SIGEKO Referenznummer der Bekanntmachung: 22E713172BS1006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
SIGEKO
Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo) für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen -
Göttingen Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen -
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin
Göttingen. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
(ANG_Anlage_4_Leistungsbeschreibung) und dem Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs in Kopie. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist, sein. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt (Bezugshinweis: Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB
sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB und § 124 GWB).
- Erklärung zum Berufstand (Qualifikation Architekt oder Ingenieur)
- Erklärung zur Tariftreue (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
-Angaben zum mittleren Jahresumsatz (s. Mindestanforderungen)
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (s. Mindestanforderungen)
- Der mittlere Jahresumsatz, den der Bewerber mit vergleichbaren Leistungen (SiGeKo-Leistungen gemäß den
regulatorischen Vorgaben, insb. gesetzliche Vorgaben sowie BaustellV und RAB) erwirtschaftet hat, muss in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) mindestens [Betrag gelöscht] Euro p. a. netto be-
tragen.
- Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungs-
summe für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes.
primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen wer-
den oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen
Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von SiGeKo-Leistungen
Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte betreffend die Erbringung von SiGeKo-Leistungen (entsprechend den regulatorischen Vorgaben, insb. gesetzliche Vorgaben sowie BaustellV und RAB) (mindestens vollständige Begleitung des Vorhabens von der Erstellung des SiGe-Plans bis zum Abschluss der Bauleistungen) im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit
vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 40 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Vgl. § 75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg/Göttingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2WR7JU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.