Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus (Kita, Grundschule und Sporthalle) Referenznummer der Bekanntmachung: 3135
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus (Kita, Grundschule und Sporthalle)
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus (Kita, Grundschule und Sporthalle)
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus Kindertagesstätte Campuskinder
Renatastraße 31134 Hildesheim
Reinigung in der Kindertagesstätte (1.334,17 qm Reinigungsfläche und 290.639,95 qm Jahresreinigungsfläche)
Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Eine Verlängerung um 12 Monate ist maximal zweimal möglich.
Gebäudeinnenreinigung in Objekt 113: Bildungscampus Grundschule und Sporthalle
Renatastraße 4-5 31134 Hildesheim
Reinigung der Schule (3.078,52 qm Reinigungsfläche und 439.311,50 qm Jahresreinigungsfläche) und in der Sporthalle (679,85 qm Reinigungsfläche und 117.340,99 qm Jahresreinigungsfläche)
Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Eine Verlängerung um 12 Monate ist maximal zweimal möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen,
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen (Eintragung in das Berufsregister),
- hat in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art, Umfang (qm) sowie Vertragsdauer; mindestens drei Referenzen) ausgeführt,
- hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung,
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung,
- verfügt über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Versicherungssummen oder wird diese im Auftragsfall unverzüglich abschließen: Personen- und Sachschäden
je 1 Mio. EUR, Schlüsselverlust [Betrag gelöscht] EUR.
- Weiterhin erkärt das Unternehmen, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ggf. ist mitzuteilen, ob ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen/ Angaben/ Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu belegen.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. § 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d. h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
siehe "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"
siehe "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"
Gebäudereinigungsunternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 223
31134 Hildesheim
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPD0KT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland