Abfalllogistikleistungen im Landkreis Cuxhaven

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abfalllogistikleistungen im Landkreis Cuxhaven

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Cuxhaven schreibt Abfalllogistikleistungen im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) neu aus.

Die Ausschreibung der gegenständlichen Leistungen ist in folgende Lose gegliedert:

Los 2: Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)

Los 3: Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)

Leistungsgegenstand der Lose ist jeweils das Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall bzw. Sperrmüll inkl. Elektro-/Elektronikaltgeräte

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:

Gebiet des Landkreises Cuxhaven (Südkreis)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In diesem Los gegenständlich sind Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Energieeffizienz der Einsammelfahrzeuge / Gewichtung: 50 v. 275 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit durch Minimierung der Entfernungen vom Betriebshof zum Sammelgebiet / Gewichtung: 25 v. 275 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit durch Optimierung der zurückzulegenden Transportentfernungen für Bioabfall / Gewichtung: 25 v. 275 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge hinsichtlich Antriebsart spätestens ab dem 01.01.2026 / Gewichtung: 50 v. 275 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Entlohnung Fahrer/Lader/Behälterdienst-Personal / Gewichtung: 125 v. 275 Punkten
Kostenkriterium - Name: Barwert der angebotenen Entgelte unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtung der Preisgleitklausel und ggf. angebotenen Rabatte über die gesamte Vertragslaufzeit / Gewichtung: 725 Punkte
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption:

Die Laufzeiten verlängern sich jeweils bis zum 31.12.2033 (3 weitere Jahre Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:

Gebiet des Landkreises Cuxhaven

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In diesem Los gegenständlich sind Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Energieeffizienz der Einsammelfahrzeuge / Gewichtung: 50 v. 275 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit durch Minimierung der Entfernungen vom Betriebshof zum Sammelgebiet / Gewichtung: 25 v. 275 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit durch Optimierung der zurückzulegenden Transportentfernungen für Bioabfall / Gewichtung: 25 v. 275 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge hinsichtlich Antriebsart spätestens ab dem 01.01.2026 / Gewichtung: 50 v. 275 Punkten
Qualitätskriterium - Name: Entlohnung Fahrer/Lader/Behälterdienst-Personal / Gewichtung: 125 v. 275 Punkten
Kostenkriterium - Name: Barwert der angebotenen Entgelte unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtung der Preisgleitklausel und ggf. angebotenen Rabatte über die gesamte Vertragslaufzeit / Gewichtung: 725 Punkte
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption:

Die Laufzeiten verlängern sich jeweils bis zum 31.12.2033 (3 weitere Jahre Verlängerungsoption), wenn der Vertrag zu dem jeweiligen Los nicht bis zum 31.12.2028 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Die ausgeschriebenen Leistungen wurden zunächst in einem Offenen Verfahren ausgeschrieben. Für die Lose 2 und 3 waren keine wirtschaftlichen Angebote eingegangen, so dass das Offene Verfahren hierzu aufgehoben wurde. Daraufhin wurde für die Lose 2 und 3 ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb insbesondere dann zulässig, wenn in einem offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben wurden, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht geändert werden. Ein Angebot gilt demnach als ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in den Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers offensichtlich nicht entsprechen kann. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die eingegangenen Angebote den in der Ausschreibung festgelegten Leistungsanforderungen nicht entsprechen. Gleiches gilt, wenn die Angebote unwirtschaftlich sind, also unter Zugrundelegung der in der Ausschreibung genannten Zuschlagskriterien in einem unangemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis stehen. Die Vergabestelle ist bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens nicht auf die Unternehmen beschränkt, die Bieter des vorausgegangenen Verfahrens waren und in diesem Verfahren grundsätzlich zuschlagsfähige Angebote abgegeben haben. Der Kreis der Bieter des Verhandlungsverfahrens kann somit zugunsten eines umfassenden Wettbewerbs größer gezogen werden, als dies im Rahmen des § 14 Abs. 3 Nr. 5 GWB der Fall ist. Zugleich soll aber vorgesehen werden, den Wettbewerb auf die Unternehmen zu beschränken, die sich auch im Rahmen des Offenen Verfahrens beteiligt hatten und somit bereits Kenntnis von der ausgeschriebenen Leistung haben. Nicht zuletzt erscheint dieses Vorgehen jedoch auch deshalb sinnvoll, weil lediglich auf diesem Weg, durch Verzicht auf den Teilnahmewettbewerb und eine Verkürzung der Angebotsfrist nach § 17 Abs. 7 VgV, eine rechtzeitige Vergabe unter Beachtung der erforderlichen Rüstzeit des Bieters möglich erscheint. Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV dürfte demgegenüber – genauso wie eine Neuvergabe im Nichtoffenen Verfahren nicht in Betracht kommen, da die bis zum Leistungsbeginn verbleibende Zeit unter Berücksichtigung der erforderlichen Rüstzeit des künftigen Auftragnehmers hierfür nicht mehr ausreichend erscheint. Vor diesem Hintergrund erscheint die in § 14 Abs. 4 Nr. 1, VgV explizit vorgesehene Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb als zielführend. Denn es besteht die Möglichkeit, auf diesem Wege so rechtzeitig einen geeigneten Auftragnehmer auszuwählen, dass der vorgesehene Leistungsbeginn auch unter Berücksichtigung der notwendigen Rüstzeit eingehalten werden kann. Das Verhandlungsverfahren ermöglicht es hierbei auch, das Verfahren als Verfahren im Wettbewerb auszugestalten

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 22-011-L-66
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Einsammeln und Befördern von Restabfall und Bioabfall im Südkreis des Landkreises Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28237
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 22-011-L-66
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28237
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,

— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2022

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