downloads...
• Verhältnis Klicks zu Views (= Traffic zu Partnern, 1. Priorität DMO)
Übergreifend wurden für den Website-Relaunch strategische und operative Ziele festgelegt. Dazu zählen u.a.:
• Einfache und intuitive Usability des CMS
• Reduktion des Pflegeaufwands
• Weniger Inhalte, dafür qualitativ hochwertigerer Content
• Verknüpfung der Systeme: Datenbank, CMS, Bilddatenbank
• Mobile & responsive
• Einfache & intuitive Usability des Frontends, schnelle Ladezeiten
• Modernes, ansprechendes, preiswürdiges Design im neuen CD
• Leitprodukte in die Auslage stellen statt Bauchladen
• Fremdsprachige Inhalte / optimierte Quellmarktansprache
• Suchmaschinenoptimierung (Technik & Content), organische Sichtbarkeit und Reichweite steigern
Los 1 umfasst hierbei die Leistungen des Website-Designs. Nähere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden, wenn der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit die Verlängerungsoption ausübt.
Es sollen mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die geeigneten Bewerber werden nötigenfalls nach Maßgabe der nachfolgend für die Leistungsbereiche genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
1. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1. geforderten Nachweise und Eigenerklärungen festgestellt (PL1 bis PL4).
2. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die WL1 und WL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL 2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium - Leistungsfähigkeit (WL1 bis WL2) und Fachkunde (TL1 bis TL2) - werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
10 P.= sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
8 P.= gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt;
6 P.= vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;
4 P.=befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnittsbereich;
2 P.= ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P.,7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl beträgt somit insgesamt 10 Punkte.
Sofern mehr als drei Bewerber die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die Bewerber mit den meisten Punkten zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren Wettbewerblichen Dialog zugelassen (mindestens drei und maximal fünf).
Website-Frontend-Programmierung
Hauptziel der Website ist es, die potenziellen Gäste zu einem Besuch in Niedersachsen zu inspirieren.
Hierzu zählt, die Websitebesucher zu überraschen, Niedersachsen spürbar darzustellen sowie die Gäste emotional anzusprechen.
Gleichzeitig soll die Website, wenn das Interesse geweckt ist, den Gästen dabei helfen, die wesentlichen Informationen zu erhalten. Dabei geht es generell nicht um eine Darstellung des Gesamtangebots, sondern immer darum, einen Fokus zu setzen.
Hierauf aufbauend werden die KPIs für die Website wie folgt definiert:
• Steigerung Webseitenbesucher auf relevanten Seiten
• Seiten pro Zugriff
• Verweildauer steigern
• Aktionen der Website-Besucher: Videoabspielungen, Downloads...
• Verhältnis Klicks zu Views (= Traffic zu Partnern, 1. Priorität DMO)
Übergreifend wurden für den Website-Relaunch strategische und operative Ziele festgelegt. Dazu zählen u.a.:
• Einfache und intuitive Usability des CMS
• Reduktion des Pflegeaufwands
• Weniger Inhalte, dafür qualitativ hochwertigerer Content
• Verknüpfung der Systeme: Datenbank, CMS, Bilddatenbank
• Mobile & responsive
• Einfache & intuitive Usability des Frontends, schnelle Ladezeiten
• Modernes, ansprechendes, preiswürdiges Design im neuen CD
• Leitprodukte in die Auslage stellen statt Bauchladen
• Fremdsprachige Inhalte / optimierte Quellmarktansprache
• Suchmaschinenoptimierung (Technik & Content), organische Sichtbarkeit und Reichweite steigern
Los 2 umfasst hierbei die Leistungen der Website-Frontend-Programmierung. Nähere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden, wenn der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit die Verlängerungsoption ausübt.
Es sollen mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die geeigneten Bewerber werden nötigenfalls nach Maßgabe der nachfolgend für die Leistungsbereiche genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
1. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1. geforderten Nachweise und Eigenerklärungen festgestellt (PL1 bis PL4).
2. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die WL1 und WL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL 2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium - Leistungsfähigkeit (WL1 bis WL2) und Fachkunde (TL1 bis TL2) - werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
10 P.= sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
8 P.= gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt;
6 P.= vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;
4 P.=befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnittsbereich;
2 P.= ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P.,7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl beträgt somit insgesamt 10 Punkte.
Sofern mehr als drei Bewerber die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die Bewerber mit den meisten Punkten zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren Wettbewerblichen Dialog zugelassen (mindestens drei und maximal fünf).
CMS / Hosting
Hauptziel der Website ist es, die potenziellen Gäste zu einem Besuch in Niedersachsen zu inspirieren.
Hierzu zählt, die Websitebesucher zu überraschen, Niedersachsen spürbar darzustellen sowie die Gäste emotional anzusprechen.
Gleichzeitig soll die Website, wenn das Interesse geweckt ist, den Gästen dabei helfen, die wesentlichen Informationen zu erhalten. Dabei geht es generell nicht um eine Darstellung des Gesamtangebots, sondern immer darum, einen Fokus zu setzen.
Hierauf aufbauend werden die KPIs für die Website wie folgt definiert:
• Steigerung Webseitenbesucher auf relevanten Seiten
• Seiten pro Zugriff
• Verweildauer steigern.
• Aktionen der Website-Besucher: Videoabspielungen, Downloads...
• Verhältnis Klicks zu Views (= Traffic zu Partnern, 1. Priorität DMO)
Übergreifend wurden für den Website-Relaunch strategische und operative Ziele festgelegt. Dazu zählen u.a.:
• Einfache und intuitive Usability des CMS
• Reduktion des Pflegeaufwands
• Weniger Inhalte, dafür qualitativ hochwertigerer Content
• Verknüpfung der Systeme: Datenbank, CMS, Bilddatenbank
• Mobile & responsive
• Einfache & intuitive Usability des Frontends, schnelle Ladezeiten
• Modernes, ansprechendes, preiswürdiges Design im neuen CD
• Leitprodukte in die Auslage stellen statt Bauchladen
• Fremdsprachige Inhalte / optimierte Quellmarktansprache
• Suchmaschinenoptimierung (Technik & Content), organische Sichtbarkeit und Reichweite steigern
Los 3 umfasst hierbei die Leistungen der Content-Management-System (CMS) / Hosting. Nähere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden, wenn der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit die Verlängerungsoption ausübt.
Es sollen mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die geeigneten Bewerber werden nötigenfalls nach Maßgabe der nachfolgend für die Leistungsbereiche genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
1. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1. geforderten Nachweise und Eigenerklärungen festgestellt (PL1 bis PL3).
2. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die WL1 und WL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL 2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium - Leistungsfähigkeit (WL1 bis WL2) und Fachkunde (TL1 bis TL2) - werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
10 P.= sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
8 P.= gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt;
6 P.= vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;
4 P.=befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnittsbereich;
2 P.= ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P.,7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl beträgt somit insgesamt 10 Punkte.
Sofern mehr als drei Bewerber die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die Bewerber mit den meisten Punkten zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren Wettbewerblichen Dialog zugelassen (mindestens drei und maximal fünf).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben dieser Bekanntmachung nachzuweisen. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils die im Einzelnen geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Bewerber erkennt mit seinem Teilnahmeantrag alle Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs an. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
PL1: Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
PL2: Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate (Kopie ist ausreichend).
PL3: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (Formblatt 2).
PL4: Eigenerklärung VO 2022-833 (Anlage 5).
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Bietergemeinschaften:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Teilnahmeanträge von Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn dem Antrag folgende Angaben beigefügt sind:
a) ein Verzeichnis der Bietergemeinschaftsmitglieder mit Angaben des bevollmächtigten Vertreters,
b) eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
c) Alle Eignungsnachweise für den Nachweis der Zuverlässigkeit für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Im Falle von Bietergemeinschaften haftet jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft nicht in anderen Bietergemeinschaften und auch nicht als Unterauftragnehmer anbieten dürfen. Hingegen ist es grundsätzlich zulässig, wenn ein Unterauftragnehmer für mehrere Bewerber bzw. Bieter zur Verfügung steht.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in der der für die Durchführung des Verfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Für die Abgabe dieser Erklärung der Bietergemeinschaft sind die den Teilnahmeformularen beigefügten Formblätter 7a-c zu verwenden.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers (formlos) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben).
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
WL 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen (Formblatt 3).
WL 2. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3 Jahren, gegebenenfalls Angaben für das beherrschende Unternehmen (Formblatt 4).
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
TL1. Referenzen (Formblatt 5): Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Projekten in den letzten maximal 5 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
− Kurze Beschreibung des Projekts,
− Alleinstellungsmerkmal des Projektes,
− Leistungskomponenten im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung,
− Benennung des Auftraggebers (sofern und soweit unter Wahrung des Datenschutzes möglich mit Ansprechpartner),
− Angaben zum Umfang/Größe und gegebenenfalls Kategorie des Auftraggebers,
− Projektbeginn und Laufzeit,
− Auftragswert.
Es sind möglichst nicht mehr als 8 besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen. Die Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren.
TL2. Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers bzw. des verantwortlichen Unternehmens (Formblatt 6), aus der sich die Befähigung zur Durchführung eines Auftrags mit dem vorliegenden Zuschnitt ergibt, insbesondere Nachweis der fachlichen Qualifikation und Erfahrung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter im Hinblick auf den Auftrag.
zu TL1: Mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über vergleichbare Leistungen (K.O.-Kriterium)
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem späteren Angebot ist in Bezug auf etwaig zu erbringende Dienstleistungen eine Erklärung nach § 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) beizufügen (vgl. Formblatt "Erklärung nach §4 NTVerG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist auf der ersten Stufe ein Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Alle Anforderungen an den Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziffer 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Vergabeplattform bereitgestellt. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3 angegebene Internet-Adresse der deutschen eVergabe richten.
Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der deutschen eVergabe (gem. Ziffer 1.3) abrufbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der deutschen eVergabe unter dem in Ziffer 1.3 angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."