Rahmenvereinbarung NEXAN Referenznummer der Bekanntmachung: 21/099
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung NEXAN
Rahmenvereinbarung über Nexans Switches mit Zubehör und Elementmanager.
Niedersachsen 00000 Niedersachsen Der Erfüllungsort erstreckt sich über ganz Niedersachsen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Nexans-Büroswitchen als Ersatzbedarf für
bereits vorhandene, als auch für neue Installationen und soweit vereinbart die zugehörigen
Systemserviceleistungen. Weiterhin gehört zum Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung die Lieferung
eines Elementmanagers.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate
(Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bell Computer-Netzwerke GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bell.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrages stellt ein Geschäfts-/Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird daher nicht bekanntgegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YDH9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.