Erweiterung der vorhandenen Zeiss Mikroskope
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.niels-stensen-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der vorhandenen Zeiss Mikroskope
Die Niels-Stensen-Kliniken GmbH in 49124 Georgsmarienhütte beabsichtigten die Erweiterung der vorhandenen Lösung (Zeiss Mikroskope) im Bereich Augenklinik.
Marienhospital Osnabrück GmbH, Bischofsstraße 1, 49074 Osnabrück
Die Niels-Stensen-Kliniken GmbH in 49124 Georgsmarienhütte beabsichtigten die Erweiterung der vorhandenen Lösung (Zeiss Mikroskope) im Bereich Augenklinik. Der Retina- und Glaukom-Workplace ist Bestandteil von ZEISS FORUM und ist das klinische Werkzeug für den Augenarzt zur Befundung und Behandlungsentscheidung für die an den ZEISS-Erfassungsgeräten erzeugten Messdaten (ZEISS Cirrus OCT, Clarus, HFA Gesichtsfeld). Hierbei werden die Rohdaten in ZEISS FORUM bereitgestellt und über den Retina- und/oder Glaukom-Workplace diagnostisch dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Retina- und Glaukom-Workplace ist Bestandteil von ZEISS FORUM und ist das klinische Werkzeug für den Augenarzt zur Befundung und Behandlungsentscheidung für die an den ZEISS-Erfassungsgeräten erzeugten Messdaten (ZEISS Cirrus OCT, Clarus, HFA Gesichtsfeld). Hierbei werden die Rohdaten in ZEISS FORUM bereitgestellt und über den Retina- und/oder Glaukom-Workplace diagnostisch dargestellt. Die Verarbeitung dieser Rohdaten kann ausschließlich nur durch den Einsatz von ZEISS FORUM und den dazugehörigen Workplaces erfolgen. Lösungen anderer Hersteller können diese Rohdaten nicht auswerten bzw. verarbeiten und haben somit keinen Mehrwert für den Augenarzt. Alleinstellungsmerkmal der Lösung ist die Verarbeitung und Darstellung der Rohdaten der bereits vorhandenen Systeme. Diese Funktion ist für die Ärzteschaft im Marienhospital Osnabrück als Ergänzung und Hilfestellung zur Diagnose genutzt essentiell.
Es handelt sich daher um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers Carl Zeiss Meditec, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Unternehmens würde aus den dargelegten Gesichtspunkten dazu führen, dass die Niels-Stensen-Kliniken eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müssten und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten insbesondere beim Gebrauch der Gerätschaften mit sich brächte. Aus diesen Gründen ist hier der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 GWB einschlägig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung der vorhandenen Zeiss Mikroskope
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.zeiss.de/meditec-ag/home.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-93032.html