Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Stoffstrommanagement Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR3W3
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 057-149789)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knrn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Stoffstrommanagement
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Insbesondere ist zur thermischen Behandlung der Klärschlämme der Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) am Standort Hildesheim geplant. Gesellschafter der KNRN sind folgende Abwasserbetriebe:
1. Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
2. Stadt Celle - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
3. Stadt Göttingen
4. Stadt Langenhagen - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
5. Stadt Peine - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
6. ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
7. Stadt Verden (Aller) - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
8. Stadt Barsinghausen
9. Stadtentwässerung Hildesheim KAdöR
10. Abwasserverband Matheide
11. Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg
12. Stadtwerke Holzminden AöR
13. Wasserverband Peine
14. Stadt Clausthal-Zellerfeld - Eigenbetrieb Abwasserbetrieb
15. Abwasserverband Gehle-Holpe
16. Bad Pyrmont Entsorgung AöR
17. Gemeinde Lengede
18. Stadt Sarstedt
19. Stadt Wunstorf
20. Stadt Springe
21. Stadtwerke Sehnde GmbH
22. Gemeinde Wedemark
23. Stadt Einbeck
Die KNRN übernimmt mittels Rahmenverträgen bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA die temporäre Entsorgung des bei den Gesellschaftern anfallenden Klärschlamms, sofern diese einen Bedarf für eine Entsorgung ihres Klärschlamms bereits vor diesem Zeitpunkt haben. Die Gesellschafter der KNRN können einen Rahmenvertrag im vorgenannten Sinne zu jedem Zeitpunkt abschließen, der vor dem Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme der MKVA der KNRN liegt.
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die umfassende Erfüllung ihrer mit den Rahmenverträgen eingegangenen Verpflichtungen und Wahrnehmung ihrer Rechte auf Grundlage eines Stoffstrommanagementvertrags.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Hauptort der Ausführung:
Abwasserbetrieb Weserbergland, Entsorgung Bad Pyrmont AöR, Gemeinde Lengede, Stadt Langenhagen, Stadt Wunstorf, Stadtentwässerung Barsinghausen, Stadtentwässerung Celle, Stadtentwässerung Hildesheim, Stadtentwässerung Peine
Hauptort der Ausführung:
Abwasserbetrieb Weserbergland, Entsorgung Bad Pyrmont AöR, Gemeinde Lengede, Stadt Langenhagen, Stadt Wunstorf, Stadtentwässerung Barsinghausen, Stadtentwässerung Hildesheim, Stadtentwässerung Peine
Gegenstand dieses Stoffstrommanagementvertrags ist die Übernahme der kommunalen Aufgabe der Klärschlammbehandlung und die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Hierzu erbringt der AN eine Betriebsführungsleistung, welche den Abtransport und die Behandlung des auf den Kläranlagen der Gesellschafter der KNRN anfallenden Klärschlamms zu einem kalkulierten Zielpreis nebst einer Management-Fee umfasst. Dabei ist der AN im Rahmen eines umfassenden Entsorgungsmanagements im Bedarfsfalle auch zuständig für die Beauftragung von Nachunternehmern und ist in der Wahl der konkreten Art der Klärschlammbehandlung frei, sofern die Maßgaben dieses Vertrags beachtet werden. Insbesondere verpflichtet sich der AN selbst oder mittels Dritter, folgende Tätigkeiten zu übernehmen:
- die Abnahme der auf den Kläranlagen der Gesellschafter anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlämme,
- die Verladung der Klärschlämme,
- der Transport der Klärschlämme,
- die ordnungsgemäße Entsorgung der Klärschlämme inklusive Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe sowie
- die ordnungsgemäße Dokumentation der Entsorgung der Klärschlämme und der Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe.
Der AN verpflichtet sich, den bei den Gesellschaftern anfallenden kommunalen, mechanisch entwässerten Klärschlamm (AVV-Nr. 190805) nach Maßgabe dieses Vertrages abzunehmen und zu entsorgen. Die Menge des voraussichtlich anfallenden Klärschlamms ergibt sich aus dem jeweiligen Rahmenvertrag.
Der AN erhält von der KNRN eine Vergütung. Die Gesamthöhe der Vergütung entspricht der Summe der Einzelvergütungen, die vom AN individuell für jeden Gesellschafter der KNRN angeboten wird. Die jeweilige Einzelvergütung für jeden Gesellschafter der KNRN setzt sich aus einem Zielpreis und einer Management-Fee zusammen (sog. Cost-plus-Fee - Vertrag). Durch dieses Vergütungsmodell soll eine flexible Anpassung der Vergütung bei Veränderung der Mengen ermöglicht werden. Bei diesem Vertragsmodell wird der Auftraggeber in kostenrelevante Entscheidungen mit einbezogen. Er zahlt dem Auftragnehmer, der seine Kalkulation offen vorlegt oder durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen lässt, eine Mangement-Fee.
Der Stoffstrommanagementvertrag ist als Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV einzuordnen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist befristet vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2026. Es handelt sich um den Zeitraum bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA.
Die zu verwertende Klärschlammmenge beträgt zu Vertragsbeginn 42.690 Mg. Die potentielle zusätzliche Menge der weiteren Gesellschafter beträgt 82.310 Mg.
Gegenstand dieses Stoffstrommanagementvertrags ist die Übernahme der kommunalen Aufgabe der Klärschlammbehandlung und die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Hierzu erbringt der AN eine Betriebsführungsleistung, welche den Abtransport und die Behandlung des auf den Kläranlagen der Gesellschafter der KNRN anfallenden Klärschlamms zu einem kalkulierten Zielpreis nebst einer Management-Fee umfasst. Dabei ist der AN im Rahmen eines umfassenden Entsorgungsmanagements im Bedarfsfalle auch zuständig für die Beauftragung von Nachunternehmern und ist in der Wahl der konkreten Art der Klärschlammbehandlung frei, sofern die Maßgaben dieses Vertrags beachtet werden. Insbesondere verpflichtet sich der AN selbst oder mittels Dritter, folgende Tätigkeiten zu übernehmen:
- die Abnahme der auf den Kläranlagen der Gesellschafter anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlämme,
- die Verladung der Klärschlämme,
- der Transport der Klärschlämme,
- die ordnungsgemäße Entsorgung der Klärschlämme inklusive Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe sowie
- die ordnungsgemäße Dokumentation der Entsorgung der Klärschlämme und der Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe.
Der AN verpflichtet sich, den bei den Gesellschaftern anfallenden kommunalen, mechanisch entwässerten Klärschlamm (AVV-Nr. 190805) nach Maßgabe dieses Vertrages abzunehmen und zu entsorgen. Die Menge des voraussichtlich anfallenden Klärschlamms ergibt sich aus dem jeweiligen Rahmenvertrag.
Der AN erhält von der KNRN eine Vergütung. Die Gesamthöhe der Vergütung entspricht der Summe der Einzelvergütungen, die vom AN individuell für jeden Gesellschafter der KNRN angeboten wird. Die jeweilige Einzelvergütung für jeden Gesellschafter der KNRN setzt sich aus einem Zielpreis und einer Management-Fee zusammen (sog. Cost-plus-Fee - Vertrag). Durch dieses Vergütungsmodell soll eine flexible Anpassung der Vergütung bei Veränderung der Mengen ermöglicht werden. Bei diesem Vertragsmodell wird der Auftraggeber in kostenrelevante Entscheidungen mit einbezogen. Er zahlt dem Auftragnehmer, der seine Kalkulation offen vorlegt oder durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen lässt, eine Mangement-Fee.
Der Stoffstrommanagementvertrag ist als Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV einzuordnen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist befristet vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2026. Es handelt sich um den Zeitraum bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA.
Die zu verwertende Klärschlammmenge beträgt zu Vertragsbeginn 34.800 Mg. Die potentielle zusätzliche Menge der weiteren Gesellschafter beträgt 90.983 Mg.
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die KNRN hat einmalig die Option, den Vertrag bis zum 31.12.2028 zu verlängern, sollte die MKVA noch nicht vollständig in Betrieb genommen sein.
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
3.1 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen von drei unterschiedlichen Auftraggebern innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2018) über die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) sowie Ausführungszeitraum
3.2 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen von drei unterschiedlichen Auftraggebern innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2018) über die thermische Verwertung von Klärschlämmen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) sowie Ausführungszeitraum
3.3 Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
3.1 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen von drei unterschiedlichen Auftraggebern innerhalb der letzten vier Jahre (ab 01.01.2018) über die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) sowie Ausführungszeitraum
3.2 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen von drei unterschiedlichen Auftraggebern innerhalb der letzten vier Jahre (ab 01.01.2018) über die thermische Verwertung von Klärschlämmen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) sowie Ausführungszeitraum
3.3 Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).