Stadt Göttingen: GP-Vergabe Erweiterung und energetische Sanierung der Regenbogenschule Referenznummer der Bekanntmachung: RBS GP-Vergabe 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083 Göttingen
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goettingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Göttingen: GP-Vergabe Erweiterung und energetische Sanierung der Regenbogenschule
Der Auftraggeber plant die Erweiterung und energetische Sanierung der Regenbogenschule, Harrenacker 1 in 37079 Göttingen. Für die Planung und Ausführung werden Planungsleistungen für sämtliche Leistungsphasen der HOAI für die nachfolgenden Leistungsbilder benötigt:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-6 und 8
- Freianlagenplanung
- Bauphysik.
Nach derzeitigem Stand ist von Gesamtkosten nur für die Neubaumaßnahme (1. Bauabschnitt) einschließlich Baunebenkosten Kostengruppe 700 von ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) auszugehen. Der Kostenumfang für die energetischen Maßnahmen am Bestand (2. Bauabschnitt) soll im Zuge der Planungsleistungen ermittelt werden.
Regenbogenschule (Grundschule für Elliehausen, Esebeck und Holtensen) Harrenacker 1 37079 Göttingen
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen für die Erweiterung und energetische Sanierung der Regenbogenschule, Harrenacker 1 in 37079 Göttingen zu vergeben. Die Grundschule mit offenem Ganztagsangebot befindet sich am Rand des Ortsteils Elliehausen.
Zuvörderst soll die Errichtung eines Neubaus, auf den im Süden an die Bestandsgebäude anschließenden stadteigenen Grundstücken (Wiese), realisiert werden.
Der Raumbestand soll gemäß Standard des Auftraggebers angepasst werden. Für einen seit 2015 provisorisch im Bestand eingerichteten Ganztagsbetrieb werden Ersatzräume benötigt. Eine barrierefreie Erschließung des Klassentrakt-OGs, soll in die Überlegungen zur Erweiterungsplanung einbezogen werden. Neben der Neubauerweiterung werden im Gebäudebestand Anschlussarbeiten und, im Nachgang, wenige Nutzungsänderungen und Umbauten erforderlich.
Überdies soll eine energetische Gesamtbetrachtung von Bestandsgebäuden und Neubau erfolgen. Für die beiden bestehenden Schulbauriegel sind erforderliche Sanierungen an der Bausubstanz der Gebäudehülle, als gesonderte nachfolgende Bauabschnitte, zu erfassen und zu planen. Die Sportgebäude sind nur bezüglich der Entwicklung eines Heizkonzeptes zu betrachten, da derzeit eine gemeinsame Beheizung erfolgt.
Grundsätzliches Planungsziel ist die Schaffung von funktionsgerechten, ästhetischen und nachhaltigen Gebäuden. Die Nachhaltigkeit betrifft sowohl die Energiebedarfsreduzierung, die Nutzung regenerativer Energien und wartungs- u. verbrauchsarmer Technik, als auch die Verwendung langlebiger und ökologischer Baumaterialien. Der Auftraggeber strebt eine Zertifizierung, z.B. DGNB, an. Im Übrigen soll beim Neubauvorhaben Passivhaus-Standard, im Bestand KfW 40, erreicht werden.
Nach derzeitigem Stand ist von Gesamtkosten nur für die Neubaumaßnahme (1. Bauabschnitt) einschließlich Baunebenkosten Kostengruppe 700 von ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) auszugehen. Der Kostenumfang für die energetischen Maßnahmen am Bestand (2. Bauabschnitt) soll im Zuge der Planungsleistungen ermittelt werden.
Für die Planung und Ausführung werden Planungsleistungen für sämtliche Leistungsphasen der HOAI für die nachfolgenden Leistungsbilder benötigt:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-6 und 8
- Freianlagenplanung
- Bauphysik
Besondere Leistungen, wie z.B. für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes inkl. brandschutztechnischer Abnahme, Erstellung der Flucht- und Rettungswegpläne, die Erstellung eines Boden- und Schadstoffgutachtens, SiGeKo, Raumakustik, werden gesondert vergeben.
Der Leistungsabruf erfolgt stufenweise. Nach Abschluss der Leistungsphasen 2 und 3 ist mit einer Unterbrechung zu rechnen für die abschließende Festlegung des Umfangs und die gesamte Projektmitteleinstellung, die anhand der Vorentwurfs-/Entwurfsplanung sowie der zugehörigen Kostenschätzung/-berechnung erfolgt.
Derzeit ist eine Fertigstellung der Maßnahme Neubau Erweiterung zur Mitte des Jahres 2024 und eine Nutzung des Neubaus für den Schulbetrieb nach den Sommerferien 2024 geplant.
Sofern mehr als fünf vollständige Teilnahmeanträge von geeigneten Unternehmen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge gemäß der § 51 VgV anhand des Kriteriums "Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen" bewertet. hierbei werden die Kriterien "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe" mit 60 %, "Vergleichbarkeit des Bauvolumens" mit 15 % sowie "Vergleichbarkeit der Baukosten" mit 25 % gewichtet. Es werden max. 3 Referenzen des Bewerbers, welche die Mindestanforderungen erfüllen, bewertet. Hinsichtlich der Details wird auf Ziff. 3.2 des Verfahrensleitfadens verwiesen
Der Leistungsabruf erfolgt stufenweise. Nach Abschluss der Leistungsphasen 2 und 3 ist mit einer Unterbrechung zu rechnen für die abschließende Festlegung des Umfangs und die gesamte Projektmitteleinstellung, die anhand der Vorentwurfs-/Entwurfsplanung sowie der zugehörigen Kostenschätzung/-berechnung erfolgt. Hinsichtlich der Details wird auf § 3 des Entwurfes des Generalplanervertrages verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" für den Bieter selbst bzw. nach § 75 Abs. 3 VgV für den/die verantwortliche/n Mitarbeiter/in
1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz mit Generalplanungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021)
2. Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung)
Zu 1.: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr
Zu 2.: Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall:
- 3 Mio. EUR für Personenschäden
- 1 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Doppelte der Deckungssumme betragen.
Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen (Abschluss der Leistungsphase 8 im Sinne von Anlage 10 zu § 34 HOAI im Zeitraum zwischen 01/2015 und 12/2022)
Mindestens eine Referenz, welche die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt:
- Generalplanerleistungen im Bereich des Schulbaus (mindestens Grundleistungen der für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (Lph 1-8), Tragwerksplanung (Lph 1-6) sowie technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-6 und 8 (LPh 1-8) und Freianlagenplanung (LPh 1-8)
- Neubau
- Abschluss der Leistungen der Leistungsphase 8 im Sinne von Anlage 10 zu § 34 HOAI im Zeitraum zwischen 01/2015 und 12/2022
- Mindest-BGF 1.000 m²
- Mindest-Baukosten KG 300-400: 3,5 Mio. EUR netto
§ 75 Abs. 1 und 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRGDE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."