Ausschreibung zur Beauftragung eines Dienstleisters für die Durchführung eines Bereinigungsverfahrens für die HzV-Verträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Beauftragung eines Dienstleisters für die Durchführung eines Bereinigungsverfahrens für die HzV-Verträge
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Bereinigung des Behandlungsbedarfs aufgrund der Verträge der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) und ggf. aufgrund von Verträgen nach §140a SGB V sowie die Prüfung der Nicht vertragskonformen Inanspruchnahme (NVI) und die HzV-Abrechnungsprüfung der Stufe IV und V.
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung, sowohl die Bereinigung aller HzV-Verträge als auch die NVI- und HzV-Prüfung fristgerecht und vorschriftsmäßig durchzuführen.
Hannover
Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung folgender Dienstleistung durch den Auftragnehmer:
• Die quartalsweise Annahme, Verarbeitung und Archievierung von Stammdaten/TP1, Abrechnungsdaten, Versichertenstammdaten, Teilnehmerverzeichnis • eine qualitativ hochwertige sowie eine fristgemäße Durchführung der HzV-Bereinigung nach Vorgaben des Beschluss des Bewertungsausschusses und der jeweiligen Bereinigungsverträge • sämtliche, mit der Bereinigung verbundene, Kommunikation mit den KVen • die Erarbeitung und Umsetzung vertraglicher und beschlusskonformer Änderungen des Bereinigungsverfahrens • sollte der Auftraggeber bestehende HzV-Verträge kündigen und/oder neue HzV-Verträge abschließen, muss dieses vom Auftragnehmer beschlusskonform umgesetzt werden • die Erstellung und Übermittlung der Satzarten 000-004, 006, 008 und 015 für die Geburtstagsstichprobe, an das Institut des Bewertungsausschusses (InBa) • die Durchführung einer Prüfung der Abrechnung der Nicht vertragskonformen Inanspruchnahme (NVI) und die damit verbundene Kommunikation mit den KVen • die Durchführung der HzV-Abrechnungsprüfung, mit den Prüfstufen IV und V sowie die Kommunikation und Rückforderung mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) • die Datenlieferungen der Rabattverträge an die HÄVG • die Bereitstellung eines Onlineportals, in dem die Informationen zu der Bereinigung, der Geburtstagsstichprobe sowie zu der NVI- und HZV-Abrechnungsprüfung detailliert abgebildet sind • Löschung der bereitgestellten Daten nach aktuellen und gültigen Rechtsvorschriften • die Bereinigung von Verträgen nach §140a SGB V wird als Eventualposition in diese Ausschreibung mit aufgenommen
Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn keine der Vertragsparteien spätestens 12 Monate vor Ablauf des Mindestzeitraums kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 "Firmenname und Anschrift, verantwortlicher Ansprechpartner während der Vergabe, E-Mail,
Telefon-Nr. und Telefax-Nr." I 1.2 Der Bieter muss einen Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) erbringen. A 1.3 Das Angebot und die Kommunikation während der Ausschreibung und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Erfüllen Sie diese Anforderung? A 1.4 Die als Anlage beigefügte Eigenerklärung nach §§ 123 124 GWB und § 19 MiLoG ist vom Bieter zu erbringen. A 1.5 Die als Anlage beigefügten "Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO“ ist vom Bieter zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen. A 1.6 Die als Anlage beigefügten Eigenerklärung 5k Sanktionspaket ist vom Bieter zu erbringen. A
2.1 Nennung des Unternehmensumsatzes getrennt für Deutschland je nach Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren. I 2.2 Nennung und kurze Beschreibung des Umsatzes in Deutschland mit der Leistungsart, die Bestandteil dieser Vergabe ist, je nach Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren. I 2.3 Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bieters in Kopie. A 2.4 Mitteilung, ob der Index der Creditreformauskunft von 300 oder ein vergleichbarer Indexwert nicht überschritten wird. Nennen Sie den Namen der Auskunftei sowie Ihre Referenznummer (z.B. Crefo-Nr.). Die Vergabestelle behält sich vor, die vorgelegten Angaben durch eine von der Vergabestelle eingeholte Creditreformauskunft zu überprüfen. I
3.1 Durchführung von mindestens drei Projekten pro Jahr, nachgewiesen durch Referenzen mit Angaben zu Projektinhalt, Beginn/Ende des Projektes und Ansprechpartnern bei den jeweiligen Unternehmen A 3.2 Die eingesetzten Mitarbeiter verfügen über GKV Erfahrung - Grundkenntnisse im sozialversi-cherungsrechtlichen Bereich sind vorhanden. A 3.3 Bieterseitige Erklärung, dass eine gesicherte Kommunikation via E-Mail und/oder Cloud-Server zugesichert ist. A 3.4 "Der Auftragnehmer hat ein Qualitätsmanagementsystem implementiert, für das eine gültige Zertifizierung vorliegt (z. B. nach DIN EN ISO 9001:2015 o. gleichwertig). Dieses Zerfikat muss mit den Angebotsunterlagen abgegeben werden." I
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E94893416). Um über eingehende und von der Auftraggeberin beantwortete Fragen bzw. die Änderung von Unterlagen informiert zu werden, hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren.
Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabe-unterlagen herunterzuladen.
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.
Durch Einloggen in das Portal mit der den Bietern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Bieterinformationen genommen werden. Dazu hat der Bieter in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Bieterinformation durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert / geöffnet werden. Die Bieter sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass all-gemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o.g. Termine den Bietern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente / Informationen erhalten registrierte Bieter in der Regel über das Portal.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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