Erweiterung und Sanierung des Kreisaltenheimes in Wildeshausen Referenznummer der Bekanntmachung: X-BVO-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung des Kreisaltenheimes in Wildeshausen
Das Kreisaltenheim in Wildeshausen soll baulich erweitert und im Bestand saniert werden. Es ist baurechtlich als Sonderbau einzustufen und bietet 75 älteren Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung ein Zuhause.
Die baugenehmigung wurde am 25.03.20222 vom Landkreis Oldenburg erteilt.
Die hier durchzuführenden Leistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 35 Abs. 1 HOAI.
Kreisaltenheim Wildeshausen
Goldenstedter Str. 26
27793 Wildeshausen
Das Kreisaltenheim in Wildeshausen soll baulich erweitert und im Bestand saniert werden. Es ist baurechtlich als Sonderbau einzustufen und bietet 75 älteren Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung ein Zuhause.
Die baugenehmigung wurde am 25.03.20222 vom Landkreis Oldenburg erteilt.
Die hier durchzuführenden Leistungen sind die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 35 Abs. 1 HOAI.
Der Vertrag wird in Abhängkeit des Baufortschrittes (Fertigstellung der Bauabschnitte) verlängert.
Detailliertere Angaben entnehmen Sie bitte den Bewerberinformationen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird mit den nachfolgendspezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den beigefügten Mustern von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
a) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/in" bzw. "Ingenieur/in" gem. §§ 75 Abs. 1 - 3 i. V. m. 44 VgV:
aa) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt und/oder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
bb) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Auf-gabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz be-nennen, der als Gesellschafter, Geschäftsführer oder leitender Angestellter für den Be-werber tätig ist.
cc) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die gemäß Absatz aa) benannten Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
b) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung.
Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen;
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123f. GWB gemäß Anlage "Teilnahmeantrag".
a) Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei (3) Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei (3) Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (vgl. Anlage "Teilnahmeantrag");
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden muss 1,5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,0 Mio. EUR betragen. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.
a) Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personalbestand etc., zu Verbindungen zu anderen Unternehmen, einzutragen in der Anlage "Teilnahmeantrag";
b) Eigenerklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Anzahl der Führungskräfte, einzutragen in der Anlage "Teilnahmeantrag";
c) Liste (Eigenerklärung) über abgeschlossene, d.h. realisierte gebaute Referenzprojekte der letzten zehn (10) Jahre mit vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind Leistungen über Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahmen i S. d. § 2 HOAI sowie Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahmen i S. d. § 2 HOAI von Objekten des Gesundheitswesens. Objekte des Gesundheitswesens sind Gebäude der Typologie: Krankenhaus/Universitätsklinik für Akutkranke, Sonderkrankenhaus oder vergleichbar; Gebäude für Untersuchung und Behandlung (nicht stationär); Pflegeheime, Gebäude für Rehabilitation oder vergleichbar.
Für alle vergleichbaren Referenzprojekte gilt, dass nachfolgende Angaben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- Projektinhalt mit Angaben zu Zeitdauer, Auftragsvolumen und Einhaltung des Budgets, Charakteristik der technischen und planerischen Aufgabenstellungen, Projektziel,
- der Anteil der jeweils innerhalb der Referenz erbrachten Leistungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Leistungszeitraum,
- Kurzbeschreibung der durchgeführten Leistungen, insbesondere mit Angaben der Leistungsbilder und Leistungsphasen.
Einzureichen sind:
aa) mindestens eine abgeschlossene, d.h. realisierte und gebaute Referenz mit einem Bauvolumen von mindestens zwei (2) Mio € netto aus den letzten zehn (10) Jahren über Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahmen i S. d. §§ 2 Abs. 2, 4 HOAI von Objekten des Gesundheitswesens.
Bauherr ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
sowie
bb) mindestens eine abgeschlossene, d.h. realisierte und gebaute Referenz mit einem Bauvolumen von mindestens zwei (2) Mio € netto aus den letzten zehn (10) Jahren über Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahmen i S. d. § 2 HOAI von Objekten des Gesundheitswesens.
Bauherr ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 VgV
Berufsstand: Architekt / Ingenieur
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gemäß den gestellten Anforderungen einzureichen. Die Teilnahmebedingungen sind den Bewerberinformationen zu entnehmen.
Im Zeitraum der Vertragsausführung wird die Angabe der vorgesehenen Projektleitung mit Nachweis der beruflichen Qualifizierung und Angabe der Berufserfahrung gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.