Schülerbeförderung Schulen Jesteburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0108
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 061-160676)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Schulen Jesteburg
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 29.10.2018. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler/innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen (im Folgenden "SuS") im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der AN hat ausschließlich Fahrpersonal einzusetzen, das über eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug mit
einem Fahrerqualifikationsnachweis bzw. der Schlüsselzahl "95" im Führerschein verfügt.
Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder
mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Erklärung nach NTVergG
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht
älter als 6 Monate gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung)
- Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar
nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.
Der AN hat ausschließlich Fahrpersonal einzusetzen, das über eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug mit
einem Fahrerqualifikationsnachweis bzw. der Schlüsselzahl "95" im Führerschein verfügt.
Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder
mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Erklärung nach NTVergG
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht
älter als 6 Monate gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung)
- Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular
"Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar
nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.