Landkreis Diepholz - Schulsozialarbeit in verschiedenen Schulen des Landkreises Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diepholz
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 49356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diepholz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Diepholz - Schulsozialarbeit in verschiedenen Schulen des Landkreises
Der Landkreis Diepholz schreibt die Erbringung von Leistungen der Schulsozialarbeit an insgesamt sechs Schulen des Landkreises in einem EU-weiten offenen Verfahren aus.
Der Auftragsgegenstand ist in sechs Lose unterteilt (siehe dazu die Leistungsbeschreibung, Teil B). Unternehmen können Angebote für eine beliebige Anzahl von Losen abgeben. Die Erteilung des Zuschlags erfolgt grundsätzlich für alle Lose getrennt. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, einen einheitlichen Auftrag für alle Lose zu vergeben, falls ein einziger Bieter in allen Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (§ 30 Abs. 3 VgV).
Gymnasium Diepholz
Gymnasium Diepholz ("Graf-Friedrich-Schule") Thouarsstraße 18 49356 Diepholz
Leistungen der Schulsozialarbeit gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) durch Fachpersonal in Präsenz vor Ort an den jeweiligen Schulstandorten.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen am 01.08.2022. Der Vertrag endet zunächst mit Ablauf des 31.07.2024 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere sechs Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung (mindestens in Textform) gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Gymnasium Sulingen
Gymnasium Sulingen Schmelingstraße 37 27232 Sulingen
Leistungen der Schulsozialarbeit gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) durch Fachpersonal in Präsenz vor Ort an den jeweiligen Schulstandorten.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen am 01.08.2022. Der Vertrag endet zunächst mit Ablauf des 31.07.2024 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere sechs Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung (mindestens in Textform) gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Gymnasium Syke
Gymnasium Syke La-Chartre-Straße 3 28857 Syke
Leistungen der Schulsozialarbeit gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) durch Fachpersonal in Präsenz vor Ort an den jeweiligen Schulstandorten.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen am 01.08.2022. Der Vertrag endet zunächst mit Ablauf des 31.07.2024 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere sechs Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung (mindestens in Textform) gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Förderschule Diepholz
Förderschule Diepholz ("Dr.-Kinghorst-Schule") Hindenburgstraße 7 49356 Diepholz
Leistungen der Schulsozialarbeit gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) durch Fachpersonal in Präsenz vor Ort an den jeweiligen Schulstandorten.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen am 01.08.2022. Der Vertrag endet zunächst mit Ablauf des 31.07.2024 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere sechs Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung (mindestens in Textform) gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Förderschule Sulingen
Förderschule Sulingen ("Lindenschule") Edenstraße 39 27232 Sulingen
Leistungen der Schulsozialarbeit gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) durch Fachpersonal in Präsenz vor Ort an den jeweiligen Schulstandorten.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen am 01.08.2022. Der Vertrag endet zunächst mit Ablauf des 31.07.2024 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere sechs Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung (mindestens in Textform) gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Förderschule Weyhe
Förderschule Weyhe ("Hacheschule") Gartenstraße 6 28844 Weyhe
Leistungen der Schulsozialarbeit gemäß Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) durch Fachpersonal in Präsenz vor Ort an den jeweiligen Schulstandorten.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen am 01.08.2022. Der Vertrag endet zunächst mit Ablauf des 31.07.2024 (Grundlaufzeit). Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere sechs Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Erklärung (mindestens in Textform) gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder verbindliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung gewährt wird.
Zu 2.: Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1,5 Mio. EUR. Diese Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Führungskräften, sozialpädagogischen Fachkräften und sonstigen Mitarbeiter*innen.
Zu 3.: Es ist mindestens ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbarer Auftrag aus den Jahren 2019-2021 als Referenzleistung zu erklären. Vergleichbar in diesem Sinne sind nur Aufträge, die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen zum Gegenstand haben.
Das vom Auftragnehmer an den Schulen eingesetzte Fachpersonal muss ausnahmslos mindestens über eine Qualifikation als Dipl.-Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation verfügen. Es ist sicherzustellen, dass je Schule möglichst kontinuierlich die gleichen Personen eingesetzt werden, um eine Vertrauensbildung durch die Schülerinnen und Schüler (SuS) zu ermöglichen.
Vertragsgrundlage sind die als Anlage B01 beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen. Es gelten außerdem die Besonderen Vertragsbedingungen gem. §§ 13 bis 15 NTVergG gemäß Anlage B02.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
5. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
6. Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
2) Ausschluss des Nachunternehmereinsatzes:
Aus Sicht des Auftraggebers handelt es sich bei den ausgeschriebenen Leistungen ausnahmslos um besonders sensible und im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV kritische Aufgaben. Vor diesem Hintergrund wird der Einsatz von Nachunternehmern ausgeschlossen. Die Leistungen sind direkt vom Bieter selbst mit eigenem Personal auszuführen.
3) Bietergemeinschaften:
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C02) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR3XA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.