IT-Diagnose
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Diagnose
Gegenstand des Projekts IT-Diagnose ist die umfassende Analyse der IT-Anwendungs- und Systemlandschaft und des Betriebes sowie die (Weiter-)Entwicklung der KKH IT-Strategie und eines IT-Zielbildes.
Gegenstand des Projekts IT-Diagnose ist die umfassende Analyse der IT-Anwendungs- und Systemlandschaft und des Betriebes sowie die (Weiter-) Entwicklung der KKH IT-Strategie und eines IT-Zielbildes.
Im Rahmen der Analyse sind unter anderem technologische Fähigkeiten und Grundlagen, der Reifegrad von Kernsystemelementen, die Organisation von IT-Entwicklung und Betrieb sowie die betriebswirtschaftliche Dimension des KKH IT-Modells zu bewerten und mit Anforderungen von Anwendern, Kunden, Geschäftspartnern, Gesetzgeber sowie aus externen Entwicklungen in Abgleich zu bringen. Zudem ist eine vertiefte Bewertung der Tragfähigkeit der IT-Anwendungs-
und Systemlandschaft vorzunehmen. Anschließend sind die Ergebnisse aus Analyse, Marktvergleich und Maßnahmenentwicklung der Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der KKH IT-Strategie und die Ableitung eines zukunftsorientierten IT-Zielbildes.
Vorgesehen ist die Ausarbeitung unterschiedlicher Szenarien. In diesem Zusammenhang muss insbesondere auch die Fragestellung beantwortet werden, unter welchen Voraussetzungen ein eigenentwickeltes Kernsystem weiterhin trägt oder aber das Kernsystem oder Teile davon in Zukunft von einem Partner entwickelt und betrieben werden sollen. Abschließend ist die Erstellung von Eckpfeilern einer Transformationsplanung vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (zB Handels od. Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate).
Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in folgenden Tätigkeitsbereichen:
- IT-Strategieentwicklung
- IT-Transformationsberatung
- Strategie- und Organisationsberatung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. € sowie einer Vermögensschadenversicherung in Höhe von 1 Mio. € jeweils je Jahr.
Es sind mindestens 6 Millionen Euro Umsatzsumme innerhalb der letzten 3 Jahre in den genannten Tätigkeitsbereichen nachzuweisen.
Haftpflichtversicherungssumme: 2 Millionen € je Jahr Vermögensschadenversicherungssumme: 1 Million € je Jahr
Nachweis von Referenzen, gem. Anlage "Eignungsnachweise" Nachweis das der Bewerber über geeignetes Personal verfügt, um die Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung (LB) zu erfüllen gem. Anlage "Eignungsnachweise".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.