Sanierung der IGS Franzsches Feld Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Adresse des Beschafferprofils: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der IGS Franzsches Feld Braunschweig
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, die Grundleitung und Außenanlagen der IGS Franzsches Feld in Braunschweig zu sanieren. Die Gebäude der IGS wurden als Kasernengebäude 1936/1938 in Massivbauweise errichtet und werden seit 1989 als Schule genutzt, aktuell werden ca. 950 Schüler:innen an der IGS und der angrenzenden "Freien Schule" unterrichtet. Sie ist mit ihren vier Bauteilen ein Bau- und Kunstdenkmal nach Landesdenkmalschutzgesetz und hat eine BGF von ca. 17.000 qm.
.
In diesem Verfahren soll ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Ingenieurleistungen der Planung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation gem. § 41 HOAI und optional der Freianlagen gem. § 39 HOAI erbringt.
.
Eine Grundlagenermittlung wurde erstellt und wird zur Angebotsphase bereitgestellt.
.
Die Sanierung ist in mehrere, zum Teil bereits laufende, Maßnahmenpakete aufgeteilt, deren Gesamtbudget der KG 300+400 im Jahr 2021 mit ca.5 Mio Euro brutto geschätzt wurde.
Braunschweig Grünewaldstraße 12 38104 Braunschweig
OBJEKTBESCHREIBUNG
Der Gebäudekomplex der IGS Franzsches Feld wurde als militärisches Verwaltungsgebäude 1936 bis 1938 erbaut, und war bis 1945 Sitz des damaligen Luftflottenkommandos der Luftwaffe. Nach 1945 wurde eine Volksschule, die "Hauptschule Franzsches Feld" eingerichtet. Sie wurde mit Gründung der IGS Franzsches Feld 1989 endgültig aufgelöst. Seit 1989 wird der Gebäudekomplex durch die Integrierte Gesamtschule Franzsches Feld und die Freie Schule Braunschweig e.V. genutzt. Die IGS Franzsches Feld besuchen ca. 850 Schüler und ca. 100 Lehrer. Die Schule besteht seit dem 1. September 1989. Sie wird als eine nach dem Jahrgangsprinzip arbeitende und gebundene Ganztagsschule geführt. Die IGS Franzsches Feld ist als vierzügige integrierte Gesamtschule mit den Klassenstufen 5 bis 10 und gymnasialer Oberstufe eingerichtet.
Der gesamte Gebäudekomplex gliedert sich in vier baukörperlich miteinander verbundene, in ihrer Höhenentwicklung jedoch unterschiedliche Bauteile. Die Bauteile B, C, D und G bilden einen gemeinsamen Hofbereich aus, der sich nach Norden zur Grünewaldstraße öffnet. Hier sind die Bauteile B und G durch einen offenen Säulengang, Höhenbegrenzung ca. 2,8m, miteinander verbunden. Sämtliche Gebäudeteile sind unterkellert, ausgenommen Bauteil D. Bauteil B ist sechsgeschossig mit ausgebautem Dachbereich. An den jeweiligen Stirnseiten des riegelhaften Baukörpers sind die Eingangsbereiche mit großzügigen Treppenhäusern (Nord und Süd) angeordnet. Das gesamte Gebäude wird zu schulischen Zwecken genutzt.
.
Laufende Schulsanierungsmaßnahme (2014 - 2022)
Im Laufe der Schulnutzung wurden mehrere Umbaumaßnahmen vorgenommen. Ziel der zurzeit aktuellen, umfassenden Sanierungsmaßnahme, ist eine energetische, fachtechnische, baurechtliche und in seiner architektonischen Gestaltung abgestimmte Sanierung des Schulkomplexes im Rahmen des Schulsanierungsprogramms der Stadt Braunschweig. Die Sanierung soll voraussichtlich im August 2022 abgeschlossen werden.
.
Die Sanierung des Gebäudes muss sowohl im Außenbereich als auch im Gebäudeinneren mit den denkmalschutzrechtlichen Belangen abgestimmt werden.
.
GEPLANTE MASSNAHMEN IM ZUGE DER SANIERUNG DER GRUNDLEITUNGEN UND AUSSENANLAGEN.
A) Abwasser- und Regenwassergrundleitungen
Die Schmutzwasserleitungen sollen neu verlegt werden. Im Inneren des Gebäudes wurde der überwiegende Teil der SW-Leitungen erneuert. Von den Punkten, an denen die Leitungen die Außenwände durchstoßen, sollen die Leitungen bis zum Übergabepunkt in das öffentliche Kanalnetz in neu zu schaffenden Trassen verlegt werden. Leitungen von Objekten im KG müssen saniert bzw. ersetzt und in geeigneter Weise an das neu geschaffene Kanalnetz angeschlossen werden.
Die Regenwasserleitungen sollen ab dem Standrohr in neu zu schaffenden Trassen bis zum Übergabepunkt in das öffentliche Kanalnetz verlegt werden. Die Dimensionierung soll nach den aktuell geltenden Regenspenden erfolgen. Mögliche Einleitbeschränkungen sind bei SE|BS zu erfragen und in der Planung zu berücksichtigen.
.
B) Kelleraußenwandsanierung/Sanierung von Lichtgräben
Die Kelleraußenwände der Bauteile B, C und G sollen in einem, für das historische Bestandsgebäude geeigneten Verfahren freigelegt werden, um die Wände bis zu der erforderlichen Tiefe von außen dauerhaft gegen Feuchtigkeit abzudichten. Der Einbau einer Drainage ist zu prüfen und bei Erfordernis entsprechend vorzusehen.
Die Außenwände sind teilweise mit Natursteinplatten verkleidet. Der denkmalgeschützte optische Zustand soll durch die Sanierung nicht verändert werden. Die Maßnahmen sind mit der Denkmalpflege im Vorfeld abzustimmen.
Im Rahmen der Planung der Kelleraußenwandsanierung ist zu prüfen, in wieweit die Lichtschächte abgängig sind oder erhalten werden können. Bei erforderlichem Abbruch sollen die Lichtschächte denkmalgerecht wiederhergestellt werden. Die Lichtschächte sind an das neue Entwässerungssystem anzuschließen.
Die historischen Metallgeländer der Lichtschächte sollen zurückgebaut, aufgearbeitet und wiederaufgebaut werden. Der Abstand der Füllstäbe muss den geltenden Richtlinien entsprechen, wo diese im Bestand nicht eingehalten wurden, sind entsprechende verbessernde Maßnahmen vorzusehen.
Außenwände, die aufgrund von Feuchtigkeit innenseitig Ausblühungen ausweisen, sollen einen Erneuerungsanstrich erhalten.
.
C) Gestaltung Vorplatz und Innenhof (optionale Leistung gem. § 39 HOAI)
Die vorliegende Planung zur Neugestaltung des Vorplatzes ist fortzuschreiben. Die zuständigen Behörden wie Denkmalpflege, Stadtgrün, Tiefbau und Verkehr, sowie der Nutzer sind in die Planung einzubinden. Die Stele "Symbol für Toleranz" soll gem. Planung umgesetzt werden. Im Zuge der Kelleraußenwandsanierung und der Erneuerung der Grundleitungen werden die Fahrradstellplätze zurückgebaut und die Belagsflächen aufgerissen. Nach Beendigung der Maßnahme sind die Belagsflächen und Fahrradstellplätze wiederherzustel
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag verlängert werden.
Hinweise zur Bewertung der Auswahlkriterien.
.
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die/der Bewerber:in bzw. die Bewerbendengemeinschaft für das Verfahren geeignet.
Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
.
Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich die Auftraggeberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
.
In diesem Verfahren wird ein Büro von der Auftraggeberin vorab zur Teilnahme an der zweiten Phase (Verhandlungsgespräche) gesetzt. Das Büro erfüllt die geforderten Mindestanforderungen.
.
MINDESTANFORDERUNGEN:
.
WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 45 VgV)
1.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Objektplanung, Abschn. 3 Ingenieurbauwerke § 41 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Mindestanforderung: 150.000,- Euro p.a. im Mittel
.
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 46 VgV)
.
1. Berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich.
.
2. Referenzprojekte
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch Referenzprojekte nachgewiesen.
Der Projektabschluss der Referenzprojekte (Abschluss LPH 8 § 43 HOAI) muss im Zeitraum von Mai 2012 bis Mai 2022 liegen.
.
Projekt 1 // Objektplanung, Ingenieurbauwerke gem. § 41, Pkt. 1. und 2. HOAI 2021
Eine Planung von Regen- und Abwasserleitungen mit Baukosten der KG 500 >= 500.000,- EUR brutto für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI § 43 komplett erbracht und abgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber*innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Mai 2021) falls die Bewerberform dies vorsieht;
Bewerber*innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
siehe unter II.2.9)
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzen drei Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 150.000,- EUR Nettoumsatz mit Planungsleistungen der Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke Pkt. 1. und 2. gem. § 41 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke im Sinne § 43 HOAI vorweisen können.
siehe unter II.2.9)
Mindestens eine Gebäudesanierung mit Baukosten der KG 500 >= 500.000,- EUR brutto für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI § 43 komplett erbracht und abgeschlossen.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in, Fachrichtung Tiefbau, zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur*in, Fachrichtung Tiefbau, tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Auftragnehmer*in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mind. 2.000.000,- EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2.000.000,- EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder*innen in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der unter I.3) genannten URL im Internet erreichbar.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
.
BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet.
Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
.
Im Verfahren ist ein Büro zur Teilnahme an der Phase 2 gesetzt, vier weitere werden im Bewerbungsverfahren (Phase 1) ermittelt. Das gesetzte Büro erfüllt ebenfalls die in dieser Bekanntmachung genannten Mindestkriterien.
.
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber:innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der/des Bewerbenden Unklarheiten, so hat sie/er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbendengemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://www.dtvp.de (siehe auch unter I.3)) heruntergeladen werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHR388
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.braunschweig.de