Porto- / Zustell- / Versandleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: UVB0001/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uv-bund.bahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung der täglichen Versandstücke am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen, (soweit erforderlich) das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen zur Abholung bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet, wobei etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen) ergänzend gelten.
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 01xxx-09xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 10xxx-19xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 20xxx-29xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 30xxx-39xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 40xxx-49xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 50xxx-59xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 60xxx-69xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 70xxx-79xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 80xxx-89xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Leitzahlbereiche 90xxx-99xxx
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der täglichen Versandstücke an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Weiterverarbeiten und den Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern in dem losgegenständlichen Leitzahlbereich. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, arbeitstäglich sämtliche, d.h. 100 % der für diesen bereitstellten Versandstücke bis spätestens 15:00 Uhr eines jeweiligen Arbeitstags abzuholen.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den jeweiligen Bieter angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Fach- / Teillos Aktionspostzustellung
Unfallversicherung Bund und Bahn - Künstlerzozialkasse Weserstraße 47 26384 Wilhelmshaven Die Abholung der täglichen Versandstücke erfolgt am Betriebsstandort eines externen Druckdienstleisters in der Gutleutstr. 344, 60327 Frankfurt, sowie in Not- und Ausnahmefällen an maximal 20 Werktagen im Jahr an der Ausweichabholadresse Anna-Schlinkheider-Str. 5, 40878 Ratingen.
Der Auftragnehmer übernimmt insb. die Abholung der so genannten Aktionspost-Versandstücke an den Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers, das Frankieren und/oder Freimachen, das Weiterverarbeiten und der Transport / die Zustellung zu den jeweiligen Sendungsempfängern deutschlandweit. Das gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer anderer Postdienstleister (auch: Universaldienstleister gemäß § 11 PostG) für die Zustellung bedient.
Die Aktionspost betrifft solche Versandstücke des Auftraggebers, die in zeitlich gebündelten Sammelaktionen (deren Umfang und Häufigkeit ebenso lediglich als unverbindliche Orientierungsgröße angegeben wird) bundesweit zuzustellen sind und mindestens eine Versandstückzahl von 150.000 Versandstücken bis maximal 250.000 Versandstücken umfassen. Im Jahr 2020 betraf dies 4 Aktionspostvorgänge mit einer Gesamtversandstückzahl von ca. 763.825. Die Aktionszeitpunkte und damit Druck- und Versandzeitpunkte lagen im Jahr 2020 in den Monaten Februar, März, September und Dezember, wobei die Zahl der Gesamtversandstücke nahezu gleichmäßig auf die jeweiligen Aktionszeitpunkte verteilt waren.
Die für den jeweiligen Aktionsversand vorgesehenen Versandstücke sind an den angegebenen Standorten des externen Druckdienstleisters des Auftraggebers entsprechend den allgemeinen Vorgaben in der Zeit von 08:00 bis spätestens 15:00 Uhr abzuholen. Das jeweilige Datum der Abholung der Aktionspost, die nach deren Abholung bundesweit entsprechend den Vorgaben für die Leistungen in den Fach- und Teillosen Zustellung / Versand zuzustellen / an die jeweiligen Adressaten zu verbringen sind, wird durch den Auftraggeber mit einer Vorlauffrist von wenigstens 14 Kalendertagen an den Auftragnehmer im Los 11 mitgeteilt.
Von dem Zeitpunkt der Abholung der Versandstücke zur Zustellung / weiteren Versendung an die Empfänger (dieser Zeitpunkt wird nachfolgend bezeichnet mit "E") werden arbeitstäglich im Jahresdurchschnitt
- mindestens 95 % der Versandstücke an dem zweiten auf E folgenden Arbeitstag (E+2)
abschließend bearbeitet. Ergänzend gelten etwaige gesondert durch den Bieter / Auftragnehmer angebotene Laufzeit- und Zustellquoten (vgl. ausgegebene Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Porto- / Zustell- / Versandleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebot
Es sind die abrufbaren Vordrucke (Angebotsbogen und Eigenerklärungen , Bietergemeinschaftserklärung (soweit notwendig), Erklärung zum Einsatz anderer Unternehmen (soweit notwendig), Preisblätter, Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (soweit notwendig), Angebotene Zustellquoten, Konzepte) zu verwenden. Die Angebots- und Vergabebedingungen sind in dem Angebotsbogen weiter konkretisiert. Das vollständige Angebot ist in Textform unterzeichnet inkl. sämtlicher geforderter Nachweise, Erklärungen und Dokumente in deutscher Sprache über die in der EU-Bekanntmachung spezifizierte Vergabeplattform elektronisch einzureichen.
2. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung oder Aufklärung wird hierdurch nicht begründet.
3. Eignungsleihe
Beruft sich der Bieter auf die Eignung eines dritten Unternehmen, sind in dem Umfang bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags Erklärungen und Nachweise für dieses dritte Unternehmen vorzulegen, in welchem sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers oder eignungsleihenden Unternehmens zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (Eignung) beruft. Dies betrifft die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen sowie die Erklärung, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Erfüllt das jeweils vorgesehene dritte Unternehmen die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB zu Lasten dieses Unternehmens, so hat der Bieter dieses zu ersetzen.
4. Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter Dritte als Nachunternehmer im Falle einer Zuschlagserteilung bezogen auf wesentliche Teile der auszuführenden Leistungen einzusetzen, sind in dem Angebot mindestens bereits die Leistungen zu bezeichnen, die durch Nachunternehmer erbracht werden sollen. Sämtliche Nachunternehmer sind durch den Bieter auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen, sowie die unter Ziffer III.1.1 1.) a), b) und c) geforderten Erklärungen und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (als Teil der Vergabeunterlagen bereitgestellt) abzugeben.
5. Bietergemeinschaft
Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft
- ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird. Daneben sind alle unter III.1.1 aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und die unter III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen.
6. Mindestanforderungen/Bewertung
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
7. Bieterfragen
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich unter Verwendung des in der EU-Bekanntmachung bezeichneten elektronischen Vergabeportals bis spätestens 16.03.2022 zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
8. Kosten
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
9. Bezugnahme
Im Übrigen wird auf die vollständigen Inhalte der ausgegebenen Vergabeunterlagen, insbesondere die Angebots- und Vergabebedingungen sowie den Angebotsbogen Bezug genommen.
10. Zuschlagskriterien
Die im Falle der Abgabe eines Angebots zu beachtenden und maßgeblichen Zuschlagskriterie
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2LRQAL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.