Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 von Sandelermöns nach Diekmannshausen, 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02379
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 von Sandelermöns nach Diekmannshausen, 1. Bauabschnitt
Gegenstand des Auftrags ist der Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 (hier: 1. Bauabschnitt).
Rohrleitungsbau von Wasserwerk Sanderlermöns bis Gemeinde Zetel (1. Bauabschnitt) 26441 Sandelermöns
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ist ein Zusammenschluss von Landkreisen, Städten und Gemeinden im Nordwesten Niedersachsens, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Verbraucher im Verbandsgebiet mit Trinkwasser zu versorgen und das Abwasser zu reinigen. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Das Versorgungsgebiet des OOWV ist 7.457 km2 groß. Es umfasst (mit Ausnahme der Städte Delmenhorst, Emden, Norden, Oldenburg, Vechta und Wilhelmshaven) das Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg sowie die Landkreise Aurich und Wittmund in Ostfriesland und den Landkreis Diepholz. Allerdings gibt es in den Landkreisen, die dem OOWV zugeordnet sind, Enklaven, für die entweder andere Versorgungsunternehmen zuständig sind oder in denen einige kreisangehörige Kommunen Wasserwerke in eigener Regie betreiben. Der OOWV versorgt in diesem Versorgungsgebiet 1,123 Mio. Einwohner mit Trinkwasser, das er aus 267 Brunnen bezieht und in fünfzehn Wasserwerken aufbereitet. Durchschnittlich gibt er 210.000 m3 pro Tag an die angeschlossenen Haushalte ab.
Der OOWV plant ein strategisches Großprojekt zum Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 von Sandelermöns nach Diekmannshausen. Die Verbindung soll realisiert werden, um zukünftig den Bedarf an Trinkwasser im Bereich der nördlichen Wesermarsch zu gewährleisten und das südliche Verbandsgebiet zu entlasten.
Das Vorhaben umfasst den Bau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 vom Wasserwerk Sandelermöns bis zum Speicherpumpwerk nach Diekmannshausen in drei Bauabschnitten. Die Leitungstrasse verläuft durch die Landkreise Friesland, Wesermarsch und Wittmund. Die Länge der geplanten Fernleitung beträgt insgesamt ca. 38 km.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der 1. Bauabschnitt vom Wasserwerk Sanderlermöns bis VB02 (nördlich Gemeinde Zetel). Dieser Bauabschnitt hat eine Länge von 15.500 m.
Die Verlegung der Rohrleitung erfolgt weitgehend in offener Bauweise und wird an vier Stellen an das bestehende Trinkwasserleitungsnetz angebunden, davon zwei Mal in BA 1. Sensible Bereiche wie z.B. Schutzgebiete, klassifizierte Straßen sowie Gewässer I. und II. Ordnung sowie die Bundesautobahn und die Strecke der Deutschen Bahn werden in geschlossener Bauweise gequert. Weitere Information können der beigefügten Baubeschreibung entnommen werden.
Mit der Ausführung kann Mitte Mai 2022 begonnen werden. Eine Fertigstellung hat bis zum 21.06.2023 zu erfolgen. Weitere Informationen zum geplanten Bauablauf können dem Bauablaufplan entnommen werden, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PPS Pipeline Systems GmbH/ RN Rohrleitungsbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quakenbrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49610
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgen keine Angaben zum Wert des Auftrags gemäß Art. 70 Abs. 3 der Richtlinie 2014/25/EU.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYRSD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]