Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 1_2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/105641
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrradleasing

Referenznummer der Bekanntmachung: 1_2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Göttingen strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Hierfür wird ein Vertragspartner gesucht. Mit den Beschäftigten sollen entsprechende Überlassungs-und Nutzungsverträge abgeschlossen werden. Basis für die Vertragsgestaltung ist der „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst” (TV-Fahrradleasing). Das Angebot soll für alle rund 2.000 Tarifbeschäftigten der Stadt incl. Eigenbetrieb gelten.

Da die Beschäftigten aus der gesamten Region um Göttingen kommen, wird auf ein großes Netz an Fahrradhändlern in Göttingen und Umgebung sowie umfassende Serviceleistungen Wert gelegt.

Es besteht keine Abnahmeverpflichtung durch die Auftraggeberin. Die geschätzten Jahresbedarfe/Inanspruchnahmen können nicht konkretisiert werden, da für die vorliegende Dienstleistung noch keine Erfahrungswerte vorliegen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor
34431000 Fahrräder ohne Motor
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

37085 Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Auftraggeberin möchte interessierten Tarif-Beschäftigten im Rahmen eines sogenannten Dienstrad-Leasingmodells Fahrräder mit oder ohne Motorunterstützung im Wege einer Brutto-Gehaltsumwandlung überlassen.

Derzeit sind ca. 2.000 Beschäftigte bei der Auftraggeberin tätig; es wird derzeit davon ausgegangen, dass maximal 5 Prozent der Berechtigten von dem Angebot Gebrauch machen dürften.

Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Auftraggeberin Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse und soll die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordinieren und managen, sowie für eine kontinuierliche Leistungserbringung sorgen. Hierfür werden Rahmenverträge über die zu erbringenden Dienstleistungen abgeschlossen, für den keinerlei Kosten für die Auftragnehmerin entstehen.

Darüber hinaus schließt die Auftragnehmerin auf der Grundlage der Vorgaben der Leistungsbeschreibung/der übrigen Vertragsunterlagen eine Leasingrahmenvereinbarung und -sofern erforderlich- eine Rahmenversicherungs- sowie eine Wartungsrahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer oder einem vom Auftragnehmer bestimmten anderen Unternehmen ab. Die Auftraggeberin schließt für für jedes von einer/einem Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer. Für jeden Einzelleasingvertrag schließt die Auftraggeberin einen Überlassungsvertrag (nach Vorgaben der Auftraggeberin) mit der/dem jeweiligen Beschäftigten, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt werden.

Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von 36 Monaten mit einseitiger Verlängerungsoption der Auftraggeberin von 12 Monaten abgeschlossen.

Die auf der Vereinbarung basierenden Einzelleasingverträge haben ebenfalls eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge können somit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Alle in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Leistungen sind bis zur Beendigung des letzten Einzelleasingvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Betreuung durch den Auftragnehmer endet insofern mit Ablauf des letzten Einzelleasingvertrages.

Der Wert des Fahrrades darf [Betrag gelöscht] Euro brutto (inklusive leasingfähiges Zubehör) nicht überschreiten. Maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

Zur Gewährleistung der Attraktivität ist durch den Auftragnehmer ein umfangreiches Fahrradangebot bei mindestens zwei Filialen im Göttinger Stadtgebiet und mindestens sechs Filialen in der Umgebung (ca. 50 km Umkreis von Göttingen) sowie bei mindestens einem Online-Fachhändler anzubieten. Ein Nachweis des gesamten Händlernetzwerkes ist mit Angebotsabgabe zu belegen.

Die Gewährleistungsbedingungen und an das Fabrikat gebundene Garantiebestimmungen gelten für die Leasingobjekte uneingeschränkt.

Der Auftragnehmer hat für notwendige Reparaturen eine Liste der Vertragswerkstätten der Fahrradanbieter zur Verfügung zu stellen.

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört für jeden Einzelleasingvertrag ein Wartungspaket.

Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch die/den Beschäftigten und eine Rückgabe des Fahrrads während des vorab definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Für die Abwicklung des gesamten Dienstrad-Leasings-Prozesses wird durch den Auftragnehmer ein ganzheitliches Onlineportal zur Verfügung gestellt. Dieses muss u.a. einen vollständig digitalen Bestellprozess ermöglichen.

Der Auftragnehmer unterbreitet den Beschäftigten ohne weitere Beteiligung der Auftraggeberin nach Ablauf des Einzelleasingvertrages ein Angebot zur Übernahme des geleasten Fahrrads.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Händlernetz - Größe des Händlernetzes (über die Mindestanforderungen hinaus) / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Versicherung - zusätzliche (unentgeltliche) Versicherungsleistungen (über die Mindestanforderungen hinaus) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Störfallkonzept (Ablauf bei Störfällen, Kommunikation über Onlineportal, jährliche Rückgabequote) / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Onlineportal (Übersichtlichkeit, Menüführung, Administration, Möglichkeit der Individualisierung/Branding) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: IT- und Datenschutzkonzept (IT- und Datensicherheit über die festgelegten Mindestanforderungen hinaus) / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept - Ablauf/Umfang Implementierung, Schulung der Mitarbeitenden mit administrativen Aufgaben, Kick-Off-Veranstaltungen sowie Rückgabevorganges nach Leasingzeit, Marketingstrategie / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Selbstpräsentation (Selbstpräsentation des Unternehmens - Vorstellung des Angebots) / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: monatliche Leasingrate incl. Kosten Wartungs- und Versicherungspaket / Gewichtung: 35
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag beginnt am 15.08.2022 und endet am 14.08.2025. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um zwölf Monate zu den Bedingungen dieser Auftragsbekanntmachung bis zum 14.08.2026 zu verlängern.

Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird spätestens zum 14.02.2025 schriftlich mitgeteilt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7 -Laufzeit des Vertrags.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bestandteil des Vergabeverfahrens ist eine Selbstpräsentation der Bieter. Näheres zum Verfahren ist der Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung -Wertung der Angebote- zu entnehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag der Angebotsöffnung),

- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt Erklaerung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgruenden_GWB),

Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.

Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für die AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot auch eine EEE abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.

Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.

Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.

Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung

Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.

Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen.

Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall. erbracht werden.

Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.

- Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der

Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern.

- Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,

- Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,

- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,

- Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

- Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.

- Soweit erforderlich: Nachweis einer Steuerbefreiung ist dem Angebot als Anlage beizufügen.

Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.

Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):

- Mindesthöhe jeweils für Personen- und Sach-/Vermögensschäden 1,5 Mio. EUR

Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind zur Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:

- Referenzliste (mindestens eine geeignete Referenz mit Benennung des Auftraggebers/Trägers, Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.

Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall folgende Nachweise vor einer Auftragserteilung zu fordern:

- weitere vergleichbare auftragsbezogene Referenzen, die Erfahrungen belegen können

- Nachweis/Darstellung des gesamten Händlernetzwerkes

- Nachweis/Dartstellung der Risiko-Versicherungsbedingungen

- Störfallkonzept

- IT- und Datenschutzkonzept

- Umsetzungskonzept

[vgl. Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien]

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren

Auftragsgegenstand das Fahrradleasing für Auftraggeber mit mindestens 1000 Beschäftigten bzw. mindestens 50 Einzelleasingverträge umfasst.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft:

Angabe, ob die Bietergemeinschaft für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform gemäß § 43 Abs. 3 VgV annimmt. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben

- Unterbeauftragungen sind zugelassen.

Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen; spätestens vor Auftragserteilung ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Göttingen; Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-

Hiroshimaplatz 1-4

37083 Göttingen.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/105641 zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die elektronische Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und beworben (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie den Bieterclient ava-sign 2021 (Version V2.04) der Vergabeplattform (https://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html).

Informationen erhalten Sie auch unter https://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unter https://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.html sind u.a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.

1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.

Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.

Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nichtregistrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-09/16);

2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden;

3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden;

4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 07.06.2022 – 12:00 Uhr über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Im Zeitraum vom 25.05.- 03.06.2022 eingehende Fragen werden voraussichtlich ab 07.06.2022 beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;

5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.

Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss.

6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.

7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2022

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