Landkreis Göttingen, Schülersonderbeförderung in drei Losen (3, 9, 15) Referenznummer der Bekanntmachung: 2205001

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreisgoettingen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYDE7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYDE7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landkreis Göttingen, Schülersonderbeförderung in drei Losen (3, 9, 15)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2205001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beförderung von Schüler*innen, Schulkindergartenkindern sowie ggf. von Begleitpersonen mit Wohnort im Landkreis Göttingen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schule im Auefeld, DRK Tagesstätte in Hann. Münden

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Göttingen siehe Los 3 37083 Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibung der Sonderbeförderung für folgende Schulen: Förderschule im Auefeld und DRK Tagesstätte in Hann. Münden. Insgesamt sind morgens eine Hinfahrt bzw. (nach)mittags zwei Rückfahrten erforderlich.

Der Einzugsbereich des Loses umfasst das Gebiet der Stadt Hann. Münden, der Samtgemeinde Dransfeld und der Gemeinde Staufenberg.

Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen:

Von 25 bis 32.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/08/2022
Ende: 21/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (2024/25 und 2025/26)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundschule am Wall in Hann. Münden

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Göttingen siehe Los 9 37083 Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibung der Sonderbeförderung für folgende Schule: Grundschule am Wall in Hann. Münden. Insgesamt sind morgens eine Hinfahrt bzw. mittags bis zu vier Rückfahrten erforderlich.

Der Einzugsbereich des Loses umfasst das Gebiet der Stadt Hann. Münden, der Samtgemeinde Dransfeld und der Gemeinde Staufenberg.

Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen:

Von 12 bis 20.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/08/2022
Ende: 21/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (2024/25 und 2025/26)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim

Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Göttingen siehe Los 15 37083 Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibung der Sonderbeförderung für folgende Schule: Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim mit der Außenstelle "Berufsschule für Hörgeschädigte". Insgesamt sind morgens eine Hinfahrt sowie nachmittags eine bzw. dienstags und mittwochs bis zu zwei Rückfahrten erforderlich. Wenn alle zu befördernden Schüler um 15.15 Uhr Unterrichtsschluss haben, dann ist bspw. nur eine Rückfahrt erforderlich. Der Einzugsbereich des Loses umfasst das gesamte Gebiet des Altkreises Göttingen. Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: Von 1 bis 4.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/08/2022
Ende: 21/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (2024/25 und 2025/26)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Technische Fahrzeuganforderungen:

- Die technischen Anforderungen und die Ausstattung der Kraftfahrzeuge haben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) zu entsprechen. Die Kraftfahrzeuge sind nur im betriebs- und verkehrssicheren Zustand sowie in einem ordnungsgemäßen, sauberen und gepflegten Zustand einzusetzen.

- Alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind dem Auftraggeber vor Aufnahme der Beförderungstätigkeit unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, des Typs, der Erstzulassung (Monat/Jahr), der Anzahl der Sitzplätze ohne Fahrer, Anzahl der Plätze für feste Rollstühle, mitzuteilen. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen eine Kopie des Kfz-Scheins, das Prüfbuch sowie der Versicherungsnachweis für das betreffende Fahrzeug vorzulegen. Neu zum Einsatz kommende Fahrzeuge sind dem Auftraggeber ebenfalls zu melden.

- Alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen den europäischen Abgasnormen gemäß der Verordnung 715/2007/EG entsprechen. Die zum Einsatz kommenden Dieselfahrzeuge sollen die Euro-Norm 6 erfüllen und müssen aber mindestens Euro-5-Norm erfüllen.

- Die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezüglich des Anschnallens sind unbedingt zu beachten. Insbesondere sind die Schüler/-innen auf allen Sitzen mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen anzuschnallen (Dreipunktgurte). Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen Schüler*innen, die kleiner als 150 cm sind, gemäß § 21 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) in amtlich genehmigten, geeigneten Sitzerhöhungen gesichert werden, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Kinder, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit einer Sitzerhöhung befördert werden müssen, dürfen nur auf Plätzen im Fahrzeug befördert werden, die mit einem so genannten Dreipunktgurt ausgestattet sind.

Falls erforderlich, sind einzelne Schüler*innen in orthopädischen Hilfsmitteln (z.B. Sitzschale, spezielles Gurtsystem) zu befördern. Diese werden von den Erziehungsberechtigten oder der Betreuungseinrichtung gestellt.

- Die eingesetzten Fahrzeuge sind durch das Anbringen von Schildern gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft als Schulbusse zu kennzeichnen. Gegebenenfalls sind die eingesetzten Fahr-zeuge zusätzlich mit einem Schild zu versehen, das den Zielbereich der Beförderungstour angibt.

- Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über ein geeignetes Notrufkommunikationsgerät verfügen (Handy mit funktionierender Notruftaste, Funk, o.ä.), so dass die Kommunikation zwischen Fahrpersonal und Auftragnehmer jederzeit gesichert ist.

- Rollstühle sind im Fahrgastraum gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verankern, so dass eine sichere Beförderung gewährleistet ist. Bei Einsatz von Rollstuhlfahrzeugen sind die im Rollstuhl zu befördernden Schüler*innen mittels einer Auffahrrampe oder Hebebühne in das Fahrzeug zu schieben und die Rollstühle an vier Punkten am Fahrzeugboden mittels Abspanngurten zu befestigen. Die Schüler*innen sind zusätzlich durch ein gesondertes Personenrückhaltesystem zu sichern. Die Auffahrrampen sind während der Fahrt und bei der Benutzung so zu befestigen, dass eine Verletzung der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen werden kann. Eigenanfertigungen sind nicht zulässig.

Sollten Rollstühle über einen so genannten "Kraftknoten" verfügen, ist dieser zwecks Sicherung zu benutzen. Hierfür muss das geeignete 4-Punkt-Rückhaltesystem zur Verfügung stehen. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen der DIN 75078 und der ISO 10542.

Werden ein oder mehrere Rollstühle im Fahrgastraum befördert, ist auf den notwendigen Freiraum zu achten.

Schüler*innen, die in einem zusammenklappbaren Rollstuhl sitzen, können auf einem normalen Sitzplatz befördert werden. Der Rollstuhl muss ggf. zusammengeklappt mitgeführt werden können. Hierfür ist dann entsprechender Laderaum vorzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/06/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/06/2022
Ortszeit: 09:00
Ort:

Landkreis Göttingen - Fachbereich Innere Dienste, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.

Elektronische Dateien in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden.

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert.

Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYDE7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2022

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