Landkreis Göttingen, Schülersonderbeförderung in drei Losen (3, 9, 15) Referenznummer der Bekanntmachung: 2205001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreisgoettingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Göttingen, Schülersonderbeförderung in drei Losen (3, 9, 15)
Beförderung von Schüler*innen, Schulkindergartenkindern sowie ggf. von Begleitpersonen mit Wohnort im Landkreis Göttingen
Schule im Auefeld, DRK Tagesstätte in Hann. Münden
Landkreis Göttingen siehe Los 3 37083 Göttingen
Ausschreibung der Sonderbeförderung für folgende Schulen: Förderschule im Auefeld und DRK Tagesstätte in Hann. Münden. Insgesamt sind morgens eine Hinfahrt bzw. (nach)mittags zwei Rückfahrten erforderlich.
Der Einzugsbereich des Loses umfasst das Gebiet der Stadt Hann. Münden, der Samtgemeinde Dransfeld und der Gemeinde Staufenberg.
Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen:
Von 25 bis 32.
Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (2024/25 und 2025/26)
Grundschule am Wall in Hann. Münden
Landkreis Göttingen siehe Los 9 37083 Göttingen
Ausschreibung der Sonderbeförderung für folgende Schule: Grundschule am Wall in Hann. Münden. Insgesamt sind morgens eine Hinfahrt bzw. mittags bis zu vier Rückfahrten erforderlich.
Der Einzugsbereich des Loses umfasst das Gebiet der Stadt Hann. Münden, der Samtgemeinde Dransfeld und der Gemeinde Staufenberg.
Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen:
Von 12 bis 20.
Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (2024/25 und 2025/26)
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim
Landkreis Göttingen siehe Los 15 37083 Göttingen
Ausschreibung der Sonderbeförderung für folgende Schule: Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim mit der Außenstelle "Berufsschule für Hörgeschädigte". Insgesamt sind morgens eine Hinfahrt sowie nachmittags eine bzw. dienstags und mittwochs bis zu zwei Rückfahrten erforderlich. Wenn alle zu befördernden Schüler um 15.15 Uhr Unterrichtsschluss haben, dann ist bspw. nur eine Rückfahrt erforderlich. Der Einzugsbereich des Loses umfasst das gesamte Gebiet des Altkreises Göttingen. Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: Von 1 bis 4.
Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (2024/25 und 2025/26)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Technische Fahrzeuganforderungen:
- Die technischen Anforderungen und die Ausstattung der Kraftfahrzeuge haben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sowie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) zu entsprechen. Die Kraftfahrzeuge sind nur im betriebs- und verkehrssicheren Zustand sowie in einem ordnungsgemäßen, sauberen und gepflegten Zustand einzusetzen.
- Alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind dem Auftraggeber vor Aufnahme der Beförderungstätigkeit unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, des Typs, der Erstzulassung (Monat/Jahr), der Anzahl der Sitzplätze ohne Fahrer, Anzahl der Plätze für feste Rollstühle, mitzuteilen. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen eine Kopie des Kfz-Scheins, das Prüfbuch sowie der Versicherungsnachweis für das betreffende Fahrzeug vorzulegen. Neu zum Einsatz kommende Fahrzeuge sind dem Auftraggeber ebenfalls zu melden.
- Alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen den europäischen Abgasnormen gemäß der Verordnung 715/2007/EG entsprechen. Die zum Einsatz kommenden Dieselfahrzeuge sollen die Euro-Norm 6 erfüllen und müssen aber mindestens Euro-5-Norm erfüllen.
- Die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezüglich des Anschnallens sind unbedingt zu beachten. Insbesondere sind die Schüler/-innen auf allen Sitzen mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen anzuschnallen (Dreipunktgurte). Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen Schüler*innen, die kleiner als 150 cm sind, gemäß § 21 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) in amtlich genehmigten, geeigneten Sitzerhöhungen gesichert werden, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Kinder, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit einer Sitzerhöhung befördert werden müssen, dürfen nur auf Plätzen im Fahrzeug befördert werden, die mit einem so genannten Dreipunktgurt ausgestattet sind.
Falls erforderlich, sind einzelne Schüler*innen in orthopädischen Hilfsmitteln (z.B. Sitzschale, spezielles Gurtsystem) zu befördern. Diese werden von den Erziehungsberechtigten oder der Betreuungseinrichtung gestellt.
- Die eingesetzten Fahrzeuge sind durch das Anbringen von Schildern gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft als Schulbusse zu kennzeichnen. Gegebenenfalls sind die eingesetzten Fahr-zeuge zusätzlich mit einem Schild zu versehen, das den Zielbereich der Beförderungstour angibt.
- Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über ein geeignetes Notrufkommunikationsgerät verfügen (Handy mit funktionierender Notruftaste, Funk, o.ä.), so dass die Kommunikation zwischen Fahrpersonal und Auftragnehmer jederzeit gesichert ist.
- Rollstühle sind im Fahrgastraum gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verankern, so dass eine sichere Beförderung gewährleistet ist. Bei Einsatz von Rollstuhlfahrzeugen sind die im Rollstuhl zu befördernden Schüler*innen mittels einer Auffahrrampe oder Hebebühne in das Fahrzeug zu schieben und die Rollstühle an vier Punkten am Fahrzeugboden mittels Abspanngurten zu befestigen. Die Schüler*innen sind zusätzlich durch ein gesondertes Personenrückhaltesystem zu sichern. Die Auffahrrampen sind während der Fahrt und bei der Benutzung so zu befestigen, dass eine Verletzung der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen werden kann. Eigenanfertigungen sind nicht zulässig.
Sollten Rollstühle über einen so genannten "Kraftknoten" verfügen, ist dieser zwecks Sicherung zu benutzen. Hierfür muss das geeignete 4-Punkt-Rückhaltesystem zur Verfügung stehen. Es gelten die jeweils aktuellen Fassungen der DIN 75078 und der ISO 10542.
Werden ein oder mehrere Rollstühle im Fahrgastraum befördert, ist auf den notwendigen Freiraum zu achten.
Schüler*innen, die in einem zusammenklappbaren Rollstuhl sitzen, können auf einem normalen Sitzplatz befördert werden. Der Rollstuhl muss ggf. zusammengeklappt mitgeführt werden können. Hierfür ist dann entsprechender Laderaum vorzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Göttingen - Fachbereich Innere Dienste, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Elektronische Dateien in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert.
Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYDE7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html