AWV Abfallwirtschaft Landkreis Vechta Abfallabfuhr Restmüll, Biomüll und Sperrmüll Referenznummer der Bekanntmachung: 995/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWV Abfallwirtschaft Landkreis Vechta Abfallabfuhr Restmüll, Biomüll und Sperrmüll
Abfuhr von Rest- und Biomüll (Ident-System) sowie von Sperrmüll (getrennt: Altholz und Restsperrmüll)
Transport zum Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta (AWZ) in Vechta-Tonnenmoor.
Abfuhr Rest- und Biomüll
Abfuhr von Restmüll - bis 240 l in 4-wöchentlichem Turnus, 770/1100 l auch in kürzeren Abfuhrturni.
Abfuhr von Biomüll in 2-wöchentlichem Turnus.
Beides mit Einsatz eines Ident-Systems.
Zielanlage jeweils Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta (AWZ) in Vechta-Tonnenmoor.
Es werden Prämien für eine störstoffarme Bioabfallerfassung sowie für eine hohe Kundenzufriedenheit ausgelobt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2032, sofern der AG nicht mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Einsammlung von Sperrmüll
Einsammlung von Sperrmüll u.ä. in zwei Fraktionen: Altholz und Restsperrmüll.
Als Eventual Position außerdem: Betrieb eines Pritschenfahrzeugs.
Auch diese Abfälle sind nach Tonnenmoor zu transportieren.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, längstens jedoch bis zum 31.03.2032, sofern der AG nicht mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.4 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz der Jahre 2019 bis 2021 (ggf. vorläufig) sowie dem Mittelwert 2019-2021.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen (für Los 1 sämtliche Umsätze, die mit behältergestützter Abfuhr (typischerweise Restabfälle, Bioabfälle, PPK o.ä.), und für Los 2 mit der Abfuhr von Sperrmüll erlöst wurden) der Jahre 2019 bis 2021 (ggf. vorläufig) sowie dem Mittelwert 2019-2021.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzulegen.
Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat oder keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.2.4 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Abfuhr
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln", für Los 1: Abfallschlüsselnummer 20 03 01, für Los 2: Abfallschlüsselnummer 20 03 07.
Bei ausländischen Bietern: jeweils gleichwertige Qualitätssicherung (z. B. eine Zertifizierung nach EMAS)
BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz) für (Los 1) die Abfallabfuhr von mindestens zwei Fraktionen mittels Umleerbehältern im Kommunalauftrag für mindestens 50.000 Einwohner,
(Los 2) die Sperrmüllabfuhr für mindestens 50.000 Einwohner.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikationin diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
zu III.1 Für vorzulegende leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6 Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJR7RQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.