Vergabeverfahren Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzepts für die Bauabschnittsplanung Baustufe 2 der Universitätsmedizin Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 21E85110BS2002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzepts für die Bauabschnittsplanung Baustufe 2 der Universitätsmedizin Göttingen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind (in den Vergabeunterlagen näher beschriebene) Leistungen für die Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzepts für die Baustufe 2 Eltern-Kind-Zentrum und Operatives Kinderzentrum (OPKiZ) mit Kopf-OP-Zentrum sowie ambulante OPs der Universitätsmedizin Göttingen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind (in den Vergabeunterlagen näher beschriebene) Leistungen für die Erstellung eines Betriebs- und Organisationskonzepts für die Baustufe 2 Eltern-Kind-Zentrum und Operatives Kinderzentrum (OPKiZ) mit Kopf-OP-Zentrum sowie ambulante OPs der Universitätsmedizin Göttingen.
In der Baustufe 2 werden die nachfolgend aufgeführten Kliniken und Funktionsbereiche realisiert:
- Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie (CALL-KIND)
- Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe (FRAU)
- Klinik für Kinder- und Jugendmedizin (KIND)
- Klinik für Pädiatrische Kardiologie und Intensivmedizin (KCARD)
- Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie (CUOP-KIND)
- Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP II)
- Operatives Kinderzentrum (OPKiZ) mit Kopf-OP-Zentrum sowie ambulanten OPs (OP-Zentrum II)
- Pädiatrische Notaufnahme (PÄD-NA)
Das Leistungsbild des verfahrensgegenständlichen Auftrags umfasst die betriebsorganisatorische Planung für die Erstellung der Bauabschnittsplanung der Baustufe 2 mit Zielsetzung der Abgabe sowie mit den Nutzern konsentierten Unterlage. Nach erfolgter Abgabe der Bauabschnittsplanung bei der DBHN werden im Rahmen der Prüfung der Unterlage ggf. Abstimmungen erforderlich. Weiterhin besteht ggf. auch nach erfolgreicher Abgabe der Bauabschnittsplanung für die Baustufe 2 Bedarf für nicht vorhersehbare Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen etc.
Der Auftragsgegenstand unterteilt sich daher in zwei Leistungspakete, wobei die Leistungen des Leistungspakets 2 optional beauftragt werden.
Die einzelnen Leistungspakete setzen sich wie folgt zusammen:
Leistungspaket 1: Erstellung des Betriebsorganisations- und Raumkonzepts für die Bauabschnittsplanung der Baustufe 2
Leistungspaket 2: Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen des Leistungspakets 2 - Beratungsleistungen zu weiterführenden Prozessabstimmungen - werden als Option ausgeschrieben.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistung werden im Einzelnen insbesondere im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YP3RQ1C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.