Ersatzneubau der IGS Buschhausen in Osterholz-Scharmbeck, Vergabe der OP Gebäude, Freianlagen sowie Fachplanungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003829
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der IGS Buschhausen in Osterholz-Scharmbeck, Vergabe der OP Gebäude, Freianlagen sowie Fachplanungen
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck plant am Standort der Integrierten Gesamtschule Buschhausen einen Ersatzneubau gemäß des im Beteiligungsprozess entwickelten pädagogischen Raumfunktionskonzeptes. Die grundlegenden Anforderungen an die Planung der Schule sind darin definiert. Die Anpassungsfähigkeit der Bildungseinrichtung auf sich verändernde pädagogische und gesellschaftliche Ansprüche, die Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit, Inklusion und Integration stehen dabei im Vordergrund.
Eine Übersetzung des pädagogischen Raumfunktionsbuches in ein Raumprogramm mit entsprechenden Quadratmetern liegt ebenfalls bereits vor.
Auf Basis von Schülerzahlprognosen und demografischen Analysen wurde von den politischen Entscheidungsträgen als Bedarf eine Vierzügigkeit der Sekundarstufe I (Sek. I) und eine Fünfzügigkeit der Sekundarstufe II (Sek. II) ermittelt. Zugleich sollen jedoch auch architektonische Erweiterungsoptionen für einen fünften Zug in der Sek. I mitgedacht werden, um bei steigenden Schülerzahlen sinnhaft erweitern zu können.
Die Baukosten (KG 300+400) für den Ersatzneubau werden derzeit auf ca. 22,53 Mio.€. brutto geschätzt.
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck möchte für dieses Bauvorhaben (Ersatzneubau) Planungsleistungen vergeben.
Der Auftraggeber überlegt, die Bauausführung später im Rahmen einer funktionalen Bauausschreibung zu vergeben.
Planungsleistungen für etwaige Schadstoffsanierungen und Rückbaumaßnahmen der Bestandsgebäude sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Osterholz-Scharmbeck
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck plant am Standort der Integrierten Gesamtschule Buschhausen einen Ersatzneubau gemäß des im Beteiligungsprozess entwickelten pädagogischen Raumfunktionskonzeptes. Die grundlegenden Anforderungen an die Planung der Schule sind darin definiert. Die Anpassungsfähigkeit der Bildungseinrichtung auf sich verändernde pädagogische und gesellschaftliche Ansprüche, die Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Nachhaltigkeit, Inklusion und Integration stehen dabei im Vordergrund.
Eine Übersetzung des pädagogischen Raumfunktionsbuches in ein Raumprogramm mit entsprechenden Quadratmetern liegt ebenfalls bereits vor.
Auf Basis von Schülerzahlprognosen und demografischen Analysen wurde von den politischen Entscheidungsträgen als Bedarf eine Vierzügigkeit der Sekundarstufe I (Sek. I) und eine Fünfzügigkeit der Sekundarstufe II (Sek. II) ermittelt. Zugleich sollen jedoch auch architektonische Erweiterungsoptionen für einen fünften Zug in der Sek. I mitgedacht werden, um bei steigenden Schülerzahlen sinnhaft erweitern zu können.
Die Baukosten (KG 300+400) für den Ersatzneubau werden derzeit auf ca. 22,53 Mio.€. brutto geschätzt.
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck möchte für dieses Bauvorhaben (Ersatzneubau) Planungsleistungen vergeben.
Der Auftraggeber überlegt, die Bauausführung später im Rahmen einer funktionalen Bauausschreibung zu vergeben.
Planungsleistungen für etwaige Schadstoffsanierungen und Rückbaumaßnahmen der Bestandsgebäude sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
- Objektplanung Gebäude Lph 4-9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1
- Objektplanung Freianlagen Lph 4-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1;
- Tragwerksplanung Lph 4-6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1
- Technische Ausrüstung Lph 4-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagegruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen und
8. Gebäudeautomation
- Besondere / Zusätzliche Leistungen: Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) Lph 5-7 gemäß HOAI Anlage 1, Ziffer 1.2
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau der IGS Buschhausen in Osterholz-Scharmbeck, Vergabe der OP Gebäude, Freianlagen sowie Fachplanungen
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.