Mutter-Kind-Zentrum Auf der Bult, Hannover - Videomanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: X-TEMAK-2022-0009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.henrike-hannover.de
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.temak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mutter-Kind-Zentrum Auf der Bult, Hannover - Videomanagementsystem
Mutter-Kind-Zentrum Auf der Bult, Hannover - Videomanagementsystem
Hannover
2 Stk. Zentralkomponenten für Videomanagementsystem
4 Stk. Satellitenmonitore
2 Stk Wandmonitore
Es sind mindestens die folgenden Geräte in die angebotene Lösung zu integrieren und das zum Betrieb erforderliche Zubehör im Gesamtpreis einzurechnen:
· 4 x Storz Videotürme; Image1 S
· 2 x Pentax Videotürme; EPK-i5000
· 1 x Arthrex Videoturm, Typ noch offen, da aktuell in Beschaffung
· 1 x C-Bogen Ziem, Vision
· 1 x C-Bogen Typ noch offen, da aktuell in Beschaffung
· 1 x Hand-C-Bogen Typ noch offen, da aktuell in Beschaffung
· 1 x Zeiss Mikroskop, Tivato 700
· 1 x Zeiss Mikroskop, CCU TRIO 600
· 1 x Moor Laser, LDLS-BI
· 1 x Laborie Urodynamischer Messplatz, Nexam Pro
· 2 x Ultraschallgerät, voraussichtlich GE, Typ noch offen, da aktuell in Beschaffung
· OP-Leuchtenkamera Firma Dräger
· Optional: Patientenmonitor Philips MX 750 oder MX 800
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden ausschließlich über
die Vergabeplattform auf URL: https://
www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/XTEMAK-2022-0009 entgegengenommen und beantwortet.
Darüber findet auch die Kommunikation statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes ist vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wir verweisen auf das EFB-Blatt 216, Pkt. 1.2 bzw. 2.2.
Sind nachzuweisen mit Vorlage einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung. Die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern Ihr Unternehmen zu dieser Vergabe registriert ist/wurde, erhalten Sie alle Informationen über die Vergabeplattform.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.