Beratungsleistung für die Durchführung eine PPP-Verfahrens
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung für die Durchführung eine PPP-Verfahrens
Die Hansestadt Lüneburg plant den Neubau einer Feuerwache im Osten der Hansestadt Lüneburg.
Im folgenden sollen die ausgeschriebenen Stufen bepreist werden. Der AG behält sich vor einzelne Stufen nach Erbringung der Leistung nicht weiter zu beauftragen.
Der Bau sowie die Instandhaltung des Neubaus Feuerwache Ost soll an einen ÖPP-Partner in einer EU-weiten Ausschreibung als Gesamtpaket vergeben werden.
Gemäß der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind folgende Eckpunkte für die weitere Bearbeitung des Projektes zu sehen.
Gesamtfläche der zu planenden Nutzungsflächen und Technikflächen: ~4300m²;
Gesamtfläche der Nebengebäude und Außenanlagen: ~2300m²;
Grundstücksgröße: ~12ha;
Feuerwehr Stellplätze: 10St.
KFZ Werkstatt Stellplätze: 3St.
Waschhalle: 1St.
Schlauchturm: 1St.
Das Grundstück ist unbebaut.
Die Vergabe der Beraterleistung erfolgt über die Gewichtung 40% Preis und 60% über die Wertung nach Zuschlagskriterien (s. Anlage Zuschlagskriterien zur Auswertung der Angebote).
Die Untersuchung soll die Planung, den Bau, die Finanzierung und den Betrieb über einen Zeitraum von 25 Jahren umfassen.
21335 Lüneburg
Die Hansestadt Lüneburg plant den Neubau einer Feuerwache im Osten der Hansestadt Lüneburg.
Im folgenden sollen die ausgeschriebenen Stufen bepreist werden. Der AG behält sich vor einzelne Stufen nach Erbringung der Leistung nicht weiter zu beauftragen.
Der Bau sowie die Instandhaltung des Neubaus Feuerwache Ost soll an einen ÖPP-Partner in einer EU-weiten Ausschreibung als Gesamtpaket vergeben werden.
Gemäß der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind folgende Eckpunkte für die weitere Bearbeitung des Projektes zu sehen.
Gesamtfläche der zu planenden Nutzungsflächen und Technikflächen: ~4300m²;
Gesamtfläche der Nebengebäude und Außenanlagen: ~2300m²;
Grundstücksgröße: ~12ha.
Feuerwehr Stellplätze: 10St.
KFZ Werkstatt Stellplätze: 3St.
Waschhalle: 1St.
Schlauchturm: 1St.
Das Grundstück ist unbebaut.
Die Vergabe der Beraterleistung erfolgt über die Gewichtung 40% Preis und 60% über die Wertung nach Zuschlagskriterien (s. Anlage Zuschlagskriterien zur Auswertung der Angebote).
Die Untersuchung soll die Planung, den Bau, die Finanzierung und den Betrieb über einen Zeitraum von 25 Jahren umfassen.
Störungen durch Verwaltungsabläufe
bei Punktgleichheit entscheidet das Los über eine Zuschlagsentscheidung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1336
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.