RFID-Technologie für die Stadtbibliothek Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 0412_20 2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
RFID-Technologie für die Stadtbibliothek Braunschweig
Einführung RFID-Technologie zur Verbuchung der Medien in der Hauptstelle Schloss der Stadtbibliothek Braunschweig
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtbibliothek Braunschweig besteht aus einer Hauptstelle sowie zwei Zweigstellen. Die Selbstverbuchung mit Hilfe der RFID-Technologie soll in der Hauptstelle im Schloss eingeführt werden. Alle Medien der Bibliothek müssen reibungslos über RFID verbucht werden können.
Anforderungen:
• Medienkonvertierung
• Ausstattung von 50 Personalarbeitsplätzen
• 4 Selbstverbuchungsterminals für die Ausleihe, Verlängerung und Kontoanzeige
• 2 Selbstverbuchungsterminals für die Rückgabe mit angeschlossener Sortieranlage
• 1 Außenrückgabeautomat
• 1 Sicherungsgate im Eingangsbereich mit mindestens 2 m Durchgangsbreite
• Teststellung
• Schulungen
Die Fertigstellung dieses Projektes soll im 1. Quartal 2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung.
Der Anbieter muss Projekterfahrung in der Installation und Betreuung von vergleichbaren Systemen in Bibliotheken haben (mind. 2 Bibliotheken mit jeweils mind. 300.000 Medien in Städten mit mind. 200.000 Einwohnern) und ist anhand einer Referenzliste einzureichen. Auch der Projektleiter muss Erfahrungen mit Projekten in Bibliotheken mit jeweils mind. 300.000 Medien in Städten mit mind. 200.000 Einwohnern besitzen. Der entsprechende Eignungsnachweis des Projektleiters ist per Eigenerklärung dem Angebot beizufügen.
Die Fertigstellung dieses Projektes soll im 1. Quartal 2023 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.