Neubau BBS Friedenstraße, Friedenstr. 60-62, 26386 Wilhelmshaven - Neubau Schulgebäude + Sporthalle; Trennvorhang Sporthalle
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau BBS Friedenstraße, Friedenstr. 60-62, 26386 Wilhelmshaven - Neubau Schulgebäude + Sporthalle; Trennvorhang Sporthalle
Für die Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven in der Friedenstraße soll zur Optimierung des Standortes der Neubau eines Schulgebäudes mit Unterrichtsräumen, Multifunktionsräumen, Laboren, Verwaltungsräumen und einer 4-Feld-Sporthalle errichtet werden. Für die 4-Feldsporthalle werden drei Trennvorhänge benötigt, diese sind Teil dieser Ausschreibung.
BBS Friedenstraße Friedenstr. 60-62 26386 Wilhelmshaven
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Umfang der Leistung:
Doppelschalige Trennvorhänge, Vlies, 22dB, aw=0,15
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertig (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind aufgesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (VOB-Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweise über: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle/Industrie- u. Handelskammer;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist);
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
Nachweis über den Umsatz der drei letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Angaben zu den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräften;
Referenzliste oder/und Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angaben über: Ansprechpartner mit Telefon-Nr. u. Mail-Adresse; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Stichwortartige Benennung des Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer);
Nachweis der gesetzlichen Sozialversicherung;
Kalkulationsnachweise (Formblätter Nr. 221, 222);
Abschnitt IV: Verfahren
Technisches Rathaus - Submissionsstelle - , Rathausplatz 9, Raum 6/9, 26382 Wilhelmshaven
Submissionsleiter/-in, -helfer/-in, -protokollant/-in, RPA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]