Gebäudereinigung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 10.70.01:05/2022/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4431880
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wildeshausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung 2022
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 19 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 6.500.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 20.300 Quadratmetern.
Unterhalts- und Grundreinigung von 9 Objekten (ca. 2.250.000 m2 Jahresreinigungsfläche u. 6.900 m2 Grundreinigungsfläche)
27793 Wildeshausen
9 Objekte (Schulen, Kindegärten, Bauhof, Kläranlage, Feuerwehr) mit rund 2.250.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 6.900 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Unterhalts- und Grundreinigung von 10 Objekten (ca. 4.240.000 m2 Jahresreinigungsfläche u. 13.400 m2 Grundreinigungsfläche)
27793 Wildeshausen
10 Objekte (Schulen, Kindergarten, Verwaltungsgebäude, Friedhof, Jugendzentrum) mit rund 4.240.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 13.400 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung von 9 Objekten (ca. 2.250.000 m2 Jahresreinigungsfläche u. 6.900 m2 Grundreinigungsfläche)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung von 10 Objekten (ca. 4.240.000 m2 Jahresreinigungsfläche u. 13.400 m2 Grundreinigungsfläche)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.