Stadt Garbsen - Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: GSG-02/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Garbsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.garbsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Garbsen - Erweiterungsbau Geschwister-Scholl-Gymnasium - Objektplanung
Gegenstand des Auftrages sind Objektplanungsleistungen (HOAI § §§ HOAI).
Im Zuge der G9 Erweiterung und dem zusätzlichen Raumbedarf aufgrund der stetig wachsenden Schülerzahlen beabsichtigt die Stadt Garbsen einen Neubau/ Erweiterungsbau des Geschwister- Schol-Gymnasiums Berenbostel. Mit dem Neubau wächst die Schule von einer 4 auf eine 5,5 -Zügigkeit und der Bedarf an allgemeinen Unterrichträumen, Differenzierungsräumen, sowie fachspezifischen Unterricht wird gedeckt.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse hatte zum Ergebnis, dass die benachbarte James- Krüss Grundschule und die Förderschule "Im Hespe" einen Großteil der Flächen dem Gymnasium zur Verfügung stellen, sodass in der Folge die Stadt Garbsen den Neubau/ Erweiterungsbau festlegte.
Das erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Koordinatoren und Lehrkräften) abgestimmte Raumprogramm wurde definiert. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes durch interne Optionen abgewogen und sich dafür entschieden den direkt anschließenden Sportplatz für den Neubau zu nutzen.
Der Neubau soll mit einer BGF von ca. 5.600 m² dreigeschossig gebaut werden. Zu beachten ist insbesondere, dass ein interner Flächenaustausch berücksichtigt werden muss (siehe Anlage Erdgeschossplan). Der Verwaltungstrakt soll in den Neubau umgesiedelt und die dadurch freiwerdende Fläche im Bestand für z.B. Naturwissenschaftliche Räume umgebaut werden.
Wünschenswert für den Neubau/ das Konzept wäre, dass der Entwurf so gestaltet wird, dass die Flurflächen, unter Berücksichtigung des Brandschutzes, auch als Unterrichtsflächen benutzt werden können. Die Ausführung als modulare Holzbau-/ oder Hybridbauweise sollen geprüft werden.
Für die Leistungsphasen 1 bis 7 werden ca. 18 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit beläuft sich auf etwa 24 Monate. Die Inbetriebnahme des Neubaus/ Erweiterungsbau des Gymnasiums soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen im Sommer 2026 erfolgen.
Auf Grundlage des vorläufigen geschätzten Kostenrahmens von ca. 22 Mio. Euro (brutto), soll die Schule inklusive der Außenanlagen neu gebaut werden.
Gegenstand des Auftrages sind Objektplanungsleistungen (HOAI § §§ HOAI).
Auf der ersten Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb) haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs einen Teilnahmeantrag abzugeben. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden diese geprüft und auf der Grundlage einer Bewertungsmatrix bewertet (zu den Kriterien siehe nachstehenden Abschnitt III.). Zur Angebotsabgabe werden - eine entsprechende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt - mindestens 3, höchstens aber die vier (4) Bewerber mit den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erzielten höchsten Gesamteignungspunktzahlen aufgefordert. Für den Fall, dass auf Platz 4 mehrere Bewerber mit der gleichen Gesamteignungspunktzahl liegen, behält sich der Auftraggeber vor, die Maximalzahl von vier (4) zu erhöhen oder durch Losentscheid einen Bieter aus dem Kreis der gleichplatzierten Bewerber auszuwählen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 5 gem. HOAI § 33 HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Abrufs verpflichtet, die Leistung, gegebenenfalls auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt III.1.1, dem Abschnitt III.1.2 "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Abschnitt III.1.3 "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag das entsprechende Formblatt vorzulegen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu erbringen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot unter Verwendung des entsprechenden Formblatts anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bieter erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B)
Die Eignungsanforderungen im Einzelnen:
1) Abgabe eines Teilnahmeantrags mit den dortigen Angaben und Erklärungen sowie Nachweisen betreffend:
1.1) Bewerber / der Bewerber-/Bietergemeinschaft
1.2) Nachunternehmeneinsatz
1.3) Eignungsleihe
1.4) Haftpflichtversicherung
1.5) Netto-Gesamtumsatz
1.6) Netto-Gesamtumsatz, soweit dieser den Auftragsgegenstand betrifft
1.7) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte und technischen Fachkräfte
1.8) Studien- und Ausbildungsnachweise für den /die Inhaber oder Führungskräfte
1.9) Referenzen
1.10) Entschädigung, externe Unterstützung des Auftraggebers, Vertraulichkeit, Sprachenregelung,Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Erklärung zu § 165 GWB, Verwendung der Vergabeunterlagen, Tariftreue und Mindestlohn, Ausschluss bei Täuschung.
2) Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß den nachfolgenden Abschnitten III.1.2 und III.1.3
3) Weitere Einzelheiten und Erklärungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewertungsmatrix Eignung
C)
Die Mindeststandards stellen Ausschlusskriterien dar und müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Die übrigen Eignungskriterien stellen Bewertungskriterien dar und werden nach einem Punktesystem mit einer Skala 1 bis 12 Punkte bewertet. Einzelheiten finden sich im Dokument Bewertungsmatrix Eignung.
D)
Hinweis zur Form der Eigenerklärungen:
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Der Vordruck des Teilnahmeantrags und die weiteren vom Auftraggeber für die Abgabe von Eigenerklärungen zur Verfügung gestellten Vordrucke sind zu verwenden. Unbeschadet anderslautender Hinweise in den Vergabeunterlagen haben Bewerber- / Bietergemeinschaften die Erklärungen und Nachweise zur Eigung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. entsprechend gilt dies bei der Einbindung von Nachunternehmern.
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 8 Mio. EUR = 12 Punkte,
- > 6 - 8 Mio. EUR = 8 Punkte,
- > 3 - 6 Mio. EUR = 4 Punkte)
2.
Netto-Gesamtumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAIim Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 6 Mio. EUR = 12 Punkte,
- > 4 - 6 Mio. EUR = 8 Punkte,
- > 3 - 4 Mio. EUR = 4 Punkte)
1.
Netto-Mindestjahresumsatz im Bereich Objektplanung nach § 34 HOAI in Höhe von EUR 3 Mio. jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren
2.
Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:
- EUR 5 Mio. für Personenschäden
- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden
- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 25% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
2.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 25% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 20 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 8 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 5 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
3.
Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten
(Gewichtung 20% / Punktevergabe:
- > 25 = 12 Punkte
- 16 - 25 = 8 Punkte
- 10 - 15 = 4 Punkte
1.
Referenzprojekt:
Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Objektplanung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber
- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer
- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung
2.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
3.
Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
Architekten (für Niedersachsen: §§ 5-12 NArchtG) und Ingenieure (für Niedersachsen: §§ 7-9 NIngG). Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen des Bewerbers ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder ein sonstiger vergleichbarer Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BRQJF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.