Sanierung der Realschule Maschstraße Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/131/OBJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Adresse des Beschafferprofils: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Realschule Maschstraße Braunschweig
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, die Realschule Maschstraße in Braunschweig zu sanieren. Die Realschule Maschstraße befindet sich in der Stadtmitte von Braunschweig. Sie wird von ca. 270 Schülerinnen und Schülern besucht, in den Jahrgängen 5 bis 10 wird jeweils in 2 Klassen unterrichtet.
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Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Objektplanung erbringt.
Eine Grundlagenermittlung wurde erstellt und wird zur Angebotsphase bereitgestellt.
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Die Sanierung ist in mehrere Maßnahmenpakete aufgeteilt, deren Gesamtbudget der KG 300+400 ca. 3 Mio Euro brutto beträgt.
Braunschweig Maschstraße 41 38114 Braunschweig
OBJEKTBESCHREIBUNG
Auf dem Schulgelände befinden sich drei Gebäude: das Hauptgebäude, Baujahr 1955, parallel zur Maschstraße, der Naturwissenschafts-Trakt (NTW-Anbau) im Südosten aus dem Baujahr 1975, sowie die Turnhalle Baujahr 1955 im Südwesten. Die WCs befinden sich in einem eingeschossigen Verbindungsbau zwischen Schule und Sporthalle und werden vom Schulhof erschlossen.
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Das 3-geschossige und unterkellerte Hauptgebäude hat noch einen Kriechkeller und besteht aus zwei Gebäudeteilen: im Westen aus der Eingangshalle im Erdgeschoss, dem Verwaltungstrakt im 1. Obergeschoss und der Aula im 2. Obergeschoss. Im Kellergeschoss befinden sich die Technikräume sowie die Mensa. Der östliche Gebäudeteil enthält den 3-geschossigen Klassentrakt, und dazu Fachräumen im Kellergeschoss und Räumen im Dachgeschoss. Der 2-geschossige nicht unterkellerte NTW-Anbau schließt im Splitlevel an das Hauptgebäude an. Die eingeschossige teilunterkellerte Turnhalle ist mit einem eingeschossigen, teilweise unterkellertem Verbindungsbau mit WCs, an das Hauptgebäude angeschlossen.
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ABGESCHLOSSENE SANIERUNGSMASSNAHMEN
Im Hauptgebäude und der Turnhalle wurden bereits Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, z. B. Sanierung der Südfassade des Hauptgebäudes (Fenster und Wärmedämmung) und der Ostfassade der Turnhalle (Fenster), ebenso wurden Brandschutztüren erneuert. 2011 ist an der Westseite, am Verwaltungstrakt, eine außenliegende Fluchttreppe angebaut worden.Von der Stadt Braunschweig wurde weiterer Sanierungsbedarf festgestellt in der Schule, im Schulgebäude mit NTW-Anbau, einschließlich WC-Trakt. Eine Fenster- und Außentürerneuerung in den bisher nicht sanierten Bereichen ist erforderlich, sowie eine Sanierung der Decken in den Fluren und Klassenräumen, mit eventueller Schadstoffsanierung und Einbau neuer Beleuchtung.
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Eine zur Identifikation weiterer Sanierungsbedarfe durchgeführte Grundlagenermittlung ergab den u.a. Maßnahmenkatalog. Ziel der zu erbringenden Planungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung (dieses Verfahren) und technische Gebäudeausrüstung (parallel laufende, aber separate Verfahren) ist eine Sanierung auf der Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtungsweise in Bezug auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte sowie Energieeffizienz.
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Dies beinhaltet im Planungsprozess die Durchführung von Variantenbetrachtungen mit entsprechenden Bewertungen in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit innerhalb des Gebäudelebenszyklus und setzt ab Lph1 eine enge Zusammenarbeit der Leistungsbilder voraus.
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Die Gebäudesanierung ist für eine Durchführung im laufenden Schulbetrieb inkl. der Schulferien zu planen. Dies hat zur Folge, dass, in Abhängigkeit vom Sanierungskonzept, das Vorsehen von Rangierflächen für die Verlagerung des Unterrichtsbetriebs im Gebäude und / oder in Interimsbauten Teil der Planungsleistungen sind.
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OBJEKTPLANUNG
Sanierung Fenster und Eingangstüren: Hauptgebäude
Sanierung Fenster: NTW-Anbau
Sanierung von Teilbereichen der Nordfassade: Hauptgebäude
Erneuerung Abhangdecken: Hauptgebäude
Erneuerung Abhangdecken: NTW-Anbau
Sanierung KMF: NTW-Anbau
WDSV (vorbehaltlich Alternativen): Hauptgebäude
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TGA: HKLS/ELT // Hier nur informativ //
Sanierung Sanitäranlagen: Hauptgebäude
Sanierung Heizungsanlage: Hauptgebäude
Demontage Lüftungsanlage (Alt. Lüftungskonzepte): Hauptgebäude
Photovoltaikanlage: NTW-Anbau
Beleuchtung Flure und Treppenhaus, BWA: Hauptgebäude
Beleuchtung Flure und Treppenhaus, BWA: NTW-Anbau
Erneuerung Beleuchtung, SAA: Hauptgebäude
Erneuerung Beleuchtung, SAA: NTW-Anbau
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag verlängert werden.
Hinweise zur Bewertung der Auswahlkriterien.
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Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die/der Bewerber:in bzw. die Bewerbendengemeinschaft für das Verfahren geeignet.
Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
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Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich die Auftraggeberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
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In diesem Verfahren wird ein Büro von der Auftraggeberin vorab zur Teilnahme an der zweiten Phase (Verhandlungsgespräche) gesetzt. Das Büro erfüllt die geforderten Mindestanforderungen.
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MINDESTANFORDERUNGEN:
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WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 45 VgV)
1.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Objektplanung §33 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Mindestanforderung: 150.000,- Euro p.a. im Mittel
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TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 46 VgV)
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1. Berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich.
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2. Referenzprojekte
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch Referenzprojekte nachgewiesen.
Der Projektabschluss der Referenzprojekte (Abschluss LPH 8 § 34 HOAI, mind. Übergabe an den Betreiber) muss im Zeitraum von April 2012 bis April 2022 liegen.
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Projekt 1 // Objektplanung
Eine Gebäudesanierung mit Baukosten der KG 300+400 >= 600.000,- EUR brutto für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI § 34, Honorarzone III oder höher § 35 HOAI, komplett erbracht und abgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber*innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2020) falls die Bewerberform dies vorsieht;
Bewerber*innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
siehe unter II.2.9)
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzen drei Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 150.000,- EUR Nettoumsatz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung im Sinne § 34 HOAI vorweisen können.
siehe unter II.2.9)
Mindestens eine Gebäudesanierung mit Baukosten der KG 300+400 >= 600.000,- EUR brutto für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI § 34, Honorarzone III oder höher § 35 HOAI, komplett erbracht und abgeschlossen.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt*in zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Auftragnehmer*in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mind. 3.000.000,- EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3.000.000,- EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder*innen in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der unter I.3) genannten URL im Internet erreichbar.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Bewerbergemeinschaft für das Verfahren geeignet.
Falls die Zahl der Bewerber:innen, die die Mindestanforderungen erfüllen die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen überschreitet, werden die Bewerber:innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, durch Losverfahren unter den geeigneten Bewerber:innen ausgewählt.
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Im Verfahren ist ein Büro zur Teilnahme an der Phase 2 gesetzt, vier weitere werden im Bewerbungsverfahren (Phase 1) ermittelt. Das gesetzte Büro erfüllt ebenfalls die in dieser Bekanntmachung genannten Mindestkriterien.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber:innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der/des Bewerbenden Unklarheiten, so hat sie/er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbendengemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://www.dtvp.de (siehe auch unter I.3)) heruntergeladen werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRXL2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.braunschweig.de