S 3 - 2022 LC-MSMS Referenznummer der Bekanntmachung: S 3 - 2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26203
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laves.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
S 3 - 2022 LC-MSMS
Lieferung und Installation von zwei unterschiedlichen Laborgeräten (LC-MSMS)
Los 1 und 2
LC-MSMS IFF Cuxhaven
Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Schleusenstr. 1 27472 Cuxhaven Laborstandort des LAVES
Im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF CUX) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) werden chemische und mikrobiologische Untersuchungen an Fischen und Fischereierzeugnissen durchgeführt.
Die Hauptaufgaben des Fachbereichs 160 des IFF CUX liegen in der Untersuchung organisch-chemischer Rückstände, von Kontaminanten und Toxinen im Spuren-/Ultraspurenbereich. Im Fachbereich 160 werden u.a. Untersuchungen zu Gehalten an pharmakologisch wirksamen Substanzen (PWS), marinen Biotoxinen und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) mittels Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) durchgeführt.
Anforderungen an die Methodik sind z. B. für marine Biotoxine in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 geregelt. Grenzwerte können der Verordnung (EG) 853/2004 entnommen werden. Methodikanforderungen und Grenzwerte für PFAS werden derzeit auf EU-Ebene erarbeitet (SANTE/11183/2018; SANTE/10010/2021; SANTE/11354/2021). Die geforderten Mindestleistungsgrenzen werden sich dabei voraussichtlich im unteren µg/kg-Bereich befinden. Für PWS können die Anforderungen an die Methodik und etwaige Grenzwerte der Durchführungsverordnung (EU) 2021/808 bzw. den Verordnungen (EU) 37/2010 und 2019/1871 entnommen werden.
Das zu beschaffende System soll primär für die quantitative Bestimmung von marinen Biotoxinen, PFAS und PWS in Fisch und Fischereierzeugnissen genutzt werden. Zu analysierende Realproben werden dabei im unteren µg/kg-Bereich auf den Gehalt der jeweiligen Substanz in komplexer Matrix untersucht. Daraus ergeben sich sehr hohe Anforderungen der Messeinrichtung hinsichtlich Sensitivität, Selektivität und Robustheit.
Um diesen analytischen Anforderungen gerecht zu werden und auch ein hohes Probenaufkommen zuverlässig bewältigen zu können, soll ein den genannten Erfordernissen entsprechendes System bestehend aus HPLC und MS/MS-System, welches einen Triple Quadrupol-Massenanalysator beinhaltet, eingerichtet werden.
Das System soll die folgenden Funktionseinheiten aufweisen:
- Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC)
- MS/MS-System, das einen Triple Quadrupol-Massenanalysator enthält
- Mess- und Auswerteeinheit
- Alle erforderlichen Peripherieeinheiten
Die Anforderungen an die Lieferfirma umfassen das LC-MS/MS-Gesamtsystem, evtl. erforderliche Peripherieeinheiten, EDV-Einheit, Software und die weiteren in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien.
LC-MSMS LVI Oldenburg
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Martin-Niemöller-Str. 2 26133 Oldenburg
Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit werden im FB 42 Lebensmittel- und Futtermittelproben auf Tierarzneimittelrückstände untersucht.
Das Untersuchungsspektrum umfasst antibiotisch wirksame Stoffe wie z.B. Tetracycline, Sulfonamide, Makrolide, Penicilline, Cephalosporine als auch nichtsteroidale Antirheumatika (NSAID), Nitroimidazole, Resorcylsäurelactone, Steroide, Mykotoxine und andere Stoffgruppen des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP).
Die Proben werden entsprechend den vorhandenen Prüfvorschriften u. a. mit Festphasenextraktion aufgearbeitet und mittels LC-MS/MS, LC-HRMS oder GC-MS/MS auf Tierarzneimittel-Rückstände untersucht.
Die geforderten Mindestbestimmungsgrenzen für diese Untersuchungen liegen dabei meist im µg/kg (ppb)-Konzentrationsbereich, z. T. auch niedriger.
Die Untersuchungen erfolgen aus Muskel, Leber, Niere, Urin, Wasser, Fett, Plasma und Retina sowie aus den Erzeugnissen Ei, Milch und Honig.
Für die Methodenentwicklung und robuste Bestimmung (inkl. Bestätigung gemäß Entscheidung VO (EU) 2021/808) der oben genannten Rückstände bedarf es einer selektiven und nachweisstarken Technik, die auch bei einer komplexen Probenmatrix fähig ist eine möglichst hohe Anzahl von Analyten in einem Messlauf präzise zu bestimmen (Quantifizierung und Bestätigung). Insbesondere sollen Proben aus o. g. Matrices mittels Multimethoden (auch stoffgruppenübergreifend) auf Rückstände erlaubter und nicht zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe untersucht werden, beispielsweise gemäß der Verordnung (EU) 37/2010 und des "EURL guidance on minimum method performance requirements (MMPRs) for specific pharmacologically active substances in specific animal matrices"
Um den vorgenannten analytischen Anforderungen gerecht zu werden und auch ein hohes Probenaufkommen zuverlässig bewältigen zu können, soll ein den zuvor genannten Erfordernissen entsprechendes leistungsstarkes System bestehend aus einem Hochleistungsflüssigkeitchromatographen (HPLC) gekoppelt mit einem Triple-Quadrupol-Massenspektrometer (MS/MS) mit der Fähigkeit von verschiedenen Produktionen-Scanmodi beschafft werden.
Aufgrund der äußerst komplexen Matrices wird ein hochsensitives System benötigt.
Im hiesigen Labor steht Stickstoff (Qualität 5.0) aus einer Flüssigstickstoff-Versorgung, Argon (5.0) und Helium (5.0) zur Verfügung. Sollten zusätzliche andere Betriebsgase benötigt werden müssen diese samt Installation ebenfalls im Angebot enthalten sein.
Die Anforderungen an die Lieferfirma umfassen die HPLC- sowie die MS/MS-Einheit, das Interface, die EDV-Einheiten, die Software und die weiteren in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen. Aufgrund der äußerst komplexen Matrix wird ein hochsensitives System benötigt, das weitestgehend Matrixstörungen toleriert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zusendung der Eigenerklärung ist zwingend.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYED0V0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]