Dragonfly Flüssigkeitsdispenser
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 124/007/2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dragonfly Flüssigkeitsdispenser
Dragonfly Flüssigkeitsdispenser mit Zubehör
Fleischmannstr. 42
17489 Greifswald
Flüssigkeitsdispenser System Dragonflay
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Flüssigdispenser des Systems Dragonfly für das HIOH dienen der Standardisierung und Automatisierung der Prozesse. MIt den Geräten werden die die Reaktionsvolumina von molekularbiologischen Reaktionen verringert; das System verfügt über eine echte , positive Verdrängung von Flüssigkeiten für die Aspiration und berührungslose Dosierung - dabei ist eine Auswahl von 10 unabhängigen Flüssigkeitskanälen nutzbar. Eine breite Palette von Flüssigkeiten können verarbeitet werden ( flüchtige bis zu viskosen Flüssigkeiten ), ohne diese sie klassifizieren zu müssen. Wässreige Puffer, DMSO, BEads, Zellen oder Glycerin-Proteinvorräte können alle mit denselben Standardeinstellungen dosiert werden. Eine Pipettiergenauigkeit von Volumina zw. 0,2 ul und 4,0 ml von <5% bei 1 ul ist gegeben; das System hat bei minimalem Volumen von 130 ul ein geringes Totvolumen von 30 ul. Das System verfügt über keine zu reinigenden Leitungen; keine Routinekalibrierung vor dem Dispensieren durch Nutzung von Schrittmotoren. Die Dosierköpfe sind validiert. Das System ist durch verschiedene internationale Patente geschützt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dragonfly Flüssigkeitsdispenser
Ort: Herts
NUTS-Code: UKH12 Cambridgeshire CC
Postleitzahl: SG8 6HB
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland