Neubau Hochbehälter Petze IV, LV02 Bauwerk
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.harzwasserwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hochbehälter Petze IV, LV02 Bauwerk
Die Harzwasserwerke beabsichtigen am Standort in Petze einen neuen Hochbehälter zu errichten. Dieser Behälter soll eine Größe von ca. 25.000 m³ aufweisen. Bei diesem Behälter handelt es sich um einen rechteckigen Stahlbetonbehälter mit zwei getrennten Wasserkammern und einer vorgelagerten Schieberkammer. Der Behälter hat dabei folgende Abmessungen: LxBxH: 71,1m x 73,5m x 10,0m; Die Innenbreite der Wasserkammern beträgt ca. 36 m.
In dieser Ausschreibung sind die Arbeiten zusammengefasst, die für die Herstellung des Bauwerkes (Stahlbetonarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Herstellung des Daches des Bedienhauses, Innenausbau), der technischen Gebäudeausstattung (Rohrleitungsinstallation, Krananlage, Schlosserarbeiten: Tür- und Fenstereinbau, Treppen- und Podestanlagen) sowie der Herstellung der Außenanlagen (Pflasterflächen, Zaunbau mit Toranlage) mit Erdandeckung des Behälters notwendig sind.
Hochbehälter Petze Waldstraße 18 31079 Sibbesse
Stahlbetonarbeiten:
5300 m² Bodenplatten + Abdichtung,
2000 m² Außenwände,
450 m² Trennwände,
74 Stützen,
5300 m² Deckenplatten;
Dachdecker- und Zimmererarbeiten:
Dach Bedienhaus 220 m² Holzbau- und Zimmererarbeiten, Zinkblecheindeckung;
Schlosserarbeiten:
Treppen- und Podestanlage in drei Ebenen auf 190 m²;
Einträgerlaufkran 8 m;
Rohrleitungsinstallation:
Rilsanbeschichtetes Stahlrohr bzw. Edelstahlrohr 1.4571,
DN 200: 22 m,
DN 700: 20 m,
DN 800: 20 m,
DN 1000: 120 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.