Wettbewerbliches Verfahren zur Vergabe einer Konzession zum Aufstellen von Sammelbehältern für Sammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen im Stadtgebiet Hannover. Referenznummer der Bekanntmachung: 66-0515-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerbliches Verfahren zur Vergabe einer Konzession zum Aufstellen von Sammelbehältern für Sammlung, Transport und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen im Stadtgebiet Hannover.
II.1.4) Kurze Beschreibung: Berechtigung zur Aufstellung von jeweils 2 Containern pro Wertstoffinsel zur Sammlung von Alttextilien und - schuhen an insg. max 280 Wertstoffinseln im Stadtgebiet Hannover losweise als Dienstleistungskonzession. Betrieb der Stellplätze durch den Konzessionsnehmer in eigener Verantwortung und eigenem wirtschaftlichem Risiko. Der Konzessionsnehmer enthält keine Vergütung, stattdessen steht ihm der aus der Verwertung der Alttextilien und Altschuhe erzielte Gewinn zu. Der Konzessionsnehmer hat an den Konzessionsgeber ein Entgelt für die Überlassung der Stellplatzflächen zu zahlen. Ordnungsgemäße, schadlose Entsorgung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften. Erfassung, Dokumentation und beschädigungsfreies Unbenutzbarmachen illegal aufgestellter Behälter, Meldung an Konzessionsgeber, Einziehung und Lagerung nach Maßgabe des Konzessionsgebers
Sammelbehälter für die Stadtteile Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt, Zoo, Vahrenwald und List
Hannover
Vergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß den Angaben unter Ziff. II.1.4. für min. 42 Wertstoffinseln für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt, Zoo, Vahrenwald und List.
Sammelbehälter für die Stadtteile Bothfeld, Vahrenheide, Lahe, Sahlkamp, Groß-Buchholz, Kleefeld und Heideviertel
Hannover
Vergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß den Angaben unter Ziff. II.1.4. Für min. 56 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Bothfeld, Vahrenheide, Lahe, Sahlkamp, Groß-Buchholz, Kleefeld und Heideviertel
Sammelbehälter für die Stadtteile Misburg-Nord, Anderten, Kirchrode, Bemerode und Wülferode
Hannover
Vergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß den Angaben unter Ziff. II.1.4. für Mind. 30 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Misburg-Nord, Anderten, Kirchrode, Bemerode und Wülferode
Sammelbehälter für die Stadtteile Bult, Südstadt, Döhren, Mittelfeld, Seelhorst, Waldhausen, Waldheim und Wülfel
Hannover
Vergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß den Angaben unter Ziff. II.1.4 für Mind. 38 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Bult, Südstadt, Döhren, Mittelfeld, Seelhorst, Waldhausen, Waldheim und Wülfel
Sammelbehälter für die Stadtteile Ricklingen, Oberricklingen, Bornum, Mühlenberg, Wettbergen, Linden-Nord, Linden-Mitte, Linden-Süd
Hannover
Vergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß den Angaben unter Ziff. II.1.4 für Mind. 36 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Ricklingen, Oberricklingen, Bornum, Mühlenberg, Wettbergen, Linden-Nord, Linden-Mitte, Linden-Süd
Sammelbehälter für die Stadtteile Ahlem, Badenstedt, Davenstedt, Herrenhausen, Stöcken, Burg,Ledeburg, Leinhausen, Marienwerder, Nordhafen, Nordstadt, Brink-Hafen, Hainholz und Vinnhorst
Hannover
Vergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß den Angaben unter Ziff. II.1.4 für Mind. 50 Stellflächen für jeweils 2 Sammelbehälter in den Stadtteilen Ahlem, Badenstedt, Davenstedt, Herrenhausen, Stöcken, Burg,Ledeburg, Leinhausen, Marienwerder, Nordhafen, Nordstadt, Brink-Hafen, Hainholz und Vinnhorst
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Registereintragung
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Nachweis nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsfrist.
2. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Nachweis der Zertifizierung der vorgesehenen Entsorgung als Entsorgungsfachbetrieb i. S. v. § 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Tätigkeiten der ausgeschriebenen Leistung. Der Nachweis ist auch für die von den ggf. im Auftragsfall eingesetzten Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungen zu erbringen.
3. Angaben zur abfall- und straßenrechtlichen Zuverlässigkeit
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren weder in der Landeshauptstadt Hannover noch andernorts in der Bundesrepublik Deutschland Sammelbehälter für Alttextilien und Altschuhe auf öffentlichem Straßenland abgestellt hat, ohne zuvor die dafür erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis eingeholt zu haben.
Erklärung, dass durch das Unternehmen in den letzten drei Jahren durchgeführte Sammlungen stets gemäß § 18 KrWG ordnungsgemäß angezeigt wurden.
4. Anzeige nach § 53 KrWG
Die Anzeige muss sich auf die vom Bieter/dem Mitglied der Bietergemeinschaft/dem Nachunternehmer im Auftragsfall konkret zu erbringende Tätigkeit beziehen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters bzw. Nachunternehmers in den letzten drei Jahren (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Konzessionsgeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zur Zahl der im Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten insgesamt und Führungskräften.
2. Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung
Stichpunktartige Beschreibung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung (insbesondere Fuhrpark), die zur Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Leistungsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es sind mindestens fünf Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Abgabe des An-gebots über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen anzugeben. Dabei wird die Größe des Loses/ der Lose berücksichtigt, für das/ die ein Angebot abgegeben wird. Der Konzessionsgeber kann die Zusammenfassung von Referenzen zulassen, um kleineren regionalen Betrieben die Möglichkeit zur Partizipation zu geben, wenn deutlich wird, dass eine vergleichbare Leistung erbracht wurde.
1. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
2. Vereinbarungen zur Tariftreue entsprechend dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz
Eigenerklärung zu Vereinbarungen zur Tariftreue entsprechend dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz.
3. Nachunternehmerleistungen
Eigenerklärung über die Teile der Leistung, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen. sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A.4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt, auf die die die Reglungen des GWB-Vergaberechts sowie der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie keine Anwendung findet. Das wettbewerbliche Verfahren wird lediglich punktuell an die Vorgaben der KonzVgV angelehnt. Eine Selbstbindung des Auftraggebers an die VgV bzw. KonzVgV ist weder insgesamt noch partiell verbunden. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten. Ohne die Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welche Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erhalten können.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD0GU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.