Neubau Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses - Planungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 162-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses - Planungsleistung
Neubau Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Wolfenbüttel Halchter - Planungsleistung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Wolfenbüttel, beabsichtigt einen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Wolfenbüttel-Halchter zu errichten. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1.500 m². Die Bauaufgabe umfasst rund ca. 500 m² Bruttogeschossfläche und einen 2-geschossigen Baukörper. Mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr Wolfenbüttel Halchter wird der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Wolfenbüttel umgesetzt. In dem Gebäude sind 2 Stellplätze für 2 große Feuerwehrfahrzeuge und diverse Nebenräume vorgesehen. Es soll eine optionale Erweiterung vorgesehen werden. Weiterhin sind in den Außenanlagen genügend Stellplätze einzuplanen, sowie ein umfangreiches Übungsgelände. Bei der Planung des Gebäudes soll die Nachhaltigkeit (z.B. Holzbauweise oder Energieversorgung) berücksichtigt werden. Außerdem ist eine ressourcenschonende Bauweise mit nachhaltigen Baustoffen in Verbindung mit wirtschaftlichen Überlegungen zu intelligenten Hybridbauweisen in die Planung einzubeziehen. Es sind bei der Planung der Brandschutz und die Belichtungsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Vorgaben aus dem Planungsrechtlichen Rahmen zu beachten. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.