Stadt Garbsen - Erweiterungsbau/Abriss und Aufstockung Johannes-Kepler-Gymnasium - Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: JKG-01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garbsen - Erweiterungsbau/Abriss und Aufstockung Johannes-Kepler-Gymnasium - Projektsteuerung
Gegenstand des Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen nach Maßgabe des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß AHO-Fachkommission für die Projektstufen 1-5 (Stand: März 2020).
Die Stadt Garbsen beabsichtigt, für das Johannes-Kepler-Gymnasium einen Erweiterungsbau bzw. Abriss und Aufstockung zu realisieren. Eine erste konzeptionelle Vorplanung geht von einem Bauvolumen von ca. 20 bis 25 Mio. Euro aus.
Im Zuge der G9 Erweiterung des zusätzlichen 13. Jahrgangs im Johannes-Kepler-Gymnasium (JKG) Garbsen besteht Bedarf an neuen Unterrichtsräumen für allgemeinen, sowie fachspezifischen Unterricht.
Dies umfasst Musik, Kunst, Werken und Naturwissenschaften. Ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen wird zusätzlich durch die Erweiterung der Zügigkeit von 4 auf 5,5 Züge gedeckt. Der bestehende eingeschossige Gebäudeteil Trakt III beinhaltet unter anderem die Hausmeisterwohnung. Diese soll, wie auch der gesamte Trakt III für den Neubau abgerissen und mit einer BGF von ca. 3.750 m² drei- oder viergeschossig geplant werden.
Hierfür haben die verantwortlichen des JKG im Zusammenspiel mit Lehrkräften und Hausmeister ein Raumprogramm aufgestellt. Das Einhalten der Grenzabstände zur benachbarten Caroline Herschel Realschule wird ein begrenzender Faktor der Gestalt des Neubaus sein, ebenso wie der Erhalt der natürlichen Belichtung der Bestandsräume von Trakt II im 1. und 2. Obergeschoss. Diese wurde bislang für den Musikraum im Erdgeschoss mittels Atrium/ Innenhof in Trakt III sichergestellt. Der Anschluss des Anbaus an den übrigen Bestand erfordert ebenfalls ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.
Die Stadt Garbsen zielt für die Zukunft darauf ab, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen, weshalb es wünschenswert wäre eine modulare Hybrid- oder Holzbauweise in Betracht zu ziehen. Wünschenswert für den Neubau/ das Konzept wäre, dass der Entwurf so gestaltet wird, dass die Flurflächen, unter Berücksichtigung des Brandschutzes, auch als Unterrichtsflächen benutzt werden können.
Um den temporären Mangel an Unterrichtsräumen während der Bauphase abzufangen, müssen möglicherweise, sofern der Bedarf nicht allein durch Bestandsräume z.B. in der Aula-Mensa gedeckt werden kann, übergangsweise Interimsbauten gestellt werden.
DE929 Region Hannover
Gegenstand des Auftrags sind Projektsteuerungsleistungen nach Maßgabe des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß AHO-Fachkommission für die Projektstufen 1-5 (Stand: März 2020).
Auf der ersten Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs einen Teilnahmeantrag abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden diese geprüft und auf der Grundlage einer Bewertungsmatrix bewertet (zu den Kriterien siehe nachstehenden Abschnitt III.). Zur Angebotsabgabe werden - eine entsprechende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt - mindestens 3, höchstens aber die vier (4) Bewerber mit den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erzielten höchsten Gesamteignungspunktzahlen aufgefordert. Für den Fall, dass auf Platz 4 mehrere Bewerber mit der gleichen Gesamteignungspunktzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Maximalzahl von vier (4) zu erhöhen oder durch Losentscheid einen Bieter aus dem Kreis der gleichplatzierten Bewerber auszuwählen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsbilder 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) nach § 2 AHO, Heft 9 (2020) und behält sich vor, die weiteren Leistungsbilder im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistung, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt III.1.1, dem Abschnitt III.1.2 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Abschnitt III.1.3 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B)
Die Eignungsanforderungen im Einzelnen:
1) Abgabe eines Teilnahmeantrags mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend:
1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft
1.2) Nachunternehmeneinsatz
1.3) Eignungsleihe
1.4) Haftpflichtversicherung
1.5) Netto-Gesamtumsatz
1.6) Netto-Gesamtumsatz, soweit dieser den Auftragsgegenstand betrifft
1.7) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte und technischen Fachkräfte
1.8) Studien- und Ausbildungsnachweise für den /die Inhaber oder Führungskräfte
1.9) Referenzen
1.10) Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit, Sprachenregelung,Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Ausschluss bei Täuschung.
2) Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den nachfolgenden Abschnitten III.1.2 und III.1.3
3) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung
C)
Die Mindeststandards stellen Ausschlusskriterien dar und müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Die übrigen Eignungskriterien stellen Bewertungskriterien dar und werden nach einem Punktesystem mit einer Skala 1 bis 12 Punkte bewertet. Einzelheiten finden sich im Dokument Bewertungsmatrix Eignung.
D)
Hinweis zur Form der Eigenerklärungen:
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Der Vordruck des Teilnahmeantrags und die weiteren vom Auftraggeber für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 8 Mio. EUR = 12 Punkte,
- > 6 - 8 Mio. EUR = 8 Punkte,
- > 3 - 6 Mio. EUR = 4 Punkte)
2.
Netto-Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 6 Mio. EUR = 12 Punkte,
- > 4 - 6 Mio. EUR = 8 Punkte,
- > 3 - 4 Mio. EUR = 4 Punkte)
1.
Netto-Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von EUR 3 Mio. jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren
2.
Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:
- EUR 5 Mio. für Personenschäden
- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden
- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 17% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
2.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 17% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
3.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzprojekt über Erfahrungen des Bewerbers bei Umbau im Bestand der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 16% / Punktevergabe:
1.1 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb, weiterführende Schule ab Klasse 5, Volumen mindestens 5 Mio. EUR = 12 Punkte
1.2 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb, weiterführende Schule ab Klasse 5 = 8 Punkte
1.3 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb = 4 Punkte)
4.
Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten
(Gewichtung 20% / Punktevergabe:
- > 25 = 12 Punkte
- 16 - 25 = 8 Punkte
- 10 - 15 = 4 Punkte
1.
Referenzprojekt:
Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber
- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer
- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung
2.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
3.
Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
Architekten (für Niedersachsen: §§ 5-12 NArchtG) und Ingenieure (für Niedersachsen: §§ 7-9 NIngG). Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder ein sonstiger vergleichbarer Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BRQNT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.