Landschaftsfenster Ostend Kinderspielplatz Süd - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3152
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsfenster Ostend Kinderspielplatz Süd - Landschaftsbauarbeiten
Landschaftsfenster Ostend Kinderspielplatz Süd -
Landschaftsbauarbeiten
Wohngebiet Ostend 31135 Hildesheim
- 4.000 m² Tiefenlockerung
- 920 m³ Oberboden von Miete laden, sieben und fördern
- 220 m Tiefbord
- 250 m² Fallschutzflächen
- 214 m² Wassergebundene Wegedecke
- Ausstattungselemente (Spielgeräte, 8 Bänke, 2 Tische, 3 Abfallbehälter)
- 3 Stk Baumpflanzungen inkl. Pflege
- 280 m² Rasenansaat inkl. Pflege
- 90 m² Wiesenansaat inkl. Pflege
Bestandteil der Ausschreibung sind auch weitergehende Leistungen (z.B. Mäharbeiten), die über den o.g. Ausführungszeitraum hinaus zu erbringen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Nachweis kann durch eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen. Andernfalls kann der Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt "124 Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Das Formblatt zur Eigenerklärung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Alternativ kann als vorläufiger Nachweis eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die geforderten Nachweise auch für die anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eigenerklärung (beigefügter Vordruck) umfasst folgende Erklärungen/Angaben:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (bezogen auf die letzten fünf Kalenderjahre),
- Angaben zu Arbeitskräften,
- Erklärungen zu Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer),
- Erklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
- Angabe, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 6e EU VOB/A),
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll, aufgefordert die einschlägigen Eignungsnachweise unverzüglich beizubringen, soweit er Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 223
31134 Hildesheim
Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPD003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland