Stadt Garbsen - Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: GSG-01/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 081-218675)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garbsen - Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Projektsteuerung
Gegenstand des Auftrages sind Projektsteuerungsleistungen nach Maßgabe des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß AHO-Fachkommission für die Projektstufen 1-5 (Stand: März 2020).
Im Zuge der G9 Erweiterung und dem zusätzlichen Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen beabsichtigt die Stadt Garbsen einen Neubau/ Erweiterungsbau des Geschwister- Schol-Gymnasiums Berenbostel. Mit dem Neubau wächst die Schule von einer 4 auf eine 5,5 -Zügigkeit und der Bedarf an allgemeinen Unterrichträumen, Differenzierungsräumen, sowie fachspezifischen Unterricht wird gedeckt.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse hatte zum Ergebnis, dass die benachbarte James- Krüss Grundschule und die Förderschule "Im Hespe" einen Großteil der Flächen dem Gymnasium zur Verfügung stellen, sodass in der Folge die Stadt Garbsen den Neubau/ Erweiterungsbau festlegte.
Das erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Koordinatoren und Lehrkräften) abgestimmte Raumprogramm wurde definiert. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes durch interne Optionen abgewogen und sich dafür entschieden den direkt anschließenden Sportplatz für den Neubau zu nutzen.
Der Neubau soll mit einer BGF von ca. 5.600 m² dreigeschossig gebaut werden. Zu beachten ist insbesondere, dass ein interner Flächenaustausch berücksichtigt werden muss (siehe Anlage Erdgeschossplan). Der Verwaltungstrakt soll in den Neubau umgesiedelt und die dadurch freiwerdende Fläche im Bestand für z.B. Naturwissenschaftliche Räume umgebaut werden.
Wünschenswert für den Neubau/ das Konzept wäre, dass der Entwurf so gestaltet wird, dass die Flurflächen, unter Berücksichtigung des Brandschutzes, auch als Unterrichtsflächen benutzt werden können. Die Ausführung als modulare Holzbau-/ oder Hybridbauweise sollen geprüft werden.
Für die Leistungsphasen 1 bis 7 werden ca. 18 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit beläuft sich auf etwa 24 Monate. Die Inbetriebnahme des Neubaus/ Erweiterungsbau des Gymnasiums soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen im Sommer 2026 erfolgen.
Auf Grundlage des vorläufigen geschätzten Kostenrahmens von ca. 22 Mio. Euro (brutto), soll die Schule inklusive der Außenanlagen neu gebaut werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
ABSCHNITT III.1.2
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 8 Mio. EUR = 12 Punkte,
- > 6 - 8 Mio. EUR = 8 Punkte,
- > 3 - 6 Mio. EUR = 4 Punkte)
2.
Netto-Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 6 Mio. EUR = 12 Punkte,
- > 4 - 6 Mio. EUR = 8 Punkte,
- > 3 - 4 Mio. EUR = 4 Punkte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.
Netto-Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von EUR 3 Mio. jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren
2.
Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:
- EUR 5 Mio. für Personenschäden
- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden
- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr
ABSCHNITT III.1.3
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 25% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
2.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 25% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
3.
Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten
(Gewichtung 20% / Punktevergabe:
- > 25 = 12 Punkte
- 16 - 25 = 8 Punkte
- 10 - 15 = 4 Punkte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.
Referenzprojekt:
Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber
- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer
- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung
2.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
3.
Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
ABSCHNITT III.1.2
Die Bewertung der nachstehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 4 Mio. EUR = 12 Punkte,
- > 1,5 Mio. - 4 Mio. EUR = 8 Punkte,
- > 250.000 - 1,5 Mio. EUR = 4 Punkte)
2.
Netto-Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 1,5 Mio. EUR = 12 Punkte,
- > 750.000 - 1,5 Mio. EUR = 8 Punkte,
- > 250.000 - [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.
Netto-Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von EUR 250.000 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
2.
Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:
- EUR 5 Mio. für Personenschäden
- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden
- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr
ABSCHNITT III.1.3
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 25% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 5 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 2 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
2.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 25% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 5 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 2 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
3.
Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten
(Gewichtung 20% / Punktevergabe:
- > 25 = 12 Punkte
- > 10- 25 = 8 Punkte
- 2 - 10 = 4 Punkte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.
Referenzprojekt:
Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber
- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer
- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung
2.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
3.
Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens