JvL-Schule Vechta: Aufstockung und Kernsanierung - Elektroarbeiten und PV-Anlage Aufstockung Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0129
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
JvL-Schule Vechta: Aufstockung und Kernsanierung - Elektroarbeiten und PV-Anlage Aufstockung
Elektroarbeiten und PV-Anlage
Justus-von-Liebig-Schule
Berufsbildende Schulen III
Kolpingstr. 17
49377 Vechta
Gewerk: Elektroarbeiten und PV-Anlage, bestehend aus:
- 1 x HVT;
- 2 x UVT;
- 12.200 m Kabel und Leitungen;
- 275 x Beleuchtungskörper, Sicherheitsbeleuchtung;
- 26 x Taster KNX;
- 306 x Steckdosen;
- 26 x Präsenzmelder;
- 2 x Datenschrank UVT;
- 57 x Datenanschluss;
- 3.000 m Datenkabel;
- PV-Anlage, ca. 98 kWp
Die Auskunftserteilung an Bieter endet am 29.04.2022 um 12:00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug
Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert), bestehend aus::
- Zahl der in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe der Lohnsummen
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstigeSchäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, diemit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungenüber die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmensreferenzen). Bitteverwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung",
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung".
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.