Call Center Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02577

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYFYRK3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYFYRK3
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Call Center Leistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02577
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79512000 Call-Center
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Call Center Leistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64214200 Telefonzentraldienste
79500000 Bürohilfsarbeiten
79510000 Telefonauftragsdienste
79511000 Telefonistendienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 26919 Brake

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst folgende Leistungen:

Entgegennahme der Telefonanrufe montags bis freitags in der Zeit von 7:00 - 16:00 Uhr (ausschließlich Inbound). Die technische Erreichbarkeit des Call-Centers muss in dieser Zeit durchgehend gewährleistet sein. Im Falle einer Störung oder eines Ausfalles ist innerhalb von 3 Stunden eine Lösung oder ein gangbarer Workaround zu schaffen.

Der Vorgang ist abschließend mit dem Kunden zu bearbeiten. Mit Beendigung des Telefonates ist der Vorgang im SAP IS-U dokumentiert und erledigt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/10/2022
Ende: 30/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option: Unterstützungsleistungen im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2025

Bei Bedarf des eigenen Kundenservices des OOWV soll er auf den Auftragnehmer zugreifen können. Im Angebot ist vom Bieter darzustellen, mit welcher Vorlaufzeit eine solch kurzfristige Beauftragung erfolgen kann. Angaben zur Vergütung sind im Preisblatt einzupflegen.

Optionale Leistungen können durch einfache schriftliche Mitteilung des AG abgerufen werden. Diese optionalen Leistungen werden mit vollem oder eingeschränkten Leistungsumfang, einzeln oder im Ganzen beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Insbesondere behält sich der AG vor, diese Leistungen an Dritte zu vergeben.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftragge-ber nach folgendem Prozedere:

1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).

2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über et-waige Nachforderungen gemäß § 51 SektVO.

3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 ff. der Auftragsbekanntma-chung).

4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnah-meantrages.

5. Sollten danach mehr als drei (3) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eig-nungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Abschichtung im Teilnahmewettbewerb"). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.3 eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der Eignungsbewertungsmatrix (Anlage A04) bewerten. Die drei, höchstens fünf Bewer-ber, die die höchste Gesamtpunktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren aus-gewählt. Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, werden nachfolgende Kriterien nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit der Zuteilung der drei, höchstens fünf Plätze angewendet:

a) Grundsätzlich gilt: Die Bewerber mit der höheren Punktzahl erhalten den Vorzug.

b) Sollten danach noch weitere Plätze zu vergeben sein, erhält bei Punkt-gleichheit der Bewerber den Vorzug, der eine Referenz über eine Dauer von drei 3 Jahren vorweist (maßgeblich ist die Laufzeit eines Projekts).

c) Falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.

Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option: Unterstützungsleistungen im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2025

Bei Bedarf des eigenen Kundenservices des OOWV soll er auf den Auftragnehmer zugreifen können. Im Angebot ist vom Bieter darzustellen, mit welcher Vorlaufzeit eine solch kurzfristige Beauftragung erfolgen kann. Angaben zur Vergütung sind im Preisblatt einzupflegen.

Im Falle eines Abrufs dieser Option geht der OOWV derzeit von folgenden Schätzwerten aus:

- Abstimmung mit dem Koordinator: 1 x pro Woche (ggf. 2 x 1/2 Tag) = 4 Tage/Monat = 96 Tage für 24 Monate

- 750 Anrufe pro Woche x 4 Wochen = 3.000 Anrufe pro Monat = 72.000 Anrufe für 24 Monate

- 500 Vorgänge pro Woche x 4 Wochen = 2.000 Vorgänge pro Monat = 48.000 Vorgänge für 24 Monate

Optionale Leistungen können durch einfache schriftliche Mitteilung des AG abgerufen werden. Diese optionalen Leistungen werden mit vollem oder eingeschränkten Leistungsumfang, einzeln oder im Ganzen beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Insbesondere behält sich der AG vor, diese Leistungen an Dritte zu vergeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind folgende Angaben, Er-klärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:

1. Eigenerklärung (Anlage A07) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemein-schaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschrif-ten bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auf-traggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.

2. Eigenerklärung (Anlage A07) des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemein-schaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 A-EntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG sowie § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen.

Der Auftraggeber behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.

Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:

1. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter (Anlage A05).

2. Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerberge-meinschaft (am Ende der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unter-nehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

3. Aktuelle Kopie aus dem Gewerbezentralregister zur Person des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (am Ende der Teil-nahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate). Ausländische Bewerber/ Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde am Sitz des Unternehmens vor. Für nicht deutschsprachige Doku-mente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

4. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, im Falle einer Bewerbergemein-schaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist (Anlage A06).

5. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten (Anlage A06).

6. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Fähigkeit, im Falle einer Beauftragung sämtliche Pro-jektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemein-samen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber je-derzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäi-schen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht (Anlage A09).

7. Eigenerklärung des Bewerbers, im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dass im Falle einer Beauftragung die eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäi-schen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen(Anlage A09). Mindestanforderung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn die eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen.

8. Für Bewerbergemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ge-samtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A06). Soweit eine Beteiligung als Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemein-schaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewer-ben.

9. Für den Fall der Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Inanspruchnah-me von Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. "Eignungsleihe" i. S. d. § 47 SektVO), ist nachzuweisen, dass die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags erforderlichen Mittel tatsächlich und in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Anlage A11). Zum Nachweis ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmern vorzulegen.

10. Für den Fall von Unteraufträgen: Die Erklärungen zur Zuverlässigkeit nach §§ 123 f. GWB sind erst mit Angebotsabgabe von allen Nachunternehmen vorzulegen, auch außerhalb der Eignungsleihe.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:

1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerber-gemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen. Mindestan-forderung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der durchschnittliche Gesamtumsatz in den letzten drei (3) abge-schlossenen Geschäftsjahren mindestens 1 Mio. EUR erreicht hat (Anlage A08);

2. Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder jedes ihrer Mit-glieder im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versiche-rungsunternehmen folgende Versicherungen nach deutschem Recht abschließt (An-lage A08):

- Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden über jeweils mindestens EUR 5.000.000 zweifach maximiert;

Vor Zuschlagserteilung ist eine Bestätigung des Versicherers/der Versicherer über das Bestehen der vorgenannten Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zu erbringen. Wird die vorgenannte Eigenerklärung durch eine Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz im Auftragsfall auch auf die Bewerber-Bietergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Ziffer 1: Mindestanforderung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der durchschnittliche Gesamtumsatz in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 1 Mio. EUR erreicht hat (Anlage A08);

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:

1. Nachweis von Vorhaben (Referenzen) innerhalb der letzten drei Jahre (ab 1.1.2019) über Frontoffice-Leistungen (z.B. Einsatz in der Telefonie) und Backoffice-Leistungen (z.B. schriftliche Sachbearbeitung von Kundenschreiben, die per E-Mail, Post oder Fax eingegangen sind), die mit den Eigenschaften des ausgeschriebenen Projektes ver-gleichbar sind:

a) zur Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter,

b) ob und inwieweit die erbrachten Leistungen Backofficeleistungen gemäß Leis-tungsbeschreibung entsprechen,

c) ob und inwieweit die erbrachten Leistungen Frontofficeleistungen gemäß Leis-tungsbeschreibung entsprechen,

d) ob und inwieweit die erbrachten Frontoffice- und Backofficeleistungen im Ver- und Entsorgungsbereich erbracht wurden,

e) zur Laufzeit eines Projektes.

Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage A12) zu verwenden. Jeder Referenz ist zu-dem (a) ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Grafiken) zu Art und Umfang sowie Zeitraum der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten sowie (b) Angaben zu Frontoffice- und Backoffice-Leistungen im Ver- und Entsorgungsbereich beizufügen.

2. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket: RUS-Sanktionen Verbot von Auftragsertei-lungen an russische Unternehmen (Anlage A14)

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen. Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB durch den Auftragge-ber nach folgendem Prozedere:

1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).

2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1 der Auftragsbekanntmachung und Entscheidung über et-waige Nachforderungen gemäß § 51 SektVO.

3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124, 142 GWB und Erfüllung von Mindeststandards gemäß III.1 ff. der Auftragsbekanntma-chung).

4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnah-meantrages.

5. Sollten danach mehr als drei (3) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eig-nungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Abschichtung im Teilnahmewettbewerb"). Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.3 eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der Eignungsbewertungsmatrix (Anlage A04) bewerten. Die drei, höchstens fünf Bewer-ber, die die höchste Gesamtpunktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren aus-gewählt. Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, werden nachfolgende Kriterien nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit der Zuteilung der drei, höchstens fünf Plätze angewendet:

a) Grundsätzlich gilt: Die Bewerber mit der höheren Punktzahl erhalten den Vorzug.

b) Sollten danach noch weitere Plätze zu vergeben sein, erhält bei Punkt-gleichheit der Bewerber den Vorzug, der eine Referenz über eine Dauer von drei 3 Jahren vorweist (maßgeblich ist die Laufzeit eines Projekts).

c) Falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.

Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 03/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation ausschließlich über das elektronische Vergabeportal

"Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.

Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei

zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf

sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen

hingewiesen.

Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu

aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren

über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYRK3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160

GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist

darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134

Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen

Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die

Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder

Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen

Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.

Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine

entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2022

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