Jahresabschluss 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: RE 2021.28 (ex-post)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschluss 2022-2025
Auftragsinhalt ist die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes unter Berücksichtigung der anzuwendenden Vorschriften des HGB und des KWG sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover
Auftragsinhalt ist die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes unter Berücksichtigung der anzuwendenden Vorschriften des HGB und des KWG sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Die Berichterstattung hat sich an den gesetzlichen Vorschriften und an der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV) zu orientieren. Der Auftrag umfasst die Erteilung des Bestätigungsvermerks in Abhängigkeit vom Prüfungsergebnis, die Erstellung eines Prüfungsberichtes und die Teilnahme an Besprechungen mit dem Vorstand und den zuständigen Fachbereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64R7BQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).